Zum Inhalt springen
NebenkostenRechnerOnline.de
← Alle Artikel

Von Laurin Schlereth · · 7 Min. Lesezeit

Garagen- & Stellplatzmietvertrag — Muster & Kündigungsfrist

Garage ohne Wohnung gemietet? Dann gilt kein Wohnraummietrecht: Kündigung ohne Grund (§ 580a BGB), Kaution frei. Mit Muster-Vertrag und Vergleichstabelle.

Für eine Garage oder einen Stellplatz gilt anderes Recht als für die Wohnung — jedenfalls dann, wenn beides nicht im selben Vertrag steht. Der Garagenmietvertrag ist kein Wohnraummietvertrag im Kleinformat, sondern ein Vertrag mit deutlich mehr Gestaltungsfreiheit für beide Seiten. Die entscheidende Weiche ist die Frage „ein Vertrag oder zwei?“ — an ihr hängt alles Weitere.

Kurzantwort: Wird eine Garage oder ein Stellplatz unabhängig von einer Wohnung vermietet, gilt kein Wohnraummietrecht. Beide Seiten können ohne Begründung kündigen — bei monatlicher Miete nach § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats, vertraglich auch kürzer. Kaution, Miethöhe und Nebenkosten sind frei vereinbar; Mietpreisbremse und Kappungsgrenze greifen nicht. Steht die Garage dagegen im Wohnungsmietvertrag, gilt für sie der volle Mieterschutz — sie kann dann nicht separat gekündigt werden.

Warum die Garage nicht unter das Wohnraummietrecht fällt

Der Mieterschutz des BGB — Kündigungsschutz, Kautionsgrenze, Mietpreisbremse — knüpft an die Vermietung von Wohnraum an. Eine Garage ist ein Raum, der nicht dem Wohnen dient; ein offener Stellplatz ist rechtlich eine Grundstücksfläche. Für beide gelten die allgemeinen Mietvorschriften der §§ 535 ff. BGB und über § 578 BGB einige wenige Wohnraumregeln entsprechend — etwa § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) und § 550 BGB für befristete Verträge über einem Jahr, seit 2025 mit Textform statt Schriftform (§ 578 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 BGB).

Nicht anwendbar sind dagegen die zentralen Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts: kein berechtigtes Interesse für die Kündigung (§ 573 BGB), kein Widerspruchsrecht des Mieters (§ 574 BGB), keine Kautionsgrenze (§ 551 BGB), keine Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB), keine Kappungsgrenze (§ 558 BGB). Was bleibt: Das allgemeine Gewährleistungsrecht gilt auch hier — klemmt das Tor dauerhaft oder ist die Zufahrt blockiert, kann die Miete nach § 536 BGB gemindert sein.

Wohnraum vs. Garage: die Unterschiede im Überblick

Vergleich Wohnraummietvertrag und separater Garagen-/Stellplatzmietvertrag
PunktWohnraummietvertragSeparater Garagen-/Stellplatzvertrag
KündigungsgrundVermieter braucht ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB), z. B. EigenbedarfKein Grund erforderlich — ordentliche Kündigung jederzeit möglich
Kündigungsfrist3 Monate; für den Vermieter nach 5/8 Jahren 6/9 Monate, nicht zulasten des Mieters verkürzbar (§ 573c BGB)Bei Monatsmiete: 3. Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB); vertraglich frei verkürz- oder verlängerbar
WiderspruchsrechtSozialklausel: Mieter kann der Kündigung widersprechen (§ 574 BGB)Kein Widerspruchsrecht
KautionHöchstens 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB)Frei vereinbar; üblich sind 1–3 Monatsmieten
Miethöhe / ErhöhungMietpreisbremse in angespannten Märkten, Erhöhung nur im Rahmen der §§ 558 ff. BGBFrei; Erhöhung läuft praktisch über eine Änderungskündigung (kündigen + neuen Vertrag anbieten)
BetriebskostenUmlage nach BetrKV-Katalog mit jährlicher Abrechnungspflicht (§ 556 BGB)Nur was vereinbart ist; meist Inklusivmiete ohne Abrechnung
Mietminderung bei MängelnJa (§ 536 BGB)Ja (§ 536 BGB) — gilt auch hier

Die zentrale Frage: ein Vertrag oder zwei?

