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Von Laurin Schlereth · · 7 Min. Lesezeit

CO₂-Erstattung bei eigenem Gasvertrag

Eigener Gasvertrag: Der Vermieter erstattet seinen CO₂-Anteil. Anmeldung in Textform binnen 12 Monaten nach der Lieferantenrechnung (§ 6 CO2KostAufG).

Auf einen Blick

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme, erstattet der Vermieter den Anteil der CO₂-Kosten, den das Gesetz ihm zuweist (§ 6 Abs. 2 Satz 1 CO2KostAufG). Der Anspruch ist binnen zwölf Monaten ab der Rechnung des Lieferanten in Textform anzumelden. Das ist kein Posten der Nebenkostenabrechnung und nicht die Einwendungsfrist aus § 556 Abs. 3 BGB.

Bei der Gasetagenheizung mit eigenem Gasvertrag steht das Gas nicht in der Nebenkostenabrechnung. Die Heizkostenverordnung verteilt nichts, weil es nichts zu verteilen gibt. Die CO₂-Kosten laufen trotzdem mit der Brennstoffrechnung. Der Ausgleich sitzt in § 6 Abs. 2 CO2KostAufG, nicht in einer Zeile „Heizung“.

Zwei Verfahren, eine Stufe

Rechnet der Vermieter die Wärme ab, begrenzt § 6 Abs. 1 CO2KostAufG, wie viel CO₂-Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, dreht sich die Richtung: Der Mieter zahlt die Rechnung an den Lieferanten und holt den Vermieteranteil zurück.

Die Stufe ist dieselbe Tabelle der Anlage. Nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG ermittelt der Mieter den Ausstoß der Wohnung in Kilogramm CO₂ je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr und ordnet ihn in die Tabelle der Anlage ein. Daraus folgt das Aufteilungsverhältnis. § 6 Abs. 2 Satz 1 verweist für den zu erstattenden Anteil auf § 5 Abs. 3, und daneben auf § 5a Abs. 3 und § 5b, wenn eine dieser Sondervorschriften für die Anlage gilt. Die zehn Stufen der Anlage rechnet der CO₂-Aufteilungsrechner. Die Erklärung der zentralen Abrechnung steht im Artikel CO₂-Kosten in der Nebenkostenabrechnung.

Weicht der Abrechnungszeitraum der Lieferung vom vereinbarten Zeitraum ab, sind die Emissionen auf den vereinbarten Zeitraum umzurechnen. § 6 Abs. 2 Satz 2 verweist dafür auf § 5 Abs. 1 Satz 5.

Zwei Fristen, nicht eine

§ 6 Abs. 2 Satz 3 und Satz 5 setzen zwei Uhren. Die erste läuft für den Mieter ab der Lieferantenrechnung. Die zweite läuft für den Vermieter ab der Anmeldung.

Fristen der CO₂-Erstattung bei Selbstversorgung nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG
UhrStartFolge
Anmeldung durch den MieterRechnung des Brennstoff- oder Wärmelieferanten an den Mieter12 Monate, Textform. Danach ist der Anspruch aus Satz 3 nicht mehr fristgerecht angemeldet.
Auszahlung durch den VermieterAnzeige des MietersVerrechnung in der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung, wenn Vorauszahlungen vereinbart sind. Sonst Zahlung spätestens 12 Monate nach der Anzeige.

Stand: 1. Oktober 2026 · Quelle: § 6 Abs. 2 CO2KostAufG, gesetze-im-internet.de

Die Zwölf-Monats-Frist der Nebenkostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) ist eine andere Uhr. Sie begrenzt, bis wann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erteilen muss und bis wann der Mieter Einwendungen dagegen erhebt. Wer nur diese Frist im Kopf hat, verwechselt die Anmeldung der Erstattung mit einem Widerspruch gegen eine Abrechnung, die es bei eigenem Gasvertrag oft gar nicht gibt.

Was in der Anmeldung stehen muss

Das Gesetz verlangt Textform, keine eigenhändige Unterschrift. Aus der Erklärung muss hervorgehen, wer sie abgibt. Eine E-Mail genügt, ein Brief auch. Der Betrag ergibt sich aus dem Vermieteranteil an den CO₂-Kosten der abgerechneten Lieferung, nicht aus einer pauschalen Quote der gesamten Gasrechnung. Grundpreis, Arbeitspreis und CO₂-Kosten sind auf der Lieferantenrechnung getrennte Größen. Erstattet wird der gesetzliche Anteil an den CO₂-Kosten.

