Von Laurin Schlereth · · 7 Min. Lesezeit
Musizieren in der Mietwohnung — Zeiten & Unterricht
Absolutes Musizierverbot unzulässig. Nachbar-Richtwert 2–3 h (V ZR 143/17, § 906). Unterricht mit Schülerverkehr kann kündbar sein (VIII ZR 213/12).
Auf einen Blick
Zeitlich begrenztes Musizieren gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Ein absolutes Verbot in der Hausordnung ist unzulässig. Der BGH hat für das Nachbarrecht grobe Richtwerte genannt: zwei bis drei Stunden an Werktagen, ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter den üblichen Ruhezeiten (V ZR 143/17, 26.10.2018, § 906 BGB). Das ist kein Mietrechtsurteil. Gitarrenunterricht an drei Werktagen für zehn bis zwölf Schüler in einer nur zum Wohnen vermieteten Wohnung ist nach außen tretende Geschäftstätigkeit; der BGH hat die Kündigung gegenüber dem eintretenden Angehörigen bestätigt (VIII ZR 213/12, 10.04.2013).
Zwei Senate, zwei Streitgegenstände: das Instrument in der gemieteten Wohnung ist nicht der Straßenlärm und nicht der Berufsmusiker im eigenen Reihenhaus. Die Hausordnung darf Ruhezeiten konkretisieren. Sie darf das Musizieren nicht streichen. Lärm der Nachbarn bleibt ein eigener Mangelstreit.
Nachbarrecht: V ZR 143/17 ist § 906 BGB
Der V. Senat hatte ein Augsburger Reihenhaus vor sich: ein Trompeter des Staatstheaters, Nachbarn als Nießbraucher, Unterlassung aus §§ 1004, 906 BGB. Das Landgericht hatte das Trompeten in den Haupträumen fast vollständig untersagt und das Dachgeschoss auf zehn Wochenstunden plus acht Wochenendtermine gedeckelt. Der BGH hat das aufgehoben.
Diese Stunden sind Nachbarrecht zwischen Grundstücken. Sie stehen nicht in § 535 BGB und nicht in der BetrKV. Wer sie 1:1 in den Mietvertrag schreibt, übernimmt einen Richtwert aus einem anderen Streit.
Mietrecht: Unterricht ist oft kein Wohnen
Der VIII. Senat hat am 10.04.2013 einen anderen Fall entschieden (VIII ZR 213/12). Nach dem Tod der Mutter trat der Sohn in den Wohnraummietvertrag ein (§ 563 BGB). Er erteilte in der nur zum Wohnen vermieteten Berliner Wohnung an drei Werktagen Gitarrenunterricht für zehn bis zwölf Schüler. Der Vermieter kündigte außerordentlich nach § 563 Abs. 4 BGB. Die Räumungsklage hatte in allen Instanzen Erfolg.
Unter „Wohnen“ fallen nach der Verkehrsanschauung nur berufliche Tätigkeiten, die nicht nach außen treten — der Senat nennt Unterrichtsvorbereitung, Telearbeit, schriftstellerische Tätigkeit, den Empfang von Geschäftsfreunden. Gitarrenunterricht mit Publikumsverkehr tritt nach außen. Der Vermieter muss das in ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Räumen ohne Vereinbarung nicht dulden. Eine Duldungspflicht käme nur in Betracht, wenn von der Tätigkeit keine weitergehenden Einwirkungen ausgehen als bei üblicher Wohnnutzung; das hat der Mieter darzulegen.
§ 563 Abs. 4 BGB ist der Kündigungshebel gegenüber dem Eintretenden nach dem Tod des Mieters. Gegenüber dem lebenden Vertragsmieter läuft derselbe Nutzungskonflikt über die allgemeinen Kündigungsregeln, nicht über diese Vorschrift.
| Fall | Norm | Was die Entscheidung trägt |
|---|---|---|
| Üben in der eigenen Wohnung | § 535 Abs. 1 BGB / Hausordnung | Zeitlich begrenztes Musizieren ist vertragsgemäßer Gebrauch. Absolutes Verbot unzulässig. |
| Trompete im Reihenhaus gegen den Nachbarn | § 906 BGB | Richtwert 2–3 h Werktag / 1–2 h Sonn- und Feiertag (V ZR 143/17). Kein Mietrechtsurteil. |
| Gitarrenunterricht, 3 Werktage, zehn bis zwölf Schüler | § 563 Abs. 4 BGB im entschiedenen Fall | Nach außen tretende Geschäftstätigkeit, Kündigung gegenüber dem Eintretenden wirksam (VIII ZR 213/12). |
| Mittagsruhe | Landesimmissionsschutz, nicht BGB | Keine bundesgesetzliche Mittagsruhe. Übliche Ruhestunden sind tatsächlicher Maßstab in V ZR 143/17. |
Stand: Oktober 2026 · Quelle: BGH V ZR 143/17, 26.10.2018; BGH VIII ZR 213/12, 10.04.2013; § 535, § 563 Abs. 4, § 906 BGB (gesetze-im-internet.de)
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Darf die Hausordnung das Musizieren verbieten?
Ein absolutes Verbot ist unzulässig. Zeitlich begrenztes Musizieren gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch (§ 535 Abs. 1 BGB). Ruhezeiten als Konkretisierung der Rücksichtnahme sind etwas anderes.
Wie lange darf ich in der Wohnung üben?
Das BGB nennt keine Stundenzahl. Der BGH hat für das Nachbarrecht grob zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen genannt, unter den üblichen Ruhezeiten (V ZR 143/17, 26.10.2018). Das Urteil betrifft § 906 BGB, nicht den Mietvertrag.
Darf ich in der Mietwohnung Musikunterricht geben?
Regelmäßiger Unterricht mit Schülerverkehr tritt nach außen und liegt außerhalb des reinen Wohnens. Der BGH hat Gitarrenunterricht an drei Werktagen für zehn bis zwölf Schüler als vertragswidrige geschäftliche Aktivität bewertet (VIII ZR 213/12, 10.04.2013). Ohne Vereinbarung muss der Vermieter das nicht dulden.
Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe?
Nein, nicht im BGB. Übliche Ruhestunden in der Mittags- und Nachtzeit sind der tatsächliche Maßstab in V ZR 143/17. Ob und wann das Landesimmissionsschutzrecht weitere Grenzen setzt, steht in der jeweiligen Landesregel.
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