Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 5 Min. Lesezeit
Hausratversicherung: nie umlagefähig — was Mieter zahlen
Die Hausratversicherung ist keine Betriebskostenart und nie umlagefähig. Umlagefähig sind nur Gebäude- und Haftpflichtversicherung (§2 Nr. 13 BetrKV).
Auf einen Blick
Die Hausratversicherung ist nie umlagefähig. Sie versichert das Eigentum des Mieters und ist keine Betriebskostenart nach §2 BetrKV — der Vermieter darf sie weder in die Nebenkostenabrechnung setzen noch dem Mieter vorschreiben. Umlagefähig sind nur die Gebäude- und Haftpflichtversicherung des Vermieters (§2 Nr. 13 BetrKV).
In der Nebenkostenabrechnung taucht der Posten „Versicherung" auf — manche Mieter fragen sich, ob auch ihre Hausratversicherung darüber läuft oder ob der Vermieter eine verlangen darf. Kurz: nein zu beidem. Der Unterschied liegt darin, was versichert ist.
Wer versichert was?
| Versicherung | Schützt | Umlagefähig? |
|---|---|---|
| Hausratversicherung | Möbel, Kleidung, Elektronik des Mieters | Nein — Sache des Mieters |
| Wohngebäudeversicherung | Das Gebäude selbst (Feuer, Sturm, Leitungswasser) | Ja (§2 Nr. 13 BetrKV) |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Schäden Dritter durch das Grundstück | Ja (§2 Nr. 13 BetrKV) |
| Rechtsschutz-/Mietausfallversicherung | Eigene Risiken des Vermieters | Nein |
Darf der Vermieter eine Hausratversicherung vorschreiben?
Eine gesetzliche Pflicht zur Hausratversicherung gibt es nicht. Eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zum Abschluss zwingt, ist in einem Formularvertrag regelmäßig unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt das Eigentum des Mieters nicht — eine Hausratversicherung ersetzt Schäden an Möbeln, Kleidung und Elektronik, wenn sie abgeschlossen ist. Ob Sie eine abschließen, ist Ihre Entscheidung, keine Pflicht.
Wichtige Schnittstelle: der Wasserschaden
Läuft eine Waschmaschine aus und durchnässt den Teppich, greift nicht die Gebäudeversicherung, sondern die Hausratversicherung des Mieters — sie ersetzt die beschädigten eigenen Sachen. Umgekehrt zahlt die Wohngebäudeversicherung für Schäden an der Bausubstanz. Wer eine Hausratversicherung mit Zusatzbausteinen (z. B. Elementarschäden) hat, ist bei Leitungswasser besser gestellt. Mehr dazu im Ratgeber Wasserschaden in der Mietwohnung.
Häufige Fehler
- Hausrat in der Nebenkostenabrechnung als „Versicherung“ — umlagefähig ist nur § 2 Nr. 13 BetrKV (Gebäude und Haftpflicht des Vermieters).
- Formularvertragliche Abschluss-Pflicht für den Mieter — regelmäßig unwirksam nach § 307 BGB.
Häufige Fragen
Darf die Hausratversicherung in der Nebenkostenabrechnung stehen?
Nein. Sie ist keine Betriebskostenart nach §2 BetrKV. Taucht sie in der Abrechnung auf, dürfen Sie den Posten streichen und der Nachforderung insoweit widersprechen.
Kann mich der Vermieter zur Hausratversicherung verpflichten?
In der Regel nicht. Eine formularvertragliche Pflicht zum Abschluss ist meist unwirksam (§ 307 BGB). Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt das Eigentum des Mieters nicht.
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