Ob die genannten Freiheiten überhaupt greifen, entscheidet sich an einer einzigen Weichenstellung — der Vertragsgestaltung:

Garage im Wohnungsmietvertrag: Werden Wohnung und Garage in einem Vertrag vermietet, liegt ein einheitliches Mietverhältnis vor — und für das Ganze gilt Wohnraummietrecht. Der Vermieter kann die Garage dann nicht isoliert kündigen, um sie etwa teurer weiterzuvermieten; eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. Die einzige enge Ausnahme ist § 573b BGB: Der Vermieter darf nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Grundstücksteile separat kündigen, wenn er dort neuen Wohnraum zur Vermietung schaffen will.
Zwei getrennte Verträge: Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat geschlossenen Garagenvertrag spricht nach dem BGH eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit beider Vereinbarungen (Urteil vom 12.10.2011 – VIII ZR 251/10). Die Vermutung ist widerlegbar: Liegen Wohnung und Garage auf demselben Grundstück, wird regelmäßig doch ein einheitliches Mietverhältnis angenommen. Im entschiedenen Fall lag die Garage rund 150 Meter entfernt auf einem anderen Grundstück — der Garagenvertrag blieb selbständig und konnte isoliert gekündigt werden.

Für die Praxis heißt das: Wer die Verträge getrennt halten will, sollte das im Garagenvertrag ausdrücklich festhalten (siehe § 1 im Muster unten) — eine solche Klausel ist das stärkste Indiz für den Willen der Parteien, aber keine Garantie, denn Gerichte würdigen alle Umstände, insbesondere die Lage auf demselben Grundstück. Umgekehrt gilt: Ein Mieter, der die Garage dauerhaft an die Wohnung binden will, erreicht das nur über die Aufnahme in den Wohnraummietvertrag. Wie eine Kündigung des Wohnungsvertrags selbst abläuft, zeigt der Beitrag Mietvertrag kündigen.

Kündigung: Frist, Form, kein Grund

Häufig liest man, die Kündigungsfrist für Garagen sei „kürzer“ als bei Wohnungen. Das stimmt so nicht ganz: Die gesetzliche Grundfrist des § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB ist bei monatlich bemessener Miete genauso lang wie die Grundfrist im Wohnraum — Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats. Wer also bis zum dritten Werktag im März kündigt, beendet den Vertrag zum 31. Mai. Die echten Unterschiede liegen woanders:

Frei vereinbar: § 580a BGB ist abdingbar. Die Parteien können im Vertrag kürzere Fristen festlegen — etwa einen Monat zum Monatsende oder bei wochenweiser Miete sogar nur wenige Tage (§ 580a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB). Im Wohnraum wäre eine Verkürzung zulasten des Mieters unwirksam.
Keine Verlängerung, kein Grund, kein Widerspruch: Die Vermieterfrist wächst nicht mit der Mietdauer, eine Begründung ist nicht erforderlich, und der Mieter kann der Kündigung nicht nach § 574 BGB widersprechen.
Form: Das Schriftformgebot für Kündigungen (§ 568 BGB) gilt nur für Wohnraum. Die Kündigung einer separat gemieteten Garage ist gesetzlich formfrei — aus Beweisgründen hat sich die schriftliche Kündigung trotzdem durchgesetzt, und der Vertrag kann eine Form (z. B. Textform) vorschreiben.
Mieterhöhung per Änderungskündigung: Ein förmliches Mieterhöhungsverfahren wie im Wohnraum existiert nicht. Will der Vermieter mehr Miete, kündigt er fristgerecht und bietet zugleich einen neuen Vertrag zum höheren Preis an — der Mieter kann annehmen oder ausziehen. Genau diese Mechanik entfällt, wenn die Garage Teil des Wohnungsmietvertrags ist.

Miete, Nebenkosten und Kaution: alles Verhandlungssache

Beim separaten Garagenvertrag gibt es weder eine ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze noch einen gesetzlichen Betriebskostenkatalog. Üblich ist eine Inklusivmiete: ein Betrag, mit dem alle Nebenkosten abgegolten sind — dann entfällt die jährliche Abrechnung komplett. Sollen Betriebskosten (etwa anteilige Grundsteuer oder Strom für Torantrieb und Beleuchtung) zusätzlich umgelegt werden, muss der Vertrag das ausdrücklich regeln; die Grundsätze erklärt der Beitrag Betriebskosten im Mietvertrag. Auch die Kaution ist frei verhandelbar — die Drei-Monatsmieten-Grenze des § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Zu beachten bleibt das öffentliche Recht: Die Garagenverordnungen der Länder beschränken, was in einer Garage gelagert werden darf — eine Garage ist rechtlich Kfz-Abstellfläche, kein Lagerraum.

