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Von Laurin Schlereth · · 10 Min. Lesezeit

Sachsen-Anhalt: IB-Antragstopp ab 1. Oktober 2026

Ab 1. Oktober 2026 nimmt die IB keine neuen Anträge für Sachsen-Anhalt MODERN und das IB-Förderdarlehen Wohneigentum an. Das Wohneigentumsprogramm bleibt offen.

Auf einen Blick

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nimmt ab dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Förderanträge für Sachsen-Anhalt MODERN und das IB-Förderdarlehen Wohneigentum an. Grund ist die hohe Nachfrage; ob zusätzliche Mittel kommen, prüft die Bank. Das IB-Wohneigentumsprogramm bleibt. Im Merkblatt zum Förderdarlehen (Stand 26. Januar 2026) stehen höchstens 100.000 Euro, je Kind 25.000 Euro mehr, gedeckelt bei weiteren 75.000 Euro, sowie 0,9 Prozent Zins bei zehn und 1,7 Prozent bei 20 Jahren Zinsbindung. Dieselbe Obergrenze und derselbe Kinderzuschlag stehen in Nummer 5.2.1 der Wohneigentumsrichtlinien; die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind nach den §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung zu ermitteln. Die Einkommensgrenzen der Haushalte stehen in § 2 der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung (aufgrund des § 9 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes), für einen Zweipersonenhaushalt bei 45.000 Euro.

Wer in Sachsen-Anhalt ein selbst genutztes Eigenheim bauen oder kaufen will, trifft bei zwei Landesdarlehen auf einen Aufnahmestopp. Die Bank hat den Hinweis auf die Seiten beider Programme gesetzt. Betrag, Eigenanteil, Zins und Tilgung des Förderdarlehens stehen im Merkblatt vom 26. Januar 2026. Rheinland-Pfalz hat zum selben Stichtag das Nachrangdarlehen Wohneigentum Universell auf bis 250.000 Euro angehoben; die Konditionen stehen in ISB Wohneigentum Universell. Baden-Württemberg verbilligt selbst genutzten Wohnraum über das Z15-Darlehen der L-Bank; die Beträge stehen in Eigentumsfinanzierung BW Z15.

Welche Anträge die IB nicht mehr annimmt

Auf der Seite des IB-Förderdarlehens und auf der Seite Sachsen-Anhalt MODERN steht derselbe Hinweis: Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage können in den Förderprogrammen Sachsen-Anhalt MODERN und IB-Förderdarlehen Wohneigentum ab dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Förderanträge angenommen werden. Nur die Seite des Förderdarlehens ergänzt, eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel werde derzeit geprüft, und verweist auf das IB-Wohneigentumsprogramm.

Der Satz betrifft neue Förderanträge. Ob Anträge, die vor dem 1. Oktober 2026 eingegangen sind, noch beschieden werden, und ob schon erteilte Zusagen unberührt bleiben, steht dort nicht. Ein Enddatum nennt die IB ebenfalls nicht. „Bis auf Weiteres“ ist der Wortlaut beider Seiten, abgerufen am 2. November 2026.

IB-Förderdarlehen: Betrag, Zins und Tilgung

Das Merkblatt „IB-Förderdarlehen zur Bildung von Wohneigentum für Selbstnutzer“, Stand 26. Januar 2026, nennt als Grundlagen die Wohneigentumsrichtlinien und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Darlehen aus dem Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt. Die Bank gewährt im Auftrag des Landes zinsgünstige Darlehen bis maximal 100.000 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich der Betrag um weitere 25.000 Euro, höchstens um 75.000 Euro. Volljährige Haushaltsangehörige mit einer Behinderung werden bei der Ermittlung der Höhe Kindern gleichgestellt. 100.000 Euro plus höchstens 75.000 Euro ergeben 175.000 Euro. Dieselbe Obergrenze nennt die Programmseite für Haushalte mit Kindern.

Zweck ist die anteilige Finanzierung des Baus oder Erwerbs selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen, beim Erwerb aus dem Bestand einschließlich etwa anfallender Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Umschuldung und die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Gefördert werden Haushalte mit mindestens zwei Personen, deren Gesamteinkommen innerhalb der Einkommensgrenzen der aktuellen Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung liegt. Es werden nur Vorhaben finanziert, die noch nicht begonnen worden sind. Die Belastung aus dem Förderobjekt muss auf Dauer tragbar sein.

Eigenleistungen sind in Höhe von 10 Prozent der Gesamtkosten zu erbringen. Davon sind 5 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als verfügbare Geldmittel nachzuweisen. Bei Neubau muss die Wohnungsgröße in einem angemessenen Rahmen liegen; das Merkblatt setzt dafür 130 Quadratmeter. Die Programmseite schließt Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks aus.

