NebenkostenRechnerOnline.de
← Immobilien-Ratgeber

Von Laurin Schlereth · 24. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

15-%-Grenze: Renovierung nach Immobilienkauf absetzen

Renovierungskosten über 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten in den ersten 3 Jahren sind nur über die AfA absetzbar (§6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Die Falle erklärt.

Auf einen Blick

Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in den ersten drei Jahrennach dem Kauf 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (netto), sind sie nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern zählen zu den Herstellungskosten — abschreibbar nur über die AfA von meist 2 % oder 3 % pro Jahr (§6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Wer diese Grenze kennt, plant Renovierungen zeitlich anders und behält den Sofortabzug.

Sie kaufen eine vermietete Wohnung und renovieren gründlich — neues Bad, neue Böden, gestrichen. Die Kosten wollen Sie sofort steuerlich absetzen. Genau hier lauert die 15-%-Falle: Wird zu viel in zu kurzer Zeit investiert, wandert der Aufwand in die langjährige Abschreibung statt in den sofortigen Werbungskostenabzug.

Wie die 15-Prozent-Grenze funktioniert

Kaufpreis Gebäudeanteil (ohne Grundstück)200.000 €
15-%-Grenze (netto)30.000 €
Renovierung in den ersten 3 Jahrenbleibt sofort absetzbar bis 30.000 €

Wird die Grenze überschritten, sind alle betroffenen Kosten Herstellungskosten — nicht nur der übersteigende Teil. Maßgeblich ist der Nettobetrag; nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises zählt, nicht das Grundstück.

Was zählt mit — und was nicht

Welche Kosten in die 15-%-Grenze einbezogen werden
Zählt in die 15-%-GrenzeZählt NICHT mit
Instandsetzung und Modernisierung (Bad, Böden, Fenster)Kosten für Erweiterungen (echte Herstellung, ohnehin AfA)
Schönheitsreparaturen — auch ohne SanierungszusammenhangJährlich üblicher, laufender Erhaltungsaufwand
Renovierung mangelhafter, aber vorhandener AusstattungBeseitigung von Schäden, die der Mieter nach dem Kauf verursacht hat

Besonders tückisch: Der BFH hat 2016 (IX R 25/14, IX R 15/15, IX R 22/15) das frühere Erfordernis eines engen Zusammenhangs mit der Sanierung aufgegeben. Seither zählen auch reine Schönheitsreparaturen — Streichen, Tapezieren — in die 15-%-Grenze, wenn sie in die ersten drei Jahre fallen. Nur jährlich üblicher Erhaltungsaufwand bleibt außen vor. Das lässt die Grenze schneller reißen, als viele Käufer erwarten.

Wie Sie die Falle vermeiden

Zeitlich strecken: Größere Maßnahmen erst nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist durchführen — dann greift §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nicht mehr.
Unter der Grenze bleiben: Innerhalb der drei Jahre unter 15 % netto bleiben, um den Sofortabzug zu sichern.
Erhaltungsaufwand verteilen: Größerer Erhaltungsaufwand kann auf Antrag über zwei bis fünf Jahre verteilt werden (§82b EStDV) — steuerlich oft günstiger als die lange AfA.

Häufige Fragen

Ab wann greift die 15-%-Grenze?

In den ersten drei Jahren nach der Anschaffung. Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten (netto) 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten, werden sie zu Herstellungskosten und nur über die AfA abgeschrieben (§6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Zählen Schönheitsreparaturen in die Grenze?

Ja — und zwar auch ohne Sanierungszusammenhang. Der BFH hat 2016 (IX R 25/14 u. a.) das frühere Erfordernis eines engen Zusammenhangs aufgegeben: Reine Schönheitsreparaturen innerhalb der ersten drei Jahre werden einbezogen. Nur jährlich üblicher Erhaltungsaufwand bleibt außen vor.

Was ist mit Schäden, die der Mieter verursacht hat?

Die Beseitigung von Schäden, die erst nach dem Kauf durch den Mieter schuldhaft verursacht wurden, zählt nach der BFH-Rechtsprechung (IX R 6/16) nicht in die 15-%-Grenze und bleibt sofort abziehbar.

Weiterlesen

AfA Rechner

Steuerersparnis durch Abschreibung nach §7 EStG — kostenlos & mit PDF.

Zum Rechner →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.