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Von Laurin Schlereth · · 6 Min. Lesezeit

Hund & Katze in der Mietwohnung — Klausel

Formularverbot von Hunden und Katzen ist unwirksam (BGH VIII ZR 168/12). Haltung entscheidet die Abwägung — kein Freibrief, kein Totalverbot.

Kurzantwort: Ein formularmäßiges Totalverbot von Hunden und Katzen ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB; BGH, Urt. v. 20.03.2013 – VIII ZR 168/12). Die Unwirksamkeit bedeutet nicht Freibrief: Ob ein Hund oder eine Katze gehalten werden darf, entscheidet die Abwägung im Einzelfall — Belange des Mieters, des Vermieters, der Mitbewohner und der Nachbarn (§ 535 Abs. 1 BGB). Kleintiere in geschlossenen Behältnissen gehören regelmäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch.

Die Klausel steht oft klein unter „zusätzliche Vereinbarungen": keine Hunde, keine Katzen. Viele Mieter lesen das als endgültig. Der BGH hat genau diese Formularklausel einer Wohnungsbaugenossenschaft für unwirksam erklärt — und zugleich klargestellt, dass daraus kein Recht folgt, jedes Tier ohne Rücksicht auf das Haus zu halten.

Was der BGH zur Verbotsklausel sagt

Im Fall VIII ZR 168/12 (PM 047/2013) zog ein Genossenschaftsmitglied mit einem kleinen Mischling (Schulterhöhe etwa 20 cm) ein. Der Vertrag verbot Hunde und Katzen. Der BGH bestätigte die Abweisung der Unterlassungsklage: Eine AGB, die Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos untersagt, benachteiligt den Mieter unangemessen. Sie lässt keine besonderen Fallgestaltungen zu und verstößt gegen den Grundgedanken der Gebrauchsgewährung aus § 535 Abs. 1 BGB. Ob Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, verlangt eine umfassende Interessenabwägung. Eine generelle Verbotsklausel würde auch die Fälle ausschließen, in denen diese Abwägung eindeutig zugunsten des Mieters ausfiele.

Die Folge der Unwirksamkeit ist also nicht „jedes Tier ist erlaubt", sondern: Es gilt wieder das Gesetz. Abgewogen werden die konkret betroffenen Belange beider Vertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn. Im entschiedenen Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht zur Haltung dieses Hundes rechtsfehlerfrei bejaht — das ist kein Automatismus für jede Rasse und jede Wohnanlage.

Stand: August 2026 · Quelle: BGH VIII ZR 168/12, 20.03.2013, PM 047/2013, bundesgerichtshof.de

Drei Ebenen, die oft vermengt werden

Ebenen der Tierhaltung in der Mietwohnung
EbeneWas gilt
Kleintiere in BehältnissenRegelmäßig ohne besondere Erlaubnis — keine substanzielle Störung, kein Eingriff in die Bausubstanz.
Hund / Katze, FormularverbotKlausel unwirksam (VIII ZR 168/12). Haltung nur nach Abwägung, nicht automatisch.
IndividualvereinbarungEine ausgehandelte Regelung zwischen diesen Parteien ist etwas anderes als eine vorgedruckte AGB. Der BGH-Fall betraf die formularmäßige Klausel.

Was in die Abwägung fällt

Art, Größe, Anzahl: Ein kleiner Begleithund ist nicht dasselbe wie mehrere unverträgliche Tiere. Der BGH-Hund maß etwa 20 cm Schulterhöhe — das Urteil überträgt sich nicht schematisch auf jede Haltung.
Haus und Nachbarn: Lärm, Allergien, Angst vor Hunden, gemeinschaftliche Flure. Die Belange der Mitbewohner gehören in die Abwägung, nicht nur der Wunsch des Mieters.
Wohnung und Nutzung: Größe der Wohnung, Garten oder nur Innenlage, bisherige Störungen. Eine Zustimmung kann mit konkreten Rücksichtnahmepflichten verbunden sein.
Bereits eingetretene Störungen: Beißvorfälle, anhaltendes Bellen oder Verunreinigungen der Gemeinschaftsflächen kippen die Abwägung. Das ist dann oft ein anderes Instrument: Abmahnung, nicht die alte Verbotsklausel.

Häufige Fehler

Unwirksame Klausel mit Erlaubnis verwechseln: Fällt das Formularverbot, ist die Haltung nicht schon erlaubt. Es beginnt die Abwägung.
Hausordnung als Ersatzverbot: Was im Formularmietvertrag unwirksam ist, wird nicht dadurch wirksam, dass es in der Hausordnung noch einmal steht. Zur Einbeziehung: Hausordnung im Mietvertrag.
Listenhunde pauschal gleichsetzen: Landesrechtliche Haltungsvorschriften sind ein Abwägungsfaktor, kein Ersatz für die mietvertragliche Prüfung und kein BGH-Automatismus.

Häufige Fragen

Darf der Mietvertrag Hunde und Katzen generell verbieten?

Nicht als Allgemeine Geschäftsbedingung. Ein ausnahmsloses Formularverbot ist nach § 307 BGB unwirksam (BGH VIII ZR 168/12). Ob das konkrete Tier gehalten werden darf, richtet sich dann nach der Abwägung gemäß § 535 Abs. 1 BGB.

Darf ich nach dem BGH-Urteil einfach einen Hund anschaffen?

Nein. Die Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass Hunde oder Katzen ohne Rücksicht auf andere gehalten werden dürfen. Der BGH verlangt die Abwägung im Einzelfall — im entschiedenen Fall war sie für diesen kleinen Hund positiv.

Brauche ich für einen Goldhamster eine Erlaubnis?

Kleintiere in Käfigen oder Aquarien, die die Mietsache und die Nachbarn typischerweise nicht belasten, gehören regelmäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch. Eine besondere Erlaubnis ist dafür nicht vorgesehen.

Kann der Vermieter die Haltung später untersagen?

Wenn konkrete Störungen entstehen — Lärm, Verunreinigung, Gefährdung —, greifen Abmahnung und im Wiederholungsfall Kündigung, unabhängig von der alten Verbotsklausel. Das Muster dafür steht unter Abmahnung Mieter.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.