Von Laurin Schlereth · · 7 Min. Lesezeit
Garagen- & Stellplatzmietvertrag — Muster & Kündigungsfrist
Garage ohne Wohnung gemietet? Dann gilt kein Wohnraummietrecht: Kündigung ohne Grund (§ 580a BGB), Kaution frei. Mit Muster-Vertrag und Vergleichstabelle.
Für eine Garage oder einen Stellplatz gilt anderes Recht als für die Wohnung — jedenfalls dann, wenn beides nicht im selben Vertrag steht. Der Garagenmietvertrag ist kein Wohnraummietvertrag im Kleinformat, sondern ein Vertrag mit deutlich mehr Gestaltungsfreiheit für beide Seiten. Die entscheidende Weiche ist die Frage „ein Vertrag oder zwei?“ — an ihr hängt alles Weitere.
Warum die Garage nicht unter das Wohnraummietrecht fällt
Der Mieterschutz des BGB — Kündigungsschutz, Kautionsgrenze, Mietpreisbremse — knüpft an die Vermietung von Wohnraum an. Eine Garage ist ein Raum, der nicht dem Wohnen dient; ein offener Stellplatz ist rechtlich eine Grundstücksfläche. Für beide gelten die allgemeinen Mietvorschriften der §§ 535 ff. BGB und über § 578 BGB einige wenige Wohnraumregeln entsprechend — etwa § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) und § 550 BGB für befristete Verträge über einem Jahr, seit 2025 mit Textform statt Schriftform (§ 578 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 BGB).
Nicht anwendbar sind dagegen die zentralen Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts: kein berechtigtes Interesse für die Kündigung (§ 573 BGB), kein Widerspruchsrecht des Mieters (§ 574 BGB), keine Kautionsgrenze (§ 551 BGB), keine Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB), keine Kappungsgrenze (§ 558 BGB). Was bleibt: Das allgemeine Gewährleistungsrecht gilt auch hier — klemmt das Tor dauerhaft oder ist die Zufahrt blockiert, kann die Miete nach § 536 BGB gemindert sein.
Wohnraum vs. Garage: die Unterschiede im Überblick
| Punkt | Wohnraummietvertrag | Separater Garagen-/Stellplatzvertrag |
|---|---|---|
| Kündigungsgrund | Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB), z. B. Eigenbedarf | Kein Grund erforderlich — ordentliche Kündigung jederzeit möglich |
| Kündigungsfrist | 3 Monate; für den Vermieter nach 5/8 Jahren 6/9 Monate, nicht zulasten des Mieters verkürzbar (§ 573c BGB) | Bei Monatsmiete: 3. Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB); vertraglich frei verkürz- oder verlängerbar |
| Widerspruchsrecht | Sozialklausel: Mieter kann der Kündigung widersprechen (§ 574 BGB) | Kein Widerspruchsrecht |
| Kaution | Höchstens 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB) | Frei vereinbar; üblich sind 1–3 Monatsmieten |
| Miethöhe / Erhöhung | Mietpreisbremse in angespannten Märkten, Erhöhung nur im Rahmen der §§ 558 ff. BGB | Frei; Erhöhung läuft praktisch über eine Änderungskündigung (kündigen + neuen Vertrag anbieten) |
| Betriebskosten | Umlage nach BetrKV-Katalog mit jährlicher Abrechnungspflicht (§ 556 BGB) | Nur was vereinbart ist; meist Inklusivmiete ohne Abrechnung |
| Mietminderung bei Mängeln | Ja (§ 536 BGB) | Ja (§ 536 BGB) — gilt auch hier |
Die zentrale Frage: ein Vertrag oder zwei?
Ob die genannten Freiheiten überhaupt greifen, entscheidet sich an einer einzigen Weichenstellung — der Vertragsgestaltung:
Für die Praxis heißt das: Wer die Verträge getrennt halten will, sollte das im Garagenvertrag ausdrücklich festhalten (siehe § 1 im Muster unten) — eine solche Klausel ist das stärkste Indiz für den Willen der Parteien, aber keine Garantie, denn Gerichte würdigen alle Umstände, insbesondere die Lage auf demselben Grundstück. Umgekehrt gilt: Ein Mieter, der die Garage dauerhaft an die Wohnung binden will, erreicht das nur über die Aufnahme in den Wohnraummietvertrag. Wie eine Kündigung des Wohnungsvertrags selbst abläuft, zeigt der Beitrag Mietvertrag kündigen.
