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Von Laurin Schlereth · · 8 Min. Lesezeit

Pflegeimmobilie kaufen — Pacht, Betreiber, Risiken

Pflegeapartment nach WEG: Pacht an den Betreiber, kein Mietvertrag mit Bewohnern. Was § 72 SGB XI nicht garantiert, Insolvenz und Hausgeld.

Auf einen Blick

Eine Pflegeimmobilie ist in der Regel Sondereigentum nach WEG in einem stationären Pflegeheim. Den Bewohner betreut ein Betreiber; der Eigentümer steht nicht in einem Wohnraummietvertrag mit ihm. Einnahmen kommen aus einem langfristigen Pachtvertrag mit dem Betreiber, oft unabhängig von der Belegung genau dieses Apartments. § 72 SGB XI lässt zugelassene Einrichtungen mit den Pflegekassen abrechnen — das ist keine staatliche Mietgarantie für den Anleger. Fällt der Betreiber insolvent, kann der Verwalter den Pachtvertrag nach § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO in drei Monaten zum Monatsende kündigen; bis ein Nachfolger den Betrieb übernimmt, ruht die Pacht.

Prospekte verkaufen das Modell als „passiv, demografiesicher, ohne Mieterärger“. Rechtlich kaufen Sie Sondereigentum plus Miteigentum am Grundstück, gebunden an eine spezialisierte Nutzung und an einen einzigen Zahlungsverpflichteten. Das ist weder die klassische vermietete Eigentumswohnung noch ein Mikroapartment mit Mietvertrag: kein Mietverhältnis mit dem Bewohner, dafür Betreiber-, Standort- und Umnutzungsrisiko.

Drei Parteien, drei Verträge

Parteien und Verträge bei einer typischen Pflegeimmobilie nach WEG
WerVerhältnisWas fließt
KäuferSondereigentum (§ 1 WEG) — Wohnungs- oder Teileigentum, je nach Teilungserklärung — plus MiteigentumsanteilKaufpreis, Notar, Grunderwerbsteuer, später Hausgeld
BetreiberPachtvertrag über die Einrichtung, typisch 20–25 Jahre, oft indexiertPacht an die Eigentümer; Betrieb, Personal, oft Instandhaltung außer Dach und Fach
Bewohner / KassenHeimvertrag mit dem Betreiber (WBVG), nicht mit dem EigentümerPflegesätze nach SGB XI, Eigenanteil, Investitionskosten — an den Betreiber, nicht auf Ihr Konto

Stand: August 2026 · Quelle: § 1 WEG; WBVG; SGB XI § 72 (Versorgungsvertrag), § 82 (Investitionskosten). Laufzeiten und Instandhaltungsklauseln stehen im jeweiligen Pachtvertrag, nicht im Gesetz. 20–25 Jahre: marktübliche Spanne (Stiftung Warentest 2020).

Solange der Pachtvertrag läuft, ist die Belegung Ihres Apartments für die Pacht oft unerheblich — der Betreiber zahlt eine Quote am Gesamtpachtzins. Fällt der Vertrag weg, gibt es keinen Ersatz-Mieter, den Sie selbst suchen könnten: Ohne zugelassenen Betreiber darf die Einrichtung nicht als Pflegeheim betrieben werden. Die Gemeinschaftsordnung bindet die Nutzung oft auf den Heimbetrieb; eine Rückführung in normale Wohnungen ist dann kein Schalter, sondern WEG-Beschluss plus Baurecht.

Was § 72 SGB XI nicht leistet

Die Pflegekassen dürfen stationäre Pflege nur durch Einrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (§ 72 Abs. 1 SGB XI). Mit dem Vertrag wird die Einrichtung zugelassen und nach dem Achten Kapitel vergütet (Abs. 4 Satz 3). Das refinanziert Pflegeleistungen des Betreibers, nicht Ihre Pacht.

Was Prospekte „staatliche Refinanzierung der Immobilie“ nennen, steht in § 82 SGB XI. Absatz 2 Nr. 3 schließt Aufwendungen für Miete und Pacht aus der Pflegevergütung aus. Absatz 3 und 4 erlauben dem Betreiber, ungedeckte Investitionsaufwendungen — einschließlich Pacht — den Pflegebedürftigen als Investitionskosten gesondert zu berechnen. Zahler ist der Bewohner (oder der Sozialhilfeträger), Empfänger der Betreiber. Ob die Pacht bei Ihnen ankommt, hängt am Betreiber, nicht an der Pflegekasse.

Seit dem 1. September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur mit Einrichtungen geschlossen werden, die tariflich oder tarifgleich entlohnen (§ 72 Abs. 3a und 3b); bereits laufende Verträge waren nach Abs. 3g anzupassen. Höhere Löhne sind Betriebskosten des Betreibers. Ob die Pacht das aushält, steht in seinem Geschäftsmodell — nicht in einem staatlichen Zahlungsversprechen an Wohnungseigentümer. Der Satz „staatlich garantierte Miete“ ist deshalb eine Prospektformel, kein Gesetzestext.