Zins und Anfangstilgung des IB-Förderdarlehens nach dem Merkblatt vom 26. Januar 2026
Kondition10 Jahre Zinsbindung20 Jahre Zinsbindung
Nominalzins jährlich0,9 %1,7 %
Anfangstilgung2,92 %2,58 %
Zins und Tilgungmonatlichmonatlich
Vorzeitige Tilgung in der Zinsbindungausgeschlossenausgeschlossen

Stand: 26.01.2026 · Quelle: Merkblatt IB-Förderdarlehen, Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Programmseite weist dieselben Nominalzinsen und dieselben Anfangstilgungssätze aus, gültig ab 30. Juli 2026.

Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent. Bei der Neuschaffung von Wohnraum zahlt die Bank in zwei Raten aus: 50 Prozent zu Baubeginn und 50 Prozent bei Rohbaufertigstellung. Beim Erwerb erfolgt die Auszahlung in einer Summe, frühestens mit Bestandskraft der Förderzusage nach Vorlage des notariellen Kaufvertrags. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Die Bereitstellungsprovision liegt bei 0,25 Prozent pro Monat, beginnend ab dem siebten Monat nach der Darlehenszusage, und nur für noch nicht ausgezahlte Beträge. Das Darlehen ist grundpfandrechtlich zu sichern. Eine stille Gehaltsabtretung wird vereinbart. Den Antrag richtet der Haushalt mit dem Vordruck an die Investitionsbank.

Die Einkommensgrenzen für die Bildung selbst genutzten Wohneigentums stehen in § 2 der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung, neu gefasst durch die Vierte Änderungsverordnung vom 10. Dezember 2025 (GVBl. LSA Nr. 19/2025, ausgegeben am 23. Dezember 2025). Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von § 1 Satz 1 der Verordnung gilt:

Einkommensgrenzen nach § 2 der Verordnung für selbst genutztes Wohneigentum in Sachsen-Anhalt
HaushaltEinkommensgrenze
Einpersonenhaushalt30.000 Euro
Zweipersonenhaushalt45.000 Euro
Jede weitere zum Haushalt rechnende Personplus 10.300 Euro
Zusätzlich je Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStGplus 1.300 Euro auf die Grenze nach Satz 1 Nr. 2 und 3

Stand: 10.12.2025 · Quelle: Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung, GVBl. LSA Nr. 19/2025

Das Merkblatt lässt nur Haushalte mit mindestens zwei Personen zu. Die Zeile für den Einpersonenhaushalt öffnet dieses Darlehen deshalb nicht. Für zwei Erwachsene und ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG setzt sich die Grenze so zusammen:

Zweipersonenhaushalt45.000 €
Eine weitere Person10.300 €
Kind nach § 32 Abs. 1 bis 5 EStG1.300 €
Grenze dieses Haushalts56.600 €

Addition nach § 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 der Verordnung in der Fassung der Vierten Änderungsverordnung. Die Verordnung definiert nicht, ob der Betrag ein Brutto- oder Nettoeinkommen ist.

Sachsen-Anhalt MODERN: Deckel und Zinssätze

Sachsen-Anhalt MODERN finanziert aus dem Fonds Wohnraumförderung Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden: altersgerechtes Umbauen, energieeffizientes Sanieren und, nur zusätzlich dazu, allgemeine Modernisierung. Die Vergabegrundsätze vom 15. Oktober 2025 beschreiben das Darlehen als Schließung einer Finanzierungslücke, wenn die Hausbank ein Darlehen aus anderen Gründen als der Bonität nicht vergibt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für Unternehmen und private Vermieter ist es eine De-minimis-Beihilfe; der Beihilfewert darf in drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.

Gewährt werden kann ein Annuitätendarlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit und Programmteil. Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro je Programmteil. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr. Die Zinsfestschreibung dauert 10 oder 20 Jahre ab Zusage. Auszahlung zu 100 Prozent, Abruffrist zwölf Monate. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag, beginnend vier Monate und zwei Bankarbeitstage nach Unterzeichnung des Vertrags durch die IB. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Planungsleistungen gelten nicht als Beginn, ein der Ausführung zuzurechnender Liefer- oder Leistungsvertrag schon.

Die Nominalzinsen stehen nicht in den Vergabegrundsätzen, sondern auf der Programmseite, gültig ab 21. Juli 2025. Die Sätze von 3,20 und 3,95 Prozent gelten, soweit der zulässige Beihilfewert nicht überschritten wird.