Kündigung: Frist, Form, kein Grund
Häufig liest man, die Kündigungsfrist für Garagen sei „kürzer“ als bei Wohnungen. Das stimmt so nicht ganz: Die gesetzliche Grundfrist des § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB ist bei monatlich bemessener Miete genauso lang wie die Grundfrist im Wohnraum — Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats. Wer also bis zum dritten Werktag im März kündigt, beendet den Vertrag zum 31. Mai. Die echten Unterschiede liegen woanders:
Miete, Nebenkosten und Kaution: alles Verhandlungssache
Beim separaten Garagenvertrag gibt es weder eine ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze noch einen gesetzlichen Betriebskostenkatalog. Üblich ist eine Inklusivmiete: ein Betrag, mit dem alle Nebenkosten abgegolten sind — dann entfällt die jährliche Abrechnung komplett. Sollen Betriebskosten (etwa anteilige Grundsteuer oder Strom für Torantrieb und Beleuchtung) zusätzlich umgelegt werden, muss der Vertrag das ausdrücklich regeln; die Grundsätze erklärt der Beitrag Betriebskosten im Mietvertrag. Auch die Kaution ist frei verhandelbar — die Drei-Monatsmieten-Grenze des § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Zu beachten bleibt das öffentliche Recht: Die Garagenverordnungen der Länder beschränken, was in einer Garage gelagert werden darf — eine Garage ist rechtlich Kfz-Abstellfläche, kein Lagerraum.
Umsatzsteuer: wie die Vermietung eingeordnet wird
Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist ausdrücklich von der Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietung ausgenommen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG) — die isolierte Garagenvermietung ist also steuerpflichtig. Anders liegt der Fall, wenn derselbe Vermieter dem selben Mieter Wohnung und Stellplatz in räumlichem Zusammenhang überlässt: Dann gilt die Stellplatzüberlassung als Nebenleistung zur steuerfreien Wohnraumvermietung und bleibt selbst steuerfrei; dass zivilrechtlich zwei getrennte Verträge bestehen, ist dafür unschädlich (Abschn. 4.12.2 UStAE). In der Praxis wird Umsatzsteuer bei privaten Vermietern dennoch selten erhoben, weil die Kleinunternehmerregelung greift: Bleibt der Gesamtumsatz unter 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, wird keine Umsatzsteuer erhoben (§ 19 UStG). Wie diese Einordnung im Einzelfall ausfällt, hängt von den konkreten Verhältnissen ab.
Häufige Fehler bei Garagen- und Stellplatzverträgen
Muster: Garagen-/Stellplatzmietvertrag
Das folgende Muster deckt den Standardfall ab: unbefristete Vermietung einer Garage oder eines Stellplatzes, unabhängig von einer Wohnung. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen, nicht benötigte Alternativen streichen.
Mietvertrag über eine Garage / einen Kfz-Stellplatz
Zwischen [Name, Anschrift des Vermieters] — nachfolgend „Vermieter“ — und [Name, Anschrift des Mieters] — nachfolgend „Mieter“ — wird folgender Mietvertrag geschlossen:
§ 1 Mietgegenstand
Vermietet wird die Garage / der Stellplatz Nr. [__] auf dem Grundstück [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]. Dieses Mietverhältnis ist rechtlich selbständig und besteht unabhängig von einem etwaigen Wohnraummietverhältnis zwischen den Parteien.
§ 2 Mietbeginn und Laufzeit
Das Mietverhältnis beginnt am [Datum] und läuft auf unbestimmte Zeit.
§ 3 Miete und Nebenkosten
Die Miete beträgt monatlich [Betrag] € und ist bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus auf das Konto [IBAN] zu zahlen. Sämtliche Nebenkosten sind mit der Miete abgegolten. Alternativ: Zusätzlich trägt der Mieter folgende Betriebskosten: [z. B. anteilige Grundsteuer, Strom für Beleuchtung und Torantrieb].
§ 4 Kaution
Der Mieter leistet bei Übergabe eine Kaution in Höhe von [Betrag] €. Sie wird nach Vertragsende und Rückgabe des Mietgegenstands abgerechnet und zurückgezahlt.