Betreiberinsolvenz ist das zentrale Risiko

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) zählt in seiner „Deutschlandkarte Heimsterben“ für 2023 und 2024 über 1.264 betroffene Pflegeangebote — Insolvenzen, Schließungen und Angebotseinschränkungen zusammen, ausgewertet aus öffentlichen Quellen, keine amtliche Statistik. Das Monitoring pausiert seit 2025. Die Zahl ist also kein Insolvenzregister und kein Beleg, dass jedes Apartment ausfällt. Sie widerlegt die Formel „Pflegeheime gehen nicht pleite“.

Am 21. August 2026 kündigte die AWO Schleswig-Holstein die stationäre Pflege im Servicehaus Sandberg in Flensburg: 56 Bewohner brauchen einen anderen Platz; Grund laut Träger Fachkräfte und Zeitarbeit, nicht ein weggefallener Versorgungsvertrag (NDR). Das Haus gehört dem Träger — es ist kein an Anleger verkauftes WEG-Apartment. Es zeigt aber, dass ein Heim den Betrieb einstellen kann, ohne dass der Staat die Pacht eines Eigentümers trägt.

Pachtausfall: Der Insolvenzverwalter kann ein Pachtverhältnis über Räume nach § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO kündigen — ohne Rücksicht auf 20 Jahre Laufzeit, Frist drei Monate zum Monatsende, sofern keine kürzere gilt. Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung ist nur Insolvenzforderung (Satz 3). Bis ein Nachfolger zugelassen ist, fließt keine Pacht.
Nachverhandlung: Ein neuer Betreiber übernimmt oft nur zu niedrigerer Pacht oder nach Investitionen, die die WEG trägt (Dach, Fach, Brandschutz, Einzelzimmerquote). Stiftung Warentest: Bis ein Nachfolger gefunden ist, kann viel Zeit vergehen.
Umnutzung: Flure, Nasszellen und Brandschutz sind auf Heimnutzung zugeschnitten. Kommt die Zweckbindung in der Gemeinschaftsordnung hinzu, ist die Rückführung in normale Wohnungen baurechtlich, wohnungseigentumsrechtlich und wirtschaftlich ein anderes Projekt.

Stand: August 2026 · Quelle: AGVP Deutschlandkarte Heimsterben (öffentliche Quellen 2023/24, Monitoring seit 2025 pausiert); § 109 Abs. 1 InsO; NDR 21.08.2026 (Servicehaus Sandberg); Stiftung Warentest, Pflegeapartments als Geldanlage (2020).

Belegungsrecht ist Vertrag, kein Gesetz

Viele Kaufverträge räumen ein bevorzugtes Belegungsrecht für den Eigentümer oder Angehörige ein. Das ist eine schuldrechtliche Abrede mit dem Betreiber. Sie ersetzt nicht die pflegerische Aufnahmevoraussetzung (Pflegegrad, Versorgungsvertrag, freies Bett, Eignung der Einrichtung). Der Betreiber kann ablehnen; bei Insolvenz des Betreibers hängt das Recht am Nachfolger.

Hausgeld bleibt, Nebenkostenabrechnung entfällt

Als Wohnungseigentümer zahlen Sie Hausgeld an die WEG — Rücklage, Versicherung, oft Dach und Fach. Eine klassische Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB gegenüber einem Wohnungsmieter gibt es nicht, weil Sie nicht an den Bewohner vermieten. Die laufenden Heimkosten trägt der Betreiber; was „außer Dach und Fach“ im Pachtvertrag steht, entscheidet, ob die WEG bei Sanierung nachschießt. Beschlüsse fallen in der Eigentümerversammlung, nicht beim Heimleiter.

Steuer: Anlage V, keine Sonder-AfA

Pachteinnahmen privater Eigentümer sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erklärt in der Anlage V. Der Gebäudeanteil ist nach § 7 EStG abzuschreiben, der Grundstücksanteil nicht — dieselbe Mechanik wie bei jeder Kapitalanlage-Wohnung, beschrieben unter Vermietung und Steuern. Eine eigene „Pflege-AfA“ gibt es nicht. § 7b EStG ist die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, keine Pflege-Norm; ob eine Einheit „Wohnung“ zu Wohnzwecken ist, hängt am Einzelfall. Ob degressive 5-Prozent-AfA greift, hängt am Baujahr und am Gesetz, nicht am Wort Pflege im Exposé.

Prospektformel und Gesetzestext

Typische Prospektformeln bei Pflegeimmobilien und die gesetzliche Lage
ProspektformelWas das Gesetz sagt
„Staatlich garantierte Miete“§ 72 SGB XI: Versorgungsvertrag zwischen Betreiber und Kassen. Pacht nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 nicht in der Pflegevergütung; Investitionskosten (Abs. 3 und 4) zahlt der Bewohner dem Betreiber, nicht Ihnen.
„Kein Leerstand / demografiesicher“Ihre Pacht ist oft unabhängig von diesem Apartment — solange der Betreiber zahlt. Fällt er aus oder schließt er, ruht die Einnahme. Der Bewohner hat gegenüber Ihnen keinen Mietvertrag.
„20–25 Jahre sicher“§ 109 Abs. 1 Satz 1 InsO: Der Insolvenzverwalter kündigt Pacht über Räume in drei Monaten zum Monatsende, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Laufzeit.
„Belegungsrecht für Angehörige“Nur Vertragsklausel. Aufnahme setzt Pflegegrad, freies Bett, Eignung und den dann aktuellen Betreiber voraus — kein gesetzlicher Einzugsanspruch.

