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Von Laurin Schlereth · · 7 Min. Lesezeit

Mündlicher Mietvertrag — wirksam, aber § 550

Mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Ohne Schriftform bei mehr als einem Jahr gilt er unbefristet; kündbar frühestens nach einem Jahr (§ 550 BGB).

Auf einen Blick

Ein Wohnraummietvertrag kann mündlich zustande kommen. Vereinbaren die Parteien eine Laufzeit von mehr als einem Jahr und fehlt die Schriftform, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Gekündigt werden kann dann frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung (§ 550 BGB); die Frist des § 573c BGB kommt hinzu. Die Kündigung selbst braucht weiter Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB).

Handshake in der Küche, Schlüssel übergeben, Miete überwiesen — und kein Papier. Der Vertrag ist trotzdem da. Was fehlt, ist der Beweis und, bei längerer Bindung, die Form des § 550 BGB. Das ist etwas anderes als ein Zeitmietvertrag nach § 575: dort fällt die Befristung ohne Sachgrund und schriftliche Mitteilung; hier fällt nur die lange Bindung, der Vertrag bleibt.

Wann der mündliche Vertrag reicht

Für die Hauptpflichten — Wohnung überlassen, Miete zahlen — schreibt das BGB keine Form vor. Unbefristete Wohnraummietverhältnisse können mündlich, per E-Mail oder durch schlüssiges Verhalten entstehen (Schlüssel, Einzug, erste Miete). Streitig wird es, wenn eine Seite später bestreitet, was vereinbart war: Wohnfläche, Staffel, Haustiere, Schönheitsreparaturen.

Betriebskosten trägt der Vermieter, solange nichts anderes vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB). Ohne Abrede über Vorauszahlung oder Pauschale gibt es keine Nebenkostenabrechnung, die der Mieter zusätzlich zahlen müsste.

§ 550 BGB: länger als ein Jahr ohne Schriftform

Form des Mietvertrags: mündlich, Schriftform Wohnraum, Textform Gewerbe
VertragFormFolge bei Formfehler
Unbefristeter WohnraumKeine gesetzliche FormMündlich wirksam; Beweislast im Streit
Wohnraum länger als ein JahrSchriftform (§ 550 BGB)Gilt als unbefristet; Kündigung frühestens nach einem Jahr ab Überlassung
Gewerberaum länger als ein JahrTextform seit 1.1.2025 (§ 578 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB)Ebenfalls unbestimmte Zeit, wenn die Textform fehlt
Kündigung WohnraumSchriftform (§ 568 Abs. 1 BGB)Unwirksam, auch wenn der Vertrag mündlich war

Stand: September 2026 · Quelle: § 550, § 568, § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB (gesetze-im-internet.de); BEG IV, BGBl. 2024 I Nr. 323

Schriftform heißt: eine Urkunde, eigenhändig unterschrieben (§ 126 Abs. 1 BGB). Eine E-Mail oder ein PDF ohne qualifizierte elektronische Signatur wahrt sie nicht. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat für Wohnraum daran nichts geändert — Textform (§ 126b) gilt seit 1. Januar 2025 nur für Grundstücks- und Gewerbemietverträge.

Satz 2 des § 550 sperrt den Beendigungstermin, nicht den Tag, an dem Sie kündigen dürfen. Die Wohnraumfrist des § 573c Abs. 1 BGB (Zugang spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats) läuft zusätzlich.

Überlassung1. April 2025
Mündlich vereinbart2 Jahre Laufzeit
Folge des § 550 Satz 1unbefristet
Jahr ab Überlassung (Satz 2)1. April 2026
Erste mögliche Beendigung30. April 2026
Kündigung muss zugehen3. Werktag Februar 2026

Ab dann gelten die normalen Wohnraumregeln: Der Mieter kündigt ohne Grund, der Vermieter nur mit berechtigtem Interesse nach § 573 BGB. Die mündlich gewollte Zweijahresbindung schützt ihn nicht.

Was trotzdem Schriftform braucht

Staffel und Index: Die Vereinbarung einer Staffelmiete (§ 557a Abs. 1 BGB) und einer Indexmiete (§ 557b Abs. 1 BGB) muss schriftlich sein. Fehlt die Form, fällt nur die Anpassungsklausel, nicht der ganze Vertrag.
Befristung: Der Sachgrund eines Zeitmietvertrags muss bei Abschluss schriftlich mitgeteilt werden (§ 575 Abs. 1). Sonst unbefristet — unabhängig von § 550.
Kündigung: Auch aus einem mündlichen Vertrag kündigen Sie schriftlich. Fristen und Muster: Mietvertrag kündigen

Häufige Fehler

„Ohne Papier kein Vertrag“: Falsch. Der mündliche Vertrag bindet. Was fehlt, ist oft der Beweis über Miete, Fläche und Nebenabreden.
Sofort kündigen nach Formfehler: § 550 Satz 2 sperrt die Beendigung bis zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung. Danach gelten die normalen Wohnraumregeln — für den Vermieter mit § 573.
WhatsApp als Schriftform: Textnachrichten können den Vertragsschluss belegen. Die Schriftform des § 126 BGB ersetzen sie nicht.
Nebenkosten ohne Abrede nachfordern: Ohne Vereinbarung nach § 556 Abs. 1 trägt der Vermieter die Betriebskosten. Eine spätere Abrechnung macht daraus keine Zahlungspflicht.

Häufige Fragen

Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig?

Ja. Für unbefristeten Wohnraum verlangt das Gesetz keine Form. Einzug, Schlüssel und Mietzahlung reichen für den Vertragsschluss.

Was gilt bei mündlich vereinbarten zwei Jahren?

Der Vertrag bleibt wirksam, gilt aber als unbefristet (§ 550 Satz 1 BGB). Ordentlich kündbar ist er frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung (Satz 2); die Frist des § 573c BGB kommt hinzu.

Reicht eine E-Mail als Schriftform?

Nein. Schriftform nach § 126 BGB braucht eine unterschriebene Urkunde. Für Wohnraum gilt das auch nach dem Bürokratieentlastungsgesetz 2025; Textform betrifft Gewerbe (§ 578 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Muss die Kündigung schriftlich sein, wenn der Vertrag mündlich war?

Ja. § 568 Abs. 1 BGB verlangt Schriftform für die Kündigung von Wohnraum, unabhängig davon, wie der Vertrag zustande kam.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.