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Von Laurin Schlereth · · 6 Min. Lesezeit

35a-Bescheinigung Vermieter — BMF-Muster zum Kopieren

Bescheinigung nach § 35a EStG: Lohnanteil aus der NK-Abrechnung. BMF-Anlage 2 als Kopiervorlage — Mechanik, kein Steuertipp.

Auf einen Blick

Für § 35a EStG reicht dem Finanzamt regelmäßig die Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung nach Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 9.11.2016 (BStBl I 2016, 1213) — so der BFH (Urteil vom 20.04.2023, VI R 24/20). Darin müssen Art, Inhalt und Zeitpunkt der Leistung, Leistungserbringer, Leistungsempfänger, Entgelt und der Hinweis auf unbare Zahlung stehen (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Welche Position begünstigt ist, entscheidet das Finanzamt, nicht der Vermieter.

Sobald die Abrechnung für 2025 im Briefkasten liegt, fragen Mieter nach dem Lohnanteil für Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege oder Wartung. Der Ratgeber Nebenkosten steuerlich absetzen erklärt die Mieter-Mechanik. Dieser Text ist die Vermieter-Seite: Was die Finanzverwaltung als Nachweis akzeptiert, welche Felder die Anlage 2 verlangt — und was die Bescheinigung ausdrücklich nicht ist.

Was die Bescheinigung leistet — und was nicht

§ 35a EStG ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten: haushaltsnahe Dienstleistungen höchstens 4.000 € (§ 35a Abs. 2), Handwerkerleistungen höchstens 1.200 € (Abs. 3). Material, Energie, Grundsteuer und Müllgebühren gehören nicht dazu. Der Vermieter beauftragt die Dienstleister; der Mieter zahlt über die Vorauszahlung. Deshalb akzeptiert die Finanzverwaltung einen Rechnungsersatz: die Jahresabrechnung oder das Muster der Anlage 2.

Im EStG steht keine Pflicht des Vermieters, gerade dieses Formular auszustellen. Fehlen in der Abrechnung die Angaben, die § 35a Abs. 5 Satz 3 verlangt, kann der Mieter sie nicht aus der Abrechnung selbst ableiten. Die Bescheinigung füllt genau diese Lücke. Ob eine Position im Veranlagungsverfahren anerkannt wird, bleibt beim Finanzamt — das BMF-Muster sagt das am Fuß ausdrücklich.

Welche Angaben die Anlage 2 verlangt

Das BMF gliedert drei Blöcke. Pro Block stehen Gesamtbetrag, nicht begünstigtes Material und der auf den einzelnen Mieter (oder Wohnungseigentümer) entfallende Arbeitskostenanteil.

Blöcke der BMF-Anlage 2 zur Bescheinigung nach § 35a EStG
BlockNormTypische Position in der Abrechnung
A — sozialversicherungspflichtige Beschäftigung§ 35a Abs. 2 S. 1 Alt. 1Angestellter Hausmeister, soweit Arbeitslohn
B — haushaltsnahe Dienstleistungen§ 35a Abs. 2 S. 1 Alt. 2Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst (Lohn)
C — Handwerkerleistungen§ 35a Abs. 3Heizungswartung, Schornsteinfeger, Aufzugwartung (Lohn)

Stand: September 2026 · Quelle: BMF-Schreiben vom 9.11.2016, BStBl I 2016, 1213, Anlage 2 (ao.bundesfinanzministerium.de); § 35a EStG (gesetze-im-internet.de).

Kopf der Bescheinigung: Name und Anschrift des Vermieters oder Verwalters, Name und Anschrift des Mieters, Objekt, Abrechnungsjahr, bei WEG optional das Datum der Beschlussfassung. Der BFH verlangt zusätzlich, dass sich Art, Inhalt und Zeitpunkt der Leistung sowie Leistungserbringer und unbare Zahlung entnehmen lassen (VI R 24/20). Eine Zeile „Hausmeister 600 €“ ohne Lohn-/Material-Split erfüllt das nicht.

Muster nach Anlage 2 — zum Übernehmen

Die Felder folgen der BMF-Anlage 2. Beträge sind Platzhalter. Den Hinweis am Ende nicht streichen — er hält fest, dass die steuerliche Einordnung beim Finanzamt liegt.

