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Von Laurin Schlereth · · 7 Min. Lesezeit

Pflegeheim: kein Sonderkündigungsrecht der Wohnung

Heim-Umzug kürzt die Frist nicht. Es bleibt § 573c (3 Monate, Schriftform § 568). Schneller nur Aufhebung oder ausnahmsweise Nachmieter (§ 242).

Auf einen Blick

Der Umzug ins Pflegeheim gibt dem Mieter kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Die Wohnung endet nach den gewöhnlichen Regeln: Schriftform § 568 Abs. 1 BGB, Frist § 573c Abs. 1 (drei Monate, Zugang bis zum dritten Werktag). Schneller geht es nur mit einem Aufhebungsvertrag. Ein Nachmieteranspruch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist die Ausnahme; der Weg steht unter Nachmieter stellen. Der Heimvertrag nach dem WBVG ist ein anderer Vertrag.

Die bisherige Mietwohnung und der Heimplatz sind zwei Verträge. Wer beide in einen Topf wirft, sucht ein Sonderkündigungsrecht, das das BGB für den Pflegeheim-Umzug nicht bereithält. Die Miete der Wohnung bleibt geschuldet, bis das Mietverhältnis nach den gewöhnlichen Regeln endet. Der Vermieter braucht für eine eigene Kündigung weiter ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB; der Auszug ins Heim ist das für ihn nicht.

Kein Sondertatbestand im BGB

§ 573c Abs. 1 BGB gilt für den Mieter unabhängig vom Grund. Drei Monate zum Monatsende, Zugang spätestens am dritten Werktag. Samstage zählen als Werktag, Sonn- und Feiertage nicht. Den Tag rechnet der Fristen-Rechner. Schriftform: eigenhändige Unterschrift, § 568 Abs. 1 BGB. PDF oder E-Mail allein reicht nicht. Brief: Kündigung als PDF.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB knüpft an die Anpassung an die Vergleichsmiete (§ 558) und an die Modernisierungsmieterhöhung (§ 559). Staffel und Index haben diesen Weg nicht. Der Umzug ins Pflegeheim steht in keiner dieser Normen. Details der ordentlichen Kündigung: Mietvertrag kündigen.

Wege, die Mietwohnung nach dem Umzug ins Pflegeheim zu beenden
WegNormWas er leistet
Ordentliche Kündigung§ 573c, § 568 BGBDrei Monate, Schriftform. Kein Grund nötig. Der gesetzliche Regelfall.
AufhebungsvertragEinigung, kein SondertatbestandJeder Termin, auf den sich beide einigen. Niemand kann die andere Seite zwingen.
Nachmieter / Härte§ 242 BGB, AusnahmeErhebliches Interesse (Pflegeheim ist der klassische Beispielsfall) plus zumutbarer, solventer Ersatzmieter. Kein Automatismus.
Sonderkündigung § 561§ 558 / § 559 BGBNur nach bestimmter Mieterhöhung. Der Heim-Umzug eröffnet ihn nicht.
Heimvertrag (WBVG)eigenes GesetzBetrifft den Heimplatz, nicht die bisherige Wohnung. Hier nicht der Streitgegenstand.

Stand: Oktober 2026 · Quelle: §§ 561, 568, 573, 573c, 242 BGB (gesetze-im-internet.de)

Aufhebung und Nachmieter

Der Aufhebungsvertrag beendet das Mietverhältnis zu einem frei vereinbarten Tag. Er braucht die Unterschrift beider Seiten. Eine pauschale Abgeltungsklausel, die die noch offene Betriebskostenabrechnung mitnimmt, ist der häufigste Fehler; sie gehört ausdrücklich ausgenommen. Muster und Falle: Mietaufhebungsvertrag.

Einen gesetzlichen Anspruch, einen Nachmieter unterzuschieben, gibt es nicht. Die Rechtsprechung hilft über § 242 BGB nur ausnahmsweise: erhebliches berechtigtes Interesse und ein zumutbarer, solventer Ersatzmieter zu unveränderten Bedingungen. Pflege und Heim sind genau der Beispielsfall, den der Nachmieter-Artikel in der Tabelle führt — als Ausnahme, nicht als Automatismus.

So läuft der Auszug aus der Wohnung

1. Vertrag und Vollmacht: Wer kündigt, muss Partei sein oder wirksam vertreten. Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuung trägt die Kündigung nur, wenn sie diesen Kreis deckt. Alle Vertragsmieter müssen unterschreiben.
2. Ordentlich kündigen: Schriftform, Zugang bis zum dritten Werktag, drei Monate zum Monatsende. Der Heimtermin ändert die Frist nicht.
3. Aufhebung vorschlagen: Wer früher raus muss, braucht die Einigung. Der Vermieter muss nicht zustimmen.
4. Nachmieter nur bei Härte: Ohne Klausel im Vertrag bleibt § 242 die Ausnahme. Der Vermieter darf berechtigte Einwände gegen die konkrete Person behalten.

Häufige Fehler

Heimvertrag und Wohnraummiete tauschen: Das WBVG regelt den Vertrag mit der Pflegeeinrichtung. Es kürzt die Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung nicht.
§ 561 als Heim-Tür: Die Sonderkündigung nach Mieterhöhung bleibt an § 558 und § 559 gebunden. Der Umzug ins Heim steht dort nicht.
Nachmieter als Anspruch lesen: § 242 ist die Härte-Ausnahme. Ohne erhebliches Interesse und geeignete Person bleibt die dreimonatige Kündigung.

Häufige Fragen

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Pflegeheim?

Nein. Das BGB knüpft an den Heim-Umzug keine kürzere Frist. Es bleibt die ordentliche Kündigung nach § 573c Abs. 1 BGB (drei Monate, dritter Werktag) in Schriftform nach § 568 Abs. 1.

Kann der Vermieter kündigen, weil der Mieter ins Heim zieht?

Der Umzug ins Heim ist für den Vermieter kein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB. Eine Vermieterkündigung braucht einen der gesetzlichen Gründe; der Heimplatz allein trägt sie nicht.

Wie komme ich vor Ablauf der drei Monate aus dem Vertrag?

Nur mit Aufhebungsvertrag — beide Seiten müssen einverstanden sein — oder ausnahmsweise über einen Nachmieter nach Treu und Glauben (§ 242 BGB). Einen gesetzlichen Anspruch auf vorzeitige Entlassung gibt es nicht.

Gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz für die Wohnung?

Nein. Das WBVG betrifft den Vertrag mit der Pflegeeinrichtung. Die bisherige Mietwohnung bleibt Wohnraummiete nach dem BGB.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.