Von Laurin Schlereth · 10. März 2026 · 5 Min. Lesezeit
Nebenkosten absetzen — 100–300 € Erstattung als Mieter
20 % Steuerbonus auf haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung (§35a EStG). So holen Sie 100-300 € pro Jahr zurück — Schritt für Schritt.
Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger — diese Posten stehen auf fast jeder Nebenkostenabrechnung, und ihr Lohnanteil ist für Mieter direkt von der Steuer absetzbar. Trotzdem lässt ein Großteil der Mieter diese Erstattung Jahr für Jahr liegen, weil sie gar nicht wissen, dass auch sie — nicht nur Eigentümer — § 35a EStG nutzen dürfen. Je nach Abrechnung sind das schnell 100 bis 300 € pro Jahr, die das Finanzamt zurückzahlt.
Was können Mieter absetzen?
Das Einkommensteuergesetz (§35a EStG) erlaubt zwei Kategorien von Steuervorteilen. In beiden Fällen zieht das Finanzamt 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld ab — begrenzt durch je einen eigenen Höchstbetrag:
| Kategorie | Satz | max. Lohnkosten | max. Ermäßigung / Jahr |
|---|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2) | 20 % | 20.000 € | 4.000 € |
| Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3) | 20 % | 6.000 € | 1.200 € |
Stand: Juli 2026 · Quelle: § 35a EStG (gesetze-im-internet.de). Die 4.000 € ergeben sich aus 20 % von 20.000 €, die 1.200 € aus 20 % von 6.000 €. Beide Töpfe bestehen nebeneinander — ein Haushalt kann in einem Jahr also bis zu 5.200 € Steuerermäßigung ausschöpfen.
Welche Nebenkosten sind absetzbar?
Typische Positionen aus der Nebenkostenabrechnung, die steuerlich geltend gemacht werden können:
| Kostenart | Kategorie |
|---|---|
| Hausmeisterkosten (Lohnanteil) | Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Treppenhaus- und Hausreinigung | Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Gartenpflege | Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Winterdienst / Schneeräumung | Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Schornsteinfeger | Handwerkerleistung |
| Wartung Heizungsanlage | Handwerkerleistung |
| Wartung Aufzug | Handwerkerleistung |
| Rohrreinigung | Handwerkerleistung |
Wie hoch der begünstigte Lohnanteil je Position ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen — er hängt von der konkreten Abrechnung ab. Maßgeblich ist allein der Betrag, den der Vermieter (oder die WEG-Verwaltung) in der Bescheinigung als Arbeitslohn ausweist. Reine Verbrauchs- und Gebührenposten wie Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer oder Allgemeinstrom sind nicht begünstigt.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Der Vermieter ist verpflichtet, auf Anfrage eine Bescheinigung über die auf den Mieter entfallenden Lohnkostenanteile auszustellen. Viele Vermieter legen diese Bescheinigung der Nebenkostenabrechnung direkt bei.
Die Bescheinigung muss enthalten:
- Den auf den Mieter entfallenden Lohnkostenanteil je Kostenart
- Die Kontonummer, auf die die Zahlung erfolgte
- Den Abrechnungszeitraum
In welchem Jahr absetzen?
Nebenkostenabrechnungen kommen mit Verzug — die Abrechnung für 2025 flattert oft erst Ende 2026 ins Haus. Die Finanzverwaltung räumt Mietern deshalb ein Wahlrecht ein: Sie können die haushaltsnahen Aufwendungen entweder im Jahr der Vorauszahlung geltend machen oder — einfacher — einheitlich in dem Jahr, in dem die Nebenkostenabrechnung erteilt wird (BMF-Schreiben v. 09.11.2016, BStBl I 2016, 1213). In der Praxis nutzt fast jeder die zweite Variante: Die Beträge aus der Abrechnung landen komplett in der Steuererklärung des Abrechnungsjahres.
Wenn der Vermieter die Bescheinigung verweigert
Mieter haben gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Ausweis der auf sie entfallenden Lohnkostenanteile — verweigert der Vermieter die Aufschlüsselung, lässt sich dieser Anspruch notfalls durchsetzen. Entscheidend für die Steuer ist ohnehin nicht, wer den Dienstleister beauftragt hat: Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Mieter § 35a EStG auch dann nutzen können, wenn die begünstigten Leistungen nicht von ihnen selbst, sondern vom Vermieter beauftragt und nur über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden (BFH, Urteil v. 20.04.2023 – VI R 24/20). Als Nachweis genügt dem Finanzamt in aller Regel die Jahresabrechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil oder eine entsprechende Vermieterbescheinigung.
Sonderfall: selbstnutzende Eigentümer in der WEG
Wer eine Eigentumswohnung selbst bewohnt, findet die begünstigten Lohnanteile nicht in einer Mietnebenkostenabrechnung, sondern in der Hausgeldabrechnung der Verwaltung. Die WEG-Verwaltung weist den nach § 35a begünstigten Anteil (Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Wartungen) gesondert aus — dieser Betrag ist für den selbstnutzenden Eigentümer ebenso abzugsfähig wie für den Mieter der Lohnanteil aus seiner Nebenkostenabrechnung.
Beispielrechnung
Angenommen, Ihr Anteil an den Hausmeister- und Reinigungskosten beträgt 600 € im Jahr, davon entfallen 400 € auf Lohnkosten:
Die Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen — nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das macht §35a EStG besonders wertvoll.
Wo in der Steuererklärung eintragen?
Die Angaben gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (früher: Anlage HH). Seit einigen Jahren ist diese direkt im Hauptformular integriert. Tragen Sie die Lohnkosten in die entsprechenden Felder ein — das Finanzamt berechnet die Ermäßigung automatisch.
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Welche Nebenkosten kann ich als Mieter von der Steuer absetzen?
Absetzbar sind Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2 EStG) wie Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst sowie Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG) wie Schornsteinfeger, Heizungswartung und Aufzugwartung. Materialkosten und Energiekosten sind nicht absetzbar.
Wie viel Steuer spare ich durch §35a EStG?
Das Finanzamt erstattet 20 % der absetzbaren Lohnkosten direkt von der Steuerschuld — nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr möglich, bei Handwerkerleistungen bis zu 1.200 €.
Wie bekomme ich die nötige Bescheinigung vom Vermieter?
Der Vermieter ist auf Anfrage verpflichtet, eine Bescheinigung über die auf den Mieter entfallenden Lohnkostenanteile auszustellen. Viele Vermieter legen diese automatisch der Nebenkostenabrechnung bei. Die Bescheinigung muss den Lohnkostenanteil je Kostenart, die Kontonummer und den Abrechnungszeitraum enthalten.
Wo trage ich die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung ein?
Die Angaben gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (in neueren Steuerprogrammen direkt im Hauptformular). Tragen Sie die Lohnkosten in die entsprechenden Felder ein — das Finanzamt berechnet die Ermäßigung automatisch. Barzahlungen werden nicht anerkannt: Die Zahlung muss nachweislich per Überweisung erfolgt sein.
Übrigens: Wie viel von Ihrem Bruttolohn nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.