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10. März 2026 · 5 Min. Lesezeit

Nebenkosten steuerlich absetzen — so sparen Mieter bares Geld

Hausmeister, Reinigung, Schornsteinfeger: Viele Nebenkosten können Mieter in der Steuererklärung geltend machen. Wir erklären §35a EStG und zeigen, was absetzbar ist.

Viele Mieter wissen nicht, dass sie einen Teil ihrer Nebenkosten in der Steuererklärung geltend machen können. Bestimmte Dienstleistungen, die über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, sind als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzbar — das spart bares Geld.

Was können Mieter absetzen?

Das Einkommensteuergesetz (§35a EStG) erlaubt zwei Kategorien von Steuervorteilen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2 EStG): 20 % der Lohnkosten, max. 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr
  • Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG): 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr
Wichtig: Absetzbar sind nur die Lohnkosten, nicht die Materialkosten. Außerdem muss die Zahlung per Überweisung erfolgt sein — Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Welche Nebenkosten sind absetzbar?

Typische Positionen aus der Nebenkostenabrechnung, die steuerlich geltend gemacht werden können:

KostenartKategorie
Hausmeisterkosten (Lohnanteil)Haushaltsnahe Dienstleistung
Treppenhaus- und HausreinigungHaushaltsnahe Dienstleistung
GartenpflegeHaushaltsnahe Dienstleistung
Winterdienst / SchneeräumungHaushaltsnahe Dienstleistung
SchornsteinfegerHandwerkerleistung
Wartung HeizungsanlageHandwerkerleistung
Wartung AufzugHandwerkerleistung
RohrreinigungHandwerkerleistung

Wie funktioniert das in der Praxis?

Der Vermieter ist verpflichtet, auf Anfrage eine Bescheinigung über die auf den Mieter entfallenden Lohnkostenanteile auszustellen. Viele Vermieter legen diese Bescheinigung der Nebenkostenabrechnung direkt bei.

Die Bescheinigung muss enthalten:

  • Den auf den Mieter entfallenden Lohnkostenanteil je Kostenart
  • Die Kontonummer, auf die die Zahlung erfolgte
  • Den Abrechnungszeitraum

Beispielrechnung

Angenommen, Ihr Anteil an den Hausmeister- und Reinigungskosten beträgt 600 € im Jahr, davon entfallen 400 € auf Lohnkosten:

Lohnkosten (haushaltsnahe Dienstleistung)400,00 €
Steuerermäßigung (20 %)– 80,00 €
Direkte Steuerersparnis80,00 €

Die Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen — nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das macht §35a EStG besonders wertvoll.

Wo in der Steuererklärung eintragen?

Die Angaben gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (früher: Anlage HH). Seit einigen Jahren ist diese direkt im Hauptformular integriert. Tragen Sie die Lohnkosten in die entsprechenden Felder ein — das Finanzamt berechnet die Ermäßigung automatisch.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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