10. März 2026 · 5 Min. Lesezeit
Nebenkosten steuerlich absetzen — 100-300 € Erstattung als Mieter
20 % Steuerbonus auf haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung (§35a EStG). So holen Sie 100-300 € pro Jahr zurück — Schritt für Schritt.
Viele Mieter wissen nicht, dass sie einen Teil ihrer Nebenkosten in der Steuererklärung geltend machen können. Bestimmte Dienstleistungen, die über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, sind als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzbar — das spart bares Geld.
Was können Mieter absetzen?
Das Einkommensteuergesetz (§35a EStG) erlaubt zwei Kategorien von Steuervorteilen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2 EStG): 20 % der Lohnkosten, max. 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr
- Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG): 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr
Welche Nebenkosten sind absetzbar?
Typische Positionen aus der Nebenkostenabrechnung, die steuerlich geltend gemacht werden können:
| Kostenart | Kategorie |
|---|---|
| Hausmeisterkosten (Lohnanteil) | Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Treppenhaus- und Hausreinigung | Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Gartenpflege | Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Winterdienst / Schneeräumung | Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Schornsteinfeger | Handwerkerleistung |
| Wartung Heizungsanlage | Handwerkerleistung |
| Wartung Aufzug | Handwerkerleistung |
| Rohrreinigung | Handwerkerleistung |
Wie funktioniert das in der Praxis?
Der Vermieter ist verpflichtet, auf Anfrage eine Bescheinigung über die auf den Mieter entfallenden Lohnkostenanteile auszustellen. Viele Vermieter legen diese Bescheinigung der Nebenkostenabrechnung direkt bei.
Die Bescheinigung muss enthalten:
- Den auf den Mieter entfallenden Lohnkostenanteil je Kostenart
- Die Kontonummer, auf die die Zahlung erfolgte
- Den Abrechnungszeitraum
Beispielrechnung
Angenommen, Ihr Anteil an den Hausmeister- und Reinigungskosten beträgt 600 € im Jahr, davon entfallen 400 € auf Lohnkosten:
Die Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen — nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das macht §35a EStG besonders wertvoll.
Wo in der Steuererklärung eintragen?
Die Angaben gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (früher: Anlage HH). Seit einigen Jahren ist diese direkt im Hauptformular integriert. Tragen Sie die Lohnkosten in die entsprechenden Felder ein — das Finanzamt berechnet die Ermäßigung automatisch.
Häufige Fragen
Welche Nebenkosten kann ich als Mieter von der Steuer absetzen?
Absetzbar sind Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2 EStG) wie Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst sowie Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG) wie Schornsteinfeger, Heizungswartung und Aufzugwartung. Materialkosten und Energiekosten sind nicht absetzbar.
Wie viel Steuer spare ich durch §35a EStG?
Das Finanzamt erstattet 20 % der absetzbaren Lohnkosten direkt von der Steuerschuld — nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr möglich, bei Handwerkerleistungen bis zu 1.200 €.
Wie bekomme ich die nötige Bescheinigung vom Vermieter?
Der Vermieter ist auf Anfrage verpflichtet, eine Bescheinigung über die auf den Mieter entfallenden Lohnkostenanteile auszustellen. Viele Vermieter legen diese automatisch der Nebenkostenabrechnung bei. Die Bescheinigung muss den Lohnkostenanteil je Kostenart, die Kontonummer und den Abrechnungszeitraum enthalten.
Wo trage ich die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung ein?
Die Angaben gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (in neueren Steuerprogrammen direkt im Hauptformular). Tragen Sie die Lohnkosten in die entsprechenden Felder ein — das Finanzamt berechnet die Ermäßigung automatisch. Barzahlungen werden nicht anerkannt: Die Zahlung muss nachweislich per Überweisung erfolgt sein.