Bescheinigung über Aufwendungen nach § 35a EStG

Anlage zur Jahresabrechnung für das Jahr ________

Vermieter / Verwalter (Name, Anschrift)__________________
Mieter / Wohnungseigentümer (Name, Anschrift)__________________
Objekt (Anschrift, Lage)__________________
Ggf. Beschlussfassung der Jahresabrechnung__________________

In der Jahresabrechnung sind Ausgaben im Sinne des § 35a EStG enthalten:

A) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (§ 35a Abs. 2 S. 1 Alt. 1)

Bezeichnung / Gesamt / Anteil des Mieters________ / ________ €

B) Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 S. 1 Alt. 2)

Bezeichnung (z. B. Treppenhausreinigung)__________________
Gesamt / davon Material / Arbeitskosten / Mieteranteil________ €

C) Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3)

Bezeichnung (z. B. Heizungswartung)__________________
Gesamt / davon Material / Arbeitskosten / Mieteranteil________ €

Die genannten Beträge wurden unbar an die jeweiligen Leistungserbringer gezahlt. Art, Inhalt und Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus der Jahresabrechnung / den Belegen.

Hinweis: Die Entscheidung, welche Positionen im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können, obliegt ausschließlich der zuständigen Finanzbehörde.

Ort, Datum ________    Unterschrift Vermieter / Verwalter ________

So füllen Sie die Bescheinigung aus

Abrechnungsjahr und Parteien: Jahr der Jahresabrechnung, Name und Anschrift von Vermieter oder Verwalter sowie des Mieters, Objekt.
Lohn und Material trennen: Pro Position Gesamtbetrag, nicht begünstigtes Material und den Arbeitskostenanteil des Mieters in die Blöcke A–C.
Unbare Zahlung bestätigen: Festhalten, dass an die Leistungserbringer unbar gezahlt wurde.
Finanzamts-Hinweis stehen lassen: Der Fuß der Anlage 2 bleibt: Welche Position die Steuerermäßigung auslöst, prüft die Finanzbehörde.

Häufige Fehler

Nur den Gesamtposten ausweisen: Ohne Trennung Arbeitskosten / Material ist der Nachweis für § 35a Abs. 5 Satz 3 unvollständig. Wartung enthält oft Ersatzteile.
Barzahlung bescheinigen: Begünstigt ist die unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Eine Barquittung trägt den Abzug nicht.
Energie und Grundsteuer einrechnen: Heizkosten, Strom, Wasser, Müll, Grundsteuer sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen.
Steuerliche Einordnung zusagen: Der Fuß der Anlage 2 ist Absicht: Der Vermieter bestätigt Beträge, das Finanzamt prüft die Begünstigung.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter die 35a-Bescheinigung ausstellen?

Im EStG steht keine Formularpflicht. Reichen Art, Inhalt, Zeitpunkt, Entgelt und unbare Zahlung schon aus der Nebenkostenabrechnung, akzeptiert das Finanzamt diese (BFH VI R 24/20). Fehlt der Lohn-Split, ist die Anlage 2 der von der Finanzverwaltung vorgesehene Ersatz.

Reicht die Nebenkostenabrechnung ohne extra Blatt?

Ja, wenn sie die wesentlichen Rechnungsangaben nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG enthält. Der BFH hat das am 20.04.2023 (VI R 24/20) für die Wohnnebenkostenabrechnung bestätigt. Bei sich aufdrängenden Zweifeln kann das Finanzamt die Originalrechnungen verlangen.

Was muss auf der Bescheinigung stehen?

Name und Anschrift von Aussteller und Mieter, Objekt, Jahr, die drei Blöcke A–C mit Gesamt- und Mieteranteil, Materialabzug bei B und C, Hinweis auf unbare Zahlung. Das Muster steht in Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 9.11.2016 (BStBl I 2016, 1213).

Zählen Heizöl, Müll und Grundsteuer mit?

Nein. § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG beschränkt den Abzug auf Arbeitskosten. Verbrauch, Gebühren und Material bleiben außen vor — auch wenn sie in derselben Abrechnung stehen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.