Umsatzsteuer: wie die Vermietung eingeordnet wird

Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist ausdrücklich von der Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietung ausgenommen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG) — die isolierte Garagenvermietung ist also steuerpflichtig. Anders liegt der Fall, wenn derselbe Vermieter dem selben Mieter Wohnung und Stellplatz in räumlichem Zusammenhang überlässt: Dann gilt die Stellplatzüberlassung als Nebenleistung zur steuerfreien Wohnraumvermietung und bleibt selbst steuerfrei; dass zivilrechtlich zwei getrennte Verträge bestehen, ist dafür unschädlich (Abschn. 4.12.2 UStAE). In der Praxis wird Umsatzsteuer bei privaten Vermietern dennoch selten erhoben, weil die Kleinunternehmerregelung greift: Bleibt der Gesamtumsatz unter 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, wird keine Umsatzsteuer erhoben (§ 19 UStG). Wie diese Einordnung im Einzelfall ausfällt, hängt von den konkreten Verhältnissen ab.

Häufige Fehler bei Garagen- und Stellplatzverträgen

Teilkündigung aus dem einheitlichen Vertrag: Der Vermieter kündigt „nur die Garage“ aus dem Wohnungsmietvertrag heraus, etwa um sie teurer weiterzuvermieten. Das ist unwirksam — bis auf den Sonderfall des § 573b BGB gibt es keine Teilkündigung eines einheitlichen Mietverhältnisses.
Wohnraumschutz auf die Garage übertragen: Mieter widersprechen der Kündigung eines selbständigen Garagenvertrags mit Härtegründen oder verlangen eine Begründung — beides läuft ins Leere, denn §§ 573, 574 BGB gelten hier nicht.
Weiternutzung nach Vertragsende: Stellt der Mieter sein Auto nach Ablauf der Kündigungsfrist einfach weiter ab und widerspricht keine Partei innerhalb von zwei Wochen, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit (§ 545 BGB). Viele Verträge schließen diese stillschweigende Verlängerung deshalb ausdrücklich aus — so auch das Muster unten.
Garage als Lager oder Werkstatt: Möbel, Umzugskartons oder regelmäßige Schrauberarbeiten verstoßen gegen die vereinbarte Nutzung und häufig gegen die Garagenverordnung des Landes. Ein erheblich vertragswidriger Gebrauch kann nach erfolgloser Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (§ 543 BGB).

Muster: Garagen-/Stellplatzmietvertrag

Das folgende Muster deckt den Standardfall ab: unbefristete Vermietung einer Garage oder eines Stellplatzes, unabhängig von einer Wohnung. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen, nicht benötigte Alternativen streichen.

Mietvertrag über eine Garage / einen Kfz-Stellplatz

Zwischen [Name, Anschrift des Vermieters] — nachfolgend „Vermieter“ — und [Name, Anschrift des Mieters] — nachfolgend „Mieter“ — wird folgender Mietvertrag geschlossen:

§ 1 Mietgegenstand

Vermietet wird die Garage / der Stellplatz Nr. [__] auf dem Grundstück [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]. Dieses Mietverhältnis ist rechtlich selbständig und besteht unabhängig von einem etwaigen Wohnraummietverhältnis zwischen den Parteien.

§ 2 Mietbeginn und Laufzeit

Das Mietverhältnis beginnt am [Datum] und läuft auf unbestimmte Zeit.

§ 3 Miete und Nebenkosten

Die Miete beträgt monatlich [Betrag] € und ist bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus auf das Konto [IBAN] zu zahlen. Sämtliche Nebenkosten sind mit der Miete abgegolten. Alternativ: Zusätzlich trägt der Mieter folgende Betriebskosten: [z. B. anteilige Grundsteuer, Strom für Beleuchtung und Torantrieb].

§ 4 Kaution

Der Mieter leistet bei Übergabe eine Kaution in Höhe von [Betrag] €. Sie wird nach Vertragsende und Rückgabe des Mietgegenstands abgerechnet und zurückgezahlt.

