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Von Laurin Schlereth · · 4 Min. Lesezeit

EU-Wohnraumverordnung: Bundesrat erhebt Subsidiaritätsrüge

Der Bundesrat rügt am 16.10.2026 den Affordable Housing Act der EU-Kommission: Wohnungspolitik sei Sache der Mitgliedstaaten. Was Brüssel plant.

Auf einen Blick

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über erschwinglichen Wohnraum (Affordable Housing Act) übermittelt. Nach Auffassung der Länder ist die EU nicht zuständig. Der Vorschlag ist noch keine geltende Verordnung.

Was die Kommission vorschlägt

Die Verordnung soll Behörden vor Ort helfen, anhand einer gemeinsamen Methode Gebiete mit Wohnungsnot („housing stress“) zu ermitteln. Ob sie danach Maßnahmen ergreifen, soll ihnen freistehen. Wer gegen Kurzzeitvermietungen oder Leerstand vorgehen will, muss nachweisen, dass die bisherigen Nutzungen die Wohnungsnot verschärft haben.

Die Kommission begründet den Vorschlag damit, dass Wohnungen häufig nicht als Hauptwohnsitz genutzt oder dauerhaft vermietet, sondern etwa an Touristen kurzfristig vermietet werden.

Die Einwände der Länder

Zuständigkeit: Der Vorschlag greife weitreichend in den Wohnungsmarkt ein und schränke die Spielräume der Mitgliedstaaten erheblich ein. Die Zuständigkeit liege bei den Mitgliedstaaten.
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit: Ein einheitlicher Rahmen sei nicht erforderlich. Mit den Zweckentfremdungsgesetzen der Länder lasse sich Wohnraumknappheit bereits rechtssicher feststellen.
Bürokratie: Der Vorschlag schaffe zusätzliche Bürokratie ohne erkennbaren Mehrwert und könne kleinere Kommunen so belasten, dass sie auf Maßnahmen zum Wohnraumschutz verzichten.

Neben der Rüge an die Kommission verabschiedete der Bundesrat eine Stellungnahme mit vergleichbaren Kritikpunkten an die Bundesregierung. Diese ist bei der deutschen Verhandlungsposition zu berücksichtigen.

Stand: 16.10.2026 · Quelle: BundesratKOMPAKT, 1069. Sitzung, TOP 38

Bezug zur Kurzzeitvermietung

Die Länder haben eigene Zweckentfremdungsgesetze, auf die der Bundesrat verweist. Welche Regeln heute für Vermietung über Plattformen gelten, beschreibt Kurzzeitvermietung und Airbnb. Parallel will die Bundesregierung mit dem Entwurf 21/6807 die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch auf grundsätzlich sechs Monate begrenzen, siehe Anhörung zur Mietrechtsreform.

Häufige Fragen

Was ist der Affordable Housing Act?

Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über erschwinglichen Wohnraum. Behörden sollen anhand einer gemeinsamen Methode Gebiete mit Wohnungsnot ermitteln können. Ob sie danach Maßnahmen ergreifen, soll ihnen freistehen.

Was hat der Bundesrat beschlossen?

Am 16. Oktober 2026 eine Subsidiaritätsrüge an die Kommission. Nach Auffassung der Länder ist die EU nicht zuständig, und der Vorschlag verstößt gegen Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich gibt es eine Stellungnahme an die Bundesregierung.

Gilt die EU-Verordnung schon?

Nein. Es handelt sich um einen Vorschlag der Kommission. Der Bundesrat hat dazu Stellung genommen, eine Verordnung ist damit nicht in Kraft.

Was bedeutet der Vorschlag für Kurzzeitvermietung?

Behörden, die gegen Kurzzeitvermietungen oder Leerstand vorgehen wollen, müssten nach dem Vorschlag nachweisen, dass die bisherigen Nutzungen die Wohnungsnot verschärft haben.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.