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Von Laurin Schlereth · · 6 Min. Lesezeit

Heizkörper entlüften — Mieter oder Vermieter?

Luft im Heizkörper: Mieter dürfen entlüften, müssen es nicht. Instandhaltung bleibt beim Vermieter (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB).

Auf einen Blick

Luft im Heizkörper ist ein Betriebsproblem der Anlage. Die Erhaltungspflicht liegt beim Vermieter (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Mieter dürfen das Entlüftungsventil selbst bedienen, sie müssen es nicht. Nachfüllen von Heizungswasser und Arbeiten am Heizkreis bleiben Sache des Vermieters oder eines Fachbetriebs. Bleibt die Wohnung kalt, liegt ein Mangel vor (§ 536 BGB) — Anzeige nach § 536c Abs. 1 BGB.

Im Herbst, oft schon vor dem 1. Oktober, gluckert der Heizkörper oder bleibt oben kalt. Die Frage ist nicht die Technik, sondern wer handeln muss. Dieser Text trennt den einfachen Handgriff am Ventil von der Instandhaltung der Anlage — und was gilt, wenn das Entlüften den Druck im Haus senkt.

Wer muss entlüften — Mieter oder Vermieter?

Der Vermieter schuldet eine heizfähige Wohnung. Dazu gehören Heizkörper, Leitungen, Umwälzpumpe und der richtige Anlagendruck. Luft im System ist eine Betriebsstörung der Anlage — Instandhaltung nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, keine Kleinreparatur. Eine Klausel, die Ihnen das Entlüften oder das Bestellen des Handwerkers auferlegt, verschiebt diese Pflicht und ist regelmäßig unwirksam. Kleinreparaturklauseln dürfen nur Kosten kleiner, dem direkten Zugriff ausgesetzter Teile übertragen, nicht die Selbstvornahme und nicht die Heizungsanlage.

Das heißt nicht, dass Sie das Ventil nicht anfassen dürfen. Ein vorsichtiger Handgriff am Entlüftungsventil — Entlüftungsschlüssel, Auffanggefäß, Hahn nur so weit öffnen, bis Wasser nachkommt — ist zumutbar und üblich. Er ersetzt nicht die Instandhaltung, wenn danach der Druck fehlt oder mehrere Wohnungen betroffen sind.

Abgrenzung: selbst entlüften, Vermieter einschalten, Fachbetrieb
SituationWer handeltWarum
Ein Heizkörper gluckert, der Rest des Hauses heiztMieter darf selbst entlüften; Vermieter bleibt verantwortlichEinfacher Handgriff, keine Pflicht zur Selbstvornahme
Nach dem Entlüften fällt der AnlagendruckVermieter / Hausmeister / FachbetriebNachfüllen von Heizungswasser ist keine Mieterpflicht
Mehrere Wohnungen kalt, obere Stockwerke betroffenVermieter, oft zentral an der AnlageLuft sitzt im Strang, nicht nur in einem Heizkörper
Undichtes Ventil, Tropfen, kein WasserdruckVermieter, MangelanzeigeDefekt an der Mietsache, § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB

Stand: September 2026 · Quelle: § 535 Abs. 1 Satz 2, § 536, § 536c BGB (gesetze-im-internet.de)

So gehen Sie vor

Zeichen prüfen: Gluckern, Rauschen, oben kalt und unten warm. Das spricht für Luft, nicht für einen ausgefallenen Kessel.
In der Etagenwohnung: Ventil: Thermostat auf Stufe 5, Entlüftungsschlüssel, Schüssel unter das Ventil. Hahn kurz öffnen, bis Wasser nachkommt, dann schließen. Nicht mit Gewalt, nicht am Heizkreis drehen.
Im Mehrfamilienhaus: Vermieter informieren: Wenn der Druck danach sinkt oder Nachbarn ebenfalls kalte Heizkörper haben, ist die zentrale Anlage betroffen. Dann reicht Selbsthilfe nicht.
Bleibt es kalt: anzeigen: Unverzüglich dem Vermieter mitteilen (§ 536c Abs. 1 BGB). Die Minderung nach § 536 BGB setzt keine Frist zur Beseitigung voraus — wohl aber die Kenntnis des Vermieters. Dafür der Mängelanzeige-Generator.

Häufige Fehler

Wasser nachfüllen: Das Füllventil sitzt an der Anlage, oft im Keller. Falsches Nachfüllen zieht Luft nach oder beschädigt den Wärmeübertrager. Das ist keine Kleinreparatur am Heizkörper.
Handwerker selbst beauftragen und die Rechnung umlegen: Ohne Abhilfeverzug (§ 536a Abs. 2 BGB) tragen Sie die Kosten zunächst selbst. Die Instandhaltung schuldet der Vermieter.
Schweigen, bis die Wohnung kalt ist: Ohne Anzeige entfällt die Minderung, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB).

Ob die Heizung überhaupt die Temperaturen der Heizperiode schafft, steht im Ratgeber Heizperiode und Heizpflicht. Die Abrechnung der Heizkosten — nicht das Entlüften — prüfen Sie anhand des Messdienst-Belegs: Heizkostenabrechnung prüfen.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter die Heizkörper entlüften?

Nein. Eine Pflicht zur Selbstvornahme gibt es nicht. Die Erhaltung der Heizung schuldet der Vermieter (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine Klausel, die Ihnen das Entlüften oder das Bestellen des Handwerkers auferlegt, ist regelmäßig unwirksam.

Darf ich das Entlüftungsventil selbst öffnen?

Ja, sofern Sie nur das Ventil am Heizkörper bedienen und nichts an Leitungen oder am Füllhahn ändern. In Mehrfamilienhäusern kann danach der Anlagendruck sinken — dann ist der Vermieter dran.

Wer zahlt, wenn ein Klempner kommen muss?

Der Vermieter, wenn Luft, Druckverlust oder ein defektes Ventil die Ursache sind. Das sind Instandhaltungskosten, keine umlagefähigen Betriebskosten. Eine wirksame Kleinreparaturklausel erfasst nicht die Pflicht, selbst zu reparieren.

Ist ein kalter Heizkörper durch Luft ein Mietmangel?

Ja, sobald die Wohnung die üblichen Temperaturen nicht mehr erreicht (tags 20–22 °C in der Heizperiode). Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein (§ 536 BGB), sobald der Vermieter vom Mangel weiß. Zeigen Sie ihn unverzüglich an (§ 536c Abs. 1 BGB).

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.