Von Laurin Schlereth · · 5 Min. Lesezeit
Linke: Indexmiete abschaffen und Mieten deckeln
Die Linke fordert am 15.10.2026 das Aus für Indexmieten (Antrag 21/6924) sowie Mietenstopp und bundesweiten Mietendeckel (Antrag 21/7688). Die Forderungen.
Auf einen Blick
Linken-Fraktionschef Sören Pellmann forderte am 15. Oktober 2026: „Indexmietverträge gehören nicht besser reguliert, sondern abgeschafft.“ Das Verbot neuer Indexmietverträge steht im Antrag 21/6924, Mietenstopp und bundesweiter Mietendeckel im Antrag 21/7688. Es handelt sich um Oppositionsanträge, nicht um geltendes Recht.
Anlass der Pressemitteilung waren erneut gestiegene Wohnungsmieten und Äußerungen von Justizministerin Stefanie Hubig zu ihrem Gesetzentwurf. Pellmann nennt den Regierungsentwurf „Regelungs-Kleinklein“ und fordert eine Reform, „die die Mieten sofort einfriert und dann bundesweit deckelt“. Zudem sollen Wohnungsämter personell so ausgestattet werden, dass sie neue Regeln zu möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen flächendeckend prüfen können.
Indexmiete: Abschaffung statt Kappung
Der Regierungsentwurf 21/6807 will Indexmietsteigerungen in angespannten Wohnlagen oberhalb von 3,0 Prozent jährlich nur zur Hälfte wirken lassen. Die Linke verlangt im Antrag 21/6924 („Mietrechtsnovelle nachschärfen – Mieterinnen und Mieter wirklich schützen“, 07.07.2026) dagegen ein Verbot neuer Indexmietverträge. Für bestehende Indexmietverträge sollen laut Antrag die Kappungsgrenze und § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes gelten. Wie die Anpassung heute funktioniert, erklärt Indexmiete: neue Regeln.
Antrag 21/7688: Mietenstopp und Mietendeckel
Der Antrag „Bundesweiter Mietendeckel jetzt“ trägt das Datum 21.08.2026. Bis zu einem dauerhaften Mietendeckel soll ein sofortiger Mietenstopp gelten:
| Punkt | Forderung |
|---|---|
| Laufende Verträge, angespannter Markt | Mieterhöhungen ausgeschlossen |
| Laufende Verträge, nicht angespannter Markt | höchstens 6 Prozent in drei Jahren |
| Wiedervermietung, angespannter Markt | höchstens ortsübliche Vergleichsmiete bzw. niedrigere Vormiete |
| Neubau | Ausnahme für fünf Jahre nach Fertigstellung, danach Übergangsregelung bis zehn Jahre |
| Härtefall Vermieter | Inflationsausgleich von höchstens 2 Prozent pro Jahr |
Stand: 17.10.2026 · Quelle: BT-Drucksachen 21/7688 und 21/6924; Pressemitteilung Die Linke im Bundestag, 15.10.2026
Für den anschließenden Mietendeckel sieht der Antrag drei Gebietstypen vor, die das bisherige System angespannter Wohnungsmärkte ersetzen sollen, sowie kommunale Mietobergrenzen. Die geltende Mietpreisbremse beschreibt Mietpreisbremse.
Häufige Fragen
Wird die Indexmiete abgeschafft?
Nein, nicht nach aktuellem Stand. Die Linke fordert in Antrag 21/6924 ein Verbot neuer Indexmietverträge, bekräftigt in der Pressemitteilung vom 15.10.2026. Der Regierungsentwurf 21/6807 sieht nur eine Kappung in angespannten Wohnlagen oberhalb von 3,0 Prozent jährlich vor.
Was fordert der Antrag 21/7688?
Einen sofortigen Mietenstopp und danach einen bundesweiten Mietendeckel. In angespannten Märkten sollen Mieterhöhungen in laufenden Verträgen ausgeschlossen sein, in nicht angespannten Märkten auf höchstens 6 Prozent in drei Jahren begrenzt.
Gilt der Mietenstopp auch für Neubauten?
Nach dem Antrag nicht sofort. Neubauwohnungen sollen fünf Jahre nach Fertigstellung ausgenommen sein, danach gilt eine abgeschwächte Übergangsregelung bis insgesamt zehn Jahre.
Dürfen Vermieter nach dem Antrag gar nicht mehr erhöhen?
Eine Härtefallregelung soll eine Mietanpassung in Höhe eines Inflationsausgleichs von höchstens 2 Prozent pro Jahr erlauben. Der Antrag ist eine Forderung an die Bundesregierung, kein beschlossenes Gesetz.
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