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Von Laurin Schlereth · · 7 Min. Lesezeit

Einliegerwohnung kündigen — ohne Grund, § 573a

§ 573a: Im selbst bewohnten Zweifamilienhaus kündigt der Vermieter ohne berechtigtes Interesse; Frist plus drei Monate. Hinweis im Schreiben ist Pflicht.

Auf einen Blick

Im vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen darf der Vermieter ohne berechtigtes Interesse kündigen (§ 573a Abs. 1 BGB). Die Frist nach § 573c verlängert sich um drei Monate. Das Schreiben muss die Vorschrift nennen (Abs. 3) und schriftlich sein (§ 568 Abs. 1). Der Härtewiderspruch nach § 574 bleibt.

„Einliegerwohnung“ ist kein Freifahrtschein. § 573a zählt abgeschlossene Wohnungen nach der Verkehrsanschauung, nicht das, was die Bauordnung oder der Inseratstext Einlieger nennt. Der normale Kündigungsschutz (§ 573: berechtigtes Interesse) greift weiter, sobald eine dritte nutzbare Einheit im Haus steht — auch wenn der Vermieter zwei davon selbst benutzt.

Was als Wohnung zählt

Der BGH versteht unter einer Wohnung einen selbständigen, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzten Bereich, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht (Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 90/10). Küche oder Küchenzeile plus Bad reichen; ein Hobbyraum ohne Haushaltsführung nicht. Maßgeblich ist die Verkehrsanschauung, nicht die baurechtliche Genehmigung.

Drei solcher Einheiten kippen das Privileg. Im entschiedenen Fall lagen Erdgeschoss, Obergeschoss und eine Kellereinheit mit Wohn-/Schlafraum, Küchenzeile und Bad vor. Dass die Vermieterin den Keller später als Besucher-, Bügel- und Arbeitszimmer nutzte, änderte den Bestand nicht: einmal drei Wohnungen, bleibt drei Wohnungen. Dasselbe gilt, wenn die dritte Einheit als Gewerbe vermietet ist — es sei denn, sie war schon vor Abschluss des streitigen Mietvertrags Gewerberaum (VIII ZR 127/14, im Anschluss an VIII ZR 307/07).

Abs. 1, Abs. 2, Eigenbedarf — drei verschiedene Wege

Erleichterte Kündigung § 573a gegenüber Eigenbedarf und Zimmern in der Vermieterwohnung
WegWannWas sich ändert
§ 573a Abs. 1Vermieter wohnt selbst im Gebäude, höchstens zwei WohnungenKein berechtigtes Interesse. Frist des § 573c plus drei Monate (3/6/9 → 6/9/12). Schreiben muss Abs. 1 nennen.
§ 573a Abs. 2Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung — und § 549 Abs. 2 Nr. 2 greift nichtDieselbe Erleichterung plus drei Monate. Typisch: Zimmer in der Vermieterwohnung, das zum dauernden Gebrauch mit Familie oder Haushalt überlassen ist.
§ 549 Abs. 2 Nr. 2Teil der Vermieterwohnung, vom Vermieter überwiegend möbliert, nicht zum dauernden Familien- oder HaushaltsgebrauchKündigungsschutz der §§ 573, 573a, 574 ff. gilt gar nicht. Das ist nicht § 573a, sondern der Ausschluss.
Eigenbedarf § 573 Abs. 2 Nr. 2Berechtigtes Interesse, unabhängig von der WohnungszahlKein Zuschlag von drei Monaten. Dafür Begründung des Bedarfs. Ratgeber Eigenbedarfskündigung.

Stand: September 2026 · Quelle: § 573a, § 573c, § 549 Abs. 2 Nr. 2, § 568, § 574 BGB (gesetze-im-internet.de); BGH VIII ZR 90/10, VIII ZR 127/14

Abs. 2 ist der engere Fall: nicht die abgeschlossene Einliegerwohnung nebenan, sondern Raum in der Vermieterwohnung. Ob das vorliegt, ist Tatfrage — der BGH hat bewusst keine allgemeine Formel geliefert (Beschluss vom 13.04.2010, VIII ZR 180/09). Eigenbedarf bleibt ein anderer Weg: mit Interesse, ohne den Dreimonatszuschlag. Dazu der Ratgeber Eigenbedarfskündigung und das Härtewiderspruch-Muster.

Die Kündigung von Wohnraum braucht Schriftform (§ 568 Abs. 1) — unabhängig von § 573a. PDF oder E-Mail allein erfüllen das nicht. Fehlt im Schreiben die Angabe, dass auf Abs. 1 oder 2 gestützt wird, fällt die Kündigung auf § 573 zurück; dort muss das berechtigte Interesse im Schreiben stehen (§ 573 Abs. 3).

Häufige Fehler

Drei Einheiten, trotzdem 573a: Das Gesetz zählt Wohnungen, nicht „Einlieger“ im umgangssprachlichen Sinn. Eine abgeschlossene Dachgeschosswohnung als Drittes reicht — auch als Gewerbe, wenn sie erst nach Vertragsschluss umgewidmet wurde (VIII ZR 127/14).
Keller zur eigenen Wohnung schlagen: Wer eine dritte, haushaltsfähige Einheit später als Arbeits- oder Gästezimmer nutzt, reduziert den Bestand nicht (VIII ZR 90/10).
Hinweis weglassen: Abs. 3 ist Form. Ohne Angabe der Vorschrift bleibt nur § 573 — und dort fehlt oft das berechtigte Interesse.
Härtewiderspruch für tot erklären: § 573a nimmt nur das berechtigte Interesse weg, nicht § 574. Widerspruch in Textform, Zugang spätestens zwei Monate vor Mietende (§ 574b Abs. 2 Satz 1). Der Vermieter soll auf Form und Frist hinweisen (§ 568 Abs. 2) — „soll“, keine Wirksamkeitsvoraussetzung.
Untermieter analog kündigen: Abs. 1 gilt für den Vermieter der Wohnung im Zweifamilienhaus, nicht automatisch für den Hauptmieter gegenüber dem Untermieter.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter eine Einliegerwohnung ohne Grund kündigen?

Ja, wenn er das Gebäude selbst bewohnt und es nicht mehr als zwei Wohnungen hat (§ 573a Abs. 1 BGB). Ein berechtigtes Interesse nach § 573 ist dann nicht nötig. Die Kündigungsfrist verlängert sich um drei Monate. Das Schreiben muss die Vorschrift nennen (Abs. 3).

Wie lang ist die Kündigungsfrist nach § 573a?

Die Frist des § 573c plus drei Monate. Aus drei Monaten werden sechs, aus sechs neun, aus neun zwölf — jeweils zum Monatsende, Zugang bis zum dritten Werktag des Monats (§ 573c Abs. 1).

Gilt der Härtewiderspruch trotzdem?

Ja. § 574 BGB ist nicht ausgeschlossen. Der Widerspruch braucht Textform und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Mietzeit zugehen (§ 574b Abs. 2 Satz 1).

Was, wenn im Kündigungsschreiben § 573a fehlt?

Dann ist die erleichterte Kündigung nicht wirksam auf Abs. 1 oder 2 gestützt. Übrig bleibt nur eine Kündigung nach § 573 — und die braucht ein berechtigtes Interesse, das in dem Schreiben anzugeben ist (§ 573 Abs. 3).

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.