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Von Laurin Schlereth · 24. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Hausratversicherung: nie umlagefähig — was Mieter zahlen

Die Hausratversicherung ist keine Betriebskostenart und nie umlagefähig. Umlagefähig sind nur Gebäude- und Haftpflichtversicherung (§2 Nr. 13 BetrKV).

Auf einen Blick

Die Hausratversicherung ist nie umlagefähig. Sie versichert das Eigentum des Mieters und ist keine Betriebskostenart nach §2 BetrKV — der Vermieter darf sie weder in die Nebenkostenabrechnung setzen noch dem Mieter vorschreiben. Umlagefähig sind nur die Gebäude- und Haftpflichtversicherung des Vermieters (§2 Nr. 13 BetrKV).

In der Nebenkostenabrechnung taucht der Posten „Versicherung" auf — manche Mieter fragen sich, ob auch ihre Hausratversicherung darüber läuft oder ob der Vermieter eine verlangen darf. Kurz: nein zu beidem. Der Unterschied liegt darin, was versichert ist.

Wer versichert was?

Versicherungen im Mietverhältnis: wer zahlt, was umlagefähig ist
VersicherungSchütztUmlagefähig?
HausratversicherungMöbel, Kleidung, Elektronik des MietersNein — Sache des Mieters
WohngebäudeversicherungDas Gebäude selbst (Feuer, Sturm, Leitungswasser)Ja (§2 Nr. 13 BetrKV)
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtSchäden Dritter durch das GrundstückJa (§2 Nr. 13 BetrKV)
Rechtsschutz-/MietausfallversicherungEigene Risiken des VermietersNein

Darf der Vermieter eine Hausratversicherung vorschreiben?

Eine gesetzliche Pflicht zur Hausratversicherung gibt es nicht. Eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zum Abschluss zwingt, ist in einem Formularvertrag regelmäßig unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt (§307 BGB). Ratsam ist eine Hausratversicherung trotzdem — sie ersetzt Schäden am eigenen Eigentum, die die Gebäudeversicherung des Vermieters gerade nicht abdeckt.

Wichtige Schnittstelle: der Wasserschaden

Läuft eine Waschmaschine aus und durchnässt den Teppich, greift nicht die Gebäudeversicherung, sondern die Hausratversicherung des Mieters — sie ersetzt die beschädigten eigenen Sachen. Umgekehrt zahlt die Wohngebäudeversicherung für Schäden an der Bausubstanz. Wer eine Hausratversicherung mit Zusatzbausteinen (z. B. Elementarschäden) hat, ist bei Leitungswasser besser gestellt. Mehr dazu im Ratgeber Wasserschaden in der Mietwohnung.

Häufige Fragen

Darf die Hausratversicherung in der Nebenkostenabrechnung stehen?

Nein. Sie ist keine Betriebskostenart nach §2 BetrKV. Taucht sie in der Abrechnung auf, dürfen Sie den Posten streichen und der Nachforderung insoweit widersprechen.

Kann mich der Vermieter zur Hausratversicherung verpflichten?

In der Regel nicht. Eine formularvertragliche Pflicht zum Abschluss ist meist unwirksam (§307 BGB). Sinnvoll ist die Versicherung dennoch, weil sie Ihr Eigentum schützt.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.