§ 5 Nutzung

Der Mietgegenstand dient ausschließlich dem Abstellen von zugelassenen Kraftfahrzeugen. Die Lagerung von Kraftstoffen außerhalb des Fahrzeugtanks, Ölen, Farben oder anderen feuergefährlichen Stoffen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten sind untersagt; die Vorgaben der Garagenverordnung des Landes [Bundesland] bleiben unberührt. Eine Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

§ 6 Instandhaltung und Veränderungen

Der Vermieter überlässt den Mietgegenstand in gebrauchsfähigem Zustand und erhält ihn darin. Der Mieter behandelt ihn pfleglich und zeigt Schäden unverzüglich an. Bauliche Veränderungen — etwa die Installation einer Wallbox oder fester Regale — bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

§ 7 Kündigung

Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von [z. B. einem Monat zum Monatsende] gekündigt werden. Alternativ: Es gilt die gesetzliche Frist des § 580a Abs. 1 BGB. Die Kündigung bedarf der Textform. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Rückgabe

Bei Vertragsende gibt der Mieter den Mietgegenstand geräumt und besenrein zurück und händigt sämtliche Schlüssel und Toröffner aus.

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

[Ort, Datum] — Unterschrift Vermieter · Unterschrift Mieter

Hinweis zu § 1: Die Selbständigkeitsklausel dokumentiert den Willen der Parteien, ersetzt aber nicht die Gesamtwürdigung durch ein Gericht — insbesondere wenn Wohnung und Garage auf demselben Grundstück liegen (siehe oben).

Zu § 6 des Musters: Bei einer Wallbox kann der Mieter die Zustimmung nach § 554 BGB beanspruchen — die Vorschrift gilt über § 578 BGB auch für die Raum- und Grundstücksmiete, und eine für den Mieter nachteilige Abweichung ist nach § 554 Abs. 2 BGB unwirksam. Die Klausel regelt also das Verfahren, sie kann den Anspruch aber nicht ausschließen. Details unter Wallbox in der Mietwohnung.

Stand: August 2026 · Quellen: §§ 535 ff., 578, 580a BGB; § 4 Nr. 12, § 19 UStG (gesetze-im-internet.de); BGH, Urteil vom 12.10.2011 – VIII ZR 251/10; Abschn. 4.12.2 UStAE.

Häufige Fragen

Gilt für einen Garagenmietvertrag das Wohnraummietrecht?

Nein. Wird eine Garage oder ein Stellplatz unabhängig von einer Wohnung vermietet, gelten nur die allgemeinen Mietvorschriften der §§ 535 ff. BGB und § 580a BGB. Kündigungsschutz, Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und die Kautionsgrenze des § 551 BGB sind auf Wohnraum beschränkt und greifen nicht.

Mit welcher Frist kann ein Garagenmietvertrag gekündigt werden?

Ohne vertragliche Regelung gilt § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: Bei monatlich gezahlter Miete ist die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig — ohne Begründung. Die Frist ist abdingbar, im Vertrag sind auch kürzere Fristen wirksam vereinbar.

Kann der Vermieter die Garage kündigen, die Wohnung aber behalten?

Nur bei zwei selbständigen Verträgen. Stehen Wohnung und Garage in einem einheitlichen Mietvertrag, ist eine Teilkündigung der Garage ausgeschlossen (enge Ausnahme: § 573b BGB). Bei getrennten Verträgen vermutet der BGH die rechtliche Selbständigkeit (Urteil vom 12.10.2011 – VIII ZR 251/10) — liegen Wohnung und Garage auf demselben Grundstück, wird aber regelmäßig ein einheitliches Mietverhältnis angenommen.

Gibt es eine Obergrenze für die Kaution bei Garage oder Stellplatz?

Nein. Die Drei-Monatsmieten-Grenze des § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Bei einer isoliert vermieteten Garage können die Parteien die Kaution frei vereinbaren; üblich sind ein bis drei Monatsmieten.

Fällt auf die Garagenmiete Umsatzsteuer an?

Die isolierte Stellplatzvermietung ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht von der Umsatzsteuer befreit. Vermietet derselbe Vermieter Wohnung und Stellplatz an denselben Mieter in räumlichem Zusammenhang, gilt die Stellplatzüberlassung als Nebenleistung der steuerfreien Wohnraumvermietung und bleibt steuerfrei. Private Vermieter bleiben zudem meist unter der Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG (25.000 € Vorjahresumsatz), sodass keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Wohnung gleich mitvermieten?

Für die Wohnung gibt es hier einen kostenlosen Muster-Mietvertrag als PDF — mit allen Pflichtangaben von Vertragsparteien bis Kaution.

Zum Muster-Mietvertrag →

Vertiefend: Mietvertrag kündigen · Betriebskosten im Mietvertrag · Garage als Kapitalanlage kaufen

Nebenkostenabrechnung prüfen

Kostenloser Checker: Ist Ihre Abrechnung korrekt? In wenigen Minuten geprüft.

Zum Checker →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.