CO₂-Kosten auf der Gasrechnung180 €
Stufe der Wohnung, Vermieteranteil aus der Anlage40 %
Erstattungsbetrag72 €

Rechenbeispiel mit gesetzten Zahlen, keine typische Wohnung. Die Stufe kommt aus der Anlage, nicht aus diesem Beispiel.

Fünf Prozent und der zweite Zähler

Nutzt der Mieter denselben Brennstoff auch in eigenen Geräten, die nicht heizen und kein Warmwasser bereiten, kürzt § 6 Abs. 3 Satz 2 CO2KostAufG den Erstattungsanspruch um 5 Prozent. Für gewerbliche Geräte daneben gilt das nur, wenn der Wärmeverbrauch oder der andere Verbrauch separat gemessen und dem Vermieter nachgewiesen wird. Ohne diese Trennung lässt sich der Anspruch für diesen Brennstoff nach Satz 1 nicht geltend machen.

Ablauf der Anmeldung

  1. Die CO₂-Kosten auf der Rechnung des Lieferanten ablesen. Grundpreis und Arbeitspreis sind nicht der Erstattungsbetrag.
  2. Den Anteil des Vermieters an diesen CO₂-Kosten nach der Stufe der Wohnung bestimmen. Die Stufe steht in der Anlage zum CO2KostAufG. Der CO₂-Aufteilungsrechner setzt die Tabelle um.
  3. Die Erstattung in Textform anmelden, innerhalb von zwölf Monaten, nachdem der Lieferant die Lieferung Ihnen gegenüber abgerechnet hat (§ 6 Abs. 2 Satz 3 CO2KostAufG).
  4. Sind Vorauszahlungen vereinbart, kann der Vermieter in der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnen. Sonst ist spätestens zwölf Monate nach der Anzeige zu erstatten (§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5).

Hinweis des Vermieters

§ 6 Abs. 2 Satz 6 verpflichtet den Vermieter, bei Vertragsschluss und beim Einbau einer Heizungsanlage, die den Anforderungen des § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes unterfällt, in Textform auf die Pflicht nach § 43 Abs. 1 und auf den Erstattungsanspruch hinzuweisen. Der Anspruch in Satz 1 ist im Gesetz nicht an diesen Hinweis gekoppelt. Fehlt der Hinweis, steht in § 6 Abs. 2 nicht, dass die Erstattung entfällt.

Häufige Fragen

Bekomme ich CO₂-Kosten zurück, wenn der Gasvertrag auf meinen Namen läuft?

Ja, in Höhe des Anteils, den der Vermieter nach § 5 Abs. 3, § 5a Abs. 3 oder § 5b CO2KostAufG zu tragen hat. Voraussetzung ist, dass Sie sich selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 CO2KostAufG). Die Gasrechnung selbst bleibt Ihre Rechnung an den Lieferanten.

Wie lange habe ich für die Anmeldung?

Zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die Lieferung Ihnen gegenüber abgerechnet hat. Die Anmeldung braucht Textform (§ 6 Abs. 2 Satz 3 CO2KostAufG). Das ist nicht die Frist von zwölf Monaten für Einwendungen gegen eine Nebenkostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB.

Wann muss der Vermieter zahlen?

Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, darf er den Betrag in der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung nach Ihrer Anzeige verrechnen. Erfolgt keine Abrechnung oder keine Verrechnung, ist spätestens zwölf Monate nach der Anzeige zu erstatten (§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 CO2KostAufG).

Kürzt sich der Anspruch, wenn ich mit dem Gas auch den Herd betreibe?

Bei eigenen Geräten, die nicht der Heizung oder dem Warmwasser dienen, ist der Erstattungsanspruch um 5 Prozent zu kürzen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 CO2KostAufG). Gewerbliche Geräte daneben setzen eine getrennte Messung voraus, sonst lässt sich der Anspruch für diesen Brennstoff nicht geltend machen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.