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Von Laurin Schlereth · · 4 Min. Lesezeit

EH55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel auf

Der Bund stockt die EH55-Plus-Förderung auf, Anträge bei der KfW bis 31.12.2026. Voraussetzungen, Kredit bis 100.000 Euro und was offen bleibt.

Auf einen Blick

Die Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung bereit, weil das Budget von 800 Mio. Euro vor Jahresende aufgebraucht gewesen wäre. Gefördert werden Neubau und Ersterwerb im EH-55-Standard mit 100 % erneuerbarer Wärme und gültiger Baugenehmigung. Anträge sind bis längstens 31.12.2026 möglich. Die Höhe der Aufstockung ist nicht amtlich veröffentlicht.

Grundlage ist die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 9. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt das Programm, ist aber keine Finanzierungsberatung. Verbindlich sind die Programmbedingungen der KfW.

Die Eckdaten

Eckdaten der EH55-Plus-Förderung laut BMWSB
PunktAngabe
FörderungNeubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden
StandardEffizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 55
Wärmezu 100 % aus erneuerbaren Energien
Baugenehmigungmuss bei Antragstellung gültig vorliegen
Kreditzinsverbilligt, bis 100.000 € je Wohneinheit
KommunenZuschuss von 7,5 % direkt bei der KfW
Antragsfristbis die Mittel verbraucht sind, längstens Antragseingang bei der KfW am 31.12.2026
Bisher gefördertrund 52.100 Wohneinheiten, rund 4,9 Mrd. € (Stand 05.10.2026)

Stand: 19.10.2026 · Quellen: BMWSB-Pressemitteilung vom 09.10.2026; KfW-Programmseiten 297 und 299 (kfw.de)

Warum aufgestockt wird

Das Programm soll den sogenannten Bauüberhang aktivieren, also Wohnungen, die genehmigt, aber noch nicht gebaut sind. Bundesbauministerin Verena Hubertz sagt dazu: „Rund 52.100 Wohnungen, die genehmigt, aber nicht gebaut waren, sind jetzt in der Umsetzung.“ Wegen der stark gestiegenen Nachfrage wäre das ursprüngliche Budget von 800 Millionen Euro nach Angaben des Ministeriums voraussichtlich vor Jahresende ausgeschöpft gewesen.

Was offen ist

Wie viel Geld zusätzlich bereitsteht, ist nicht amtlich veröffentlicht. Die Pressemitteilung nennt keine Summe, und die KfW-Programmseite nennt weiterhin Bundesmittel von 800 Millionen Euro für 2025 und 2026 (Stand 19. Oktober 2026). Das Fachportal Haufe berichtet am 9. Oktober 2026 von 250 Millionen Euro zusätzlich; eine amtliche Bestätigung dieser Zahl haben wir nicht gefunden. Anträge sind ausdrücklich nur möglich, solange Mittel vorhanden sind. Wer plant, kann also nicht sicher mit einer Zusage bis Ende Dezember rechnen. Wie die Neubauförderung ab 2027 aussieht, ist ebenfalls nicht Teil der Mitteilung. Die Verbände GdW und ZDB haben am 16. Oktober 2026 gefordert, dass zum Jahreswechsel keine Förderlücke entsteht; das ist deren Position.

Wie die Baugenehmigungen zuletzt aussahen, steht in Baugenehmigungen August 2026. Allgemeine Hinweise zu KfW-Programmen finden Sie unter KfW-Förderung, zur Heizungsförderung unter Heizungsförderung 2026.

Häufige Fragen

Was hat der Bund beschlossen?

Laut Pressemitteilung des Bundesbauministeriums vom 9. Oktober 2026 stellt die Bundesregierung zusätzliche Mittel für die Förderung Effizienzhaus 55-Plus bereit. Das ursprünglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro wäre wegen hoher Nachfrage voraussichtlich vor Jahresende ausgeschöpft gewesen.

Wie viel Geld kommt hinzu?

Amtlich veröffentlicht ist die Höhe nicht (Stand 19. Oktober 2026): Die Pressemitteilung des Ministeriums nennt keine Summe, und die KfW nennt auf ihrer Programmseite weiterhin 800 Millionen Euro für 2025 und 2026. Fachmedien wie Haufe berichten von 250 Millionen Euro, ohne eine amtliche Quelle dafür anzugeben.

Was sind die Voraussetzungen?

Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Standard Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude 55. Die Wärme muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen, und bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen.

Bis wann kann man Anträge stellen?

Bis die aufgestockten Mittel verbraucht sind, längstens bis zum Jahresende. Maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW bis zum 31. Dezember 2026. Die Programmbedingungen stehen bei der KfW unter den Programmnummern 297 und 299.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.