§ 5 Nutzung
Der Mietgegenstand dient ausschließlich dem Abstellen von zugelassenen Kraftfahrzeugen. Die Lagerung von Kraftstoffen außerhalb des Fahrzeugtanks, Ölen, Farben oder anderen feuergefährlichen Stoffen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten sind untersagt; die Vorgaben der Garagenverordnung des Landes [Bundesland] bleiben unberührt. Eine Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
§ 6 Instandhaltung und Veränderungen
Der Vermieter überlässt den Mietgegenstand in gebrauchsfähigem Zustand und erhält ihn darin. Der Mieter behandelt ihn pfleglich und zeigt Schäden unverzüglich an. Bauliche Veränderungen — etwa die Installation einer Wallbox oder fester Regale — bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 7 Kündigung
Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von [z. B. einem Monat zum Monatsende] gekündigt werden. Alternativ: Es gilt die gesetzliche Frist des § 580a Abs. 1 BGB. Die Kündigung bedarf der Textform. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Rückgabe
Bei Vertragsende gibt der Mieter den Mietgegenstand geräumt und besenrein zurück und händigt sämtliche Schlüssel und Toröffner aus.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
[Ort, Datum] — Unterschrift Vermieter · Unterschrift Mieter
Hinweis zu § 1: Die Selbständigkeitsklausel dokumentiert den Willen der Parteien, ersetzt aber nicht die Gesamtwürdigung durch ein Gericht — insbesondere wenn Wohnung und Garage auf demselben Grundstück liegen (siehe oben).
Zu § 6 des Musters: Bei einer Wallbox kann der Mieter die Zustimmung nach § 554 BGB beanspruchen — die Vorschrift gilt über § 578 BGB auch für die Raum- und Grundstücksmiete, und eine für den Mieter nachteilige Abweichung ist nach § 554 Abs. 2 BGB unwirksam. Die Klausel regelt also das Verfahren, sie kann den Anspruch aber nicht ausschließen. Details unter Wallbox in der Mietwohnung.
Stand: August 2026 · Quellen: §§ 535 ff., 578, 580a BGB; § 4 Nr. 12, § 19 UStG (gesetze-im-internet.de); BGH, Urteil vom 12.10.2011 – VIII ZR 251/10; Abschn. 4.12.2 UStAE.
Häufige Fragen
Gilt für einen Garagenmietvertrag das Wohnraummietrecht?
Nein. Wird eine Garage oder ein Stellplatz unabhängig von einer Wohnung vermietet, gelten nur die allgemeinen Mietvorschriften der §§ 535 ff. BGB und § 580a BGB. Kündigungsschutz, Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und die Kautionsgrenze des § 551 BGB sind auf Wohnraum beschränkt und greifen nicht.
Mit welcher Frist kann ein Garagenmietvertrag gekündigt werden?
Ohne vertragliche Regelung gilt § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: Bei monatlich gezahlter Miete ist die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig — ohne Begründung. Die Frist ist abdingbar, im Vertrag sind auch kürzere Fristen wirksam vereinbar.
Kann der Vermieter die Garage kündigen, die Wohnung aber behalten?
Nur bei zwei selbständigen Verträgen. Stehen Wohnung und Garage in einem einheitlichen Mietvertrag, ist eine Teilkündigung der Garage ausgeschlossen (enge Ausnahme: § 573b BGB). Bei getrennten Verträgen vermutet der BGH die rechtliche Selbständigkeit (Urteil vom 12.10.2011 – VIII ZR 251/10) — liegen Wohnung und Garage auf demselben Grundstück, wird aber regelmäßig ein einheitliches Mietverhältnis angenommen.
Gibt es eine Obergrenze für die Kaution bei Garage oder Stellplatz?
Nein. Die Drei-Monatsmieten-Grenze des § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Bei einer isoliert vermieteten Garage können die Parteien die Kaution frei vereinbaren; üblich sind ein bis drei Monatsmieten.
Fällt auf die Garagenmiete Umsatzsteuer an?
Die isolierte Stellplatzvermietung ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht von der Umsatzsteuer befreit. Vermietet derselbe Vermieter Wohnung und Stellplatz an denselben Mieter in räumlichem Zusammenhang, gilt die Stellplatzüberlassung als Nebenleistung der steuerfreien Wohnraumvermietung und bleibt steuerfrei. Private Vermieter bleiben zudem meist unter der Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG (25.000 € Vorjahresumsatz), sodass keine Umsatzsteuer erhoben wird.
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