Stand: August 2026 · Quelle: SGB XI §§ 72, 82; InsO § 109 Abs. 1; WBVG (Heimvertrag Bewohner–Betreiber).

Bruttoanfangsrendite: Anbieter nennen oft 3,5–5 Prozent vom Kaufpreis. Hausgeld, Instandhaltung Dach/Fach, Leerstand nach Betreiberwechsel und der illiquide Zweitmarkt stehen selten in derselben Zeile.
Bauträger ist nicht der Betreiber: Wer das Apartment verkauft, pachtet später oft nicht. Die Bonität, die zählt, ist die des Heimträgers — und die ändert sich über 20 Jahre.
Index ohne Kostendeckel: Eine Vollindexierung der Pacht erhöht Ihre Einnahmen, wenn der Betreiber die Kosten (Tarif, Energie, Schlüssel) nicht refinanziert bekommt. Dann steigt die Ausfallwahrscheinlichkeit mit der Indexklausel. Stiftung Warentest 2020: viele Verträge indexieren nur 50–80 Prozent der Inflationsrate.
Zweitmarkt: Käuferkreis ist klein: dieselbe Nische, oft über denselben Vertrieb. Preise nach fünf bis zehn Jahren können unter dem Einstand liegen, unabhängig vom Pflegebedarf in Deutschland.

Häufige Fehler

§ 72 SGB XI als Mietgarantie lesen: Der Versorgungsvertrag verpflichtet Kassen und Einrichtung zur Pflegevergütung, nicht den Staat zur Pacht an Sie.
Investitionskosten nach § 82 mit der eigenen Pacht gleichsetzen: Der Bewohner zahlt sie dem Betreiber. Ob und wann sie als Pacht bei Ihnen ankommen, steht im Pachtvertrag und an der Solvenz des Betreibers.
20-Jahres-Pacht als insolvenzfest lesen: § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO durchbricht die Laufzeit: drei Monate zum Monatsende.
Belegungsrecht mit Einzugsgarantie verwechseln: Es ist eine Vertragsklausel und setzt freie, geeignete Plätze beim dann aktuellen Betreiber voraus.
AGVP-Zahl als 1.264 Insolvenzen zitieren: Die Karte mischt Insolvenz, Schließung und Angebotseinschränkung; amtliche Vollerhebung fehlt, Monitoring seit 2025 pausiert.
Wie eine Mietwohnung rechnen: Kein Mieter, den Sie selbst kündigen oder nachvermieten. Ohne Betreiber keine zulässige Nutzung als Pflegeheim.

Häufige Fragen

Was kaufe ich bei einer Pflegeimmobilie?

Sondereigentum nach § 1 WEG an einem Apartment (Wohnungs- oder Teileigentum, je nach Teilungserklärung) plus Miteigentum am Grundstück. Den Betrieb führt ein Betreiber über einen Pachtvertrag. Mit dem Bewohner haben Sie in der Regel keinen Mietvertrag — der Heimvertrag läuft nach dem WBVG zwischen Bewohner und Betreiber.

Garantiert der Staat die Pacht über die Pflegeversicherung?

Nein. § 72 SGB XI lässt zugelassene Einrichtungen mit den Pflegekassen abrechnen; das refinanziert Pflegeleistungen des Betreibers. Pacht darf nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI nicht in der Pflegevergütung stecken; der Betreiber kann sie als Investitionskosten den Bewohnern berechnen (Abs. 3 und 4) — das ist keine Zahlung an Sie. Fällt der Betreiber aus, ruht die Pacht, bis ein Nachfolger den Versorgungsvertrag trägt.

Was passiert bei einer Betreiberinsolvenz?

Das Eigentum bleibt bei Ihnen. Der Insolvenzverwalter kann den Pachtvertrag nach § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO mit drei Monaten zum Monatsende kündigen, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Ein Nachfolger kann niedrigere Pacht oder Umbauten verlangen. Findet sich kein zugelassener Betreiber, ist der Heimzweck unterbrochen. Der AGVP zählte 2023/24 über 1.264 betroffene Angebote inklusive Schließungen und Einschränkungen — keine amtliche Insolvenzstatistik.

Gibt es eine besondere AfA für Pflegeimmobilien?

Nein. Pacht privater Eigentümer läuft über § 21 EStG, die Gebäude-AfA über § 7 EStG wie bei anderen Vermietungsobjekten. Der Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar. § 7b EStG ist die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, keine Pflege-Norm; ob eine Einheit „Wohnung“ zu Wohnzwecken ist, hängt am Einzelfall.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.