Nominalzins, Laufzeit und Anfangstilgung von Sachsen-Anhalt MODERN laut Programmseite, gültig ab 21. Juli 2025
BausteinNominalzinsLaufzeit / ZinsbindungEffektiv / Anfangstilgung
Altersgerecht umbauen2,00 %10, 20 oder 30 Jahre, Zinsbindung je 10 Jahre2,02 % effektiv; Tilgung 10,28 % / 4,36 % / 2,56 %
Altersgerecht umbauen2,80 %20 Jahre Laufzeit und Zinsbindung2,84 % effektiv; Anfangstilgung 4,02 %
Energieeffizient sanieren0,95 %10, 20 oder 30 Jahre, Zinsbindung je 10 Jahre0,95 % effektiv; Tilgung 10,76 % / 4,84 % / 3,01 %
Energieeffizient sanieren1,75 %20 Jahre Laufzeit und Zinsbindung1,76 % effektiv; Anfangstilgung 4,47 %
Allgemeine Modernisierung3,20 %10, 20 oder 30 Jahre, Zinsbindung je 10 Jahre3,25 % effektiv; Tilgung 9,73 % / 3,86 % / 2,12 %
Allgemeine Modernisierung3,95 %20 Jahre Laufzeit und Zinsbindung4,02 % effektiv; Anfangstilgung 3,57 %

Stand: 02.11.2026 · Quelle: Programmseite Sachsen-Anhalt MODERN, Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Konditionen gültig ab 21. Juli 2025; jeweils ein Tilgungsfreijahr. Obergrenze 50.000 Euro je Wohneinheit und Programmteil: Vergabegrundsätze, Stand 15. Oktober 2025.

Die Programmseite teilt mit, die Förderung für die Installation eigenständiger, mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel sei am 1. Januar 2025 eingestellt worden. Sie verweist dafür auf Artikel 17 Absatz 15 der novellierten Europäischen Gebäuderichtlinie. Objekterwerb finanzieren die Vergabegrundsätze nur, wenn das Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird, mindestens vier Wohneinheiten hat und die Sanierungskosten über den Erwerbskosten liegen. Nicht finanziert werden unter anderem Ferienhäuser, Gebäude mit Heimcharakter, Umschuldungen, gewerbliche Flächen, Steckersolargeräte sowie Kohle- und Elektroheizungen.

Was offen bleibt: das IB-Wohneigentumsprogramm

Die Seite des IB-Wohneigentumsprogramms trägt den Antragstopp nicht. Gefördert werden Privatpersonen bei Neuschaffung und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung sowie beim Erwerb von Bestandswohnungen, gegebenenfalls mit anschließender Modernisierung. Ein Einkommensnachweis steht auf dieser Seite unter den Voraussetzungen nicht.

Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten, davon 5 Prozent Barmittel. 40 Prozent der Gesamtkosten laufen über ein Hausbankdarlehen. Ausgezahlt wird beim Bestandserwerb mit Abschluss des Kaufvertrags, beim Neubau zu Baubeginn. Eine Auszahlung zum Erwerb eines Baugrundstücks ist nicht möglich. Alle auf der Seite ausgewiesenen Staffeln haben zehn Jahre Zinsbindung und ein tilgungsfreies Jahr. Gültig ab 18. September 2026:

Nominalzins des IB-Wohneigentumsprogramms nach Ursprungskapital und Laufzeit, gültig ab 18. September 2026
UrsprungskapitalLaufzeitNominalzinsEffektivzinsAnfangstilgung
über 65.000 bis 100.000 €20 Jahre5,26 %5,39 %3,10 %
über 65.000 bis 100.000 €30 Jahre5,19 %5,31 %1,50 %
über 45.000 bis 65.000 €20 Jahre5,83 %5,99 %2,92 %
über 45.000 bis 65.000 €30 Jahre5,76 %5,91 %1,35 %
20.000 bis 45.000 €20 Jahre7,25 %7,50 %2,48 %
20.000 bis 45.000 €30 Jahre7,08 %7,31 %1,06 %

Stand: 02.11.2026 · Quelle: Programmseite IB-Wohneigentumsprogramm, Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Konditionen gültig ab 18. September 2026. Die Seite schreibt die Staffeln in Tausend Euro (TEUR). Eine darüber hinausgehende Höchstsumme nennt sie an dieser Stelle nicht.

Der Nominalzins dieser Staffeln liegt über den 0,9 und 1,7 Prozent des Merkblatts zum gestoppten Förderdarlehen. Was eine Annuität bei festem Zins monatlich bedeutet, rechnet der Finanzierungsrechner.

Häufige Fragen

Seit wann nimmt die IB keine neuen Förderanträge mehr an?

Ab dem 1. Oktober 2026 nimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bis auf Weiteres keine neuen Förderanträge für Sachsen-Anhalt MODERN und das IB-Förderdarlehen Wohneigentum an. Als Grund nennt sie die aktuell sehr hohe Nachfrage. Auf der Seite des Förderdarlehens schreibt sie zusätzlich, dass eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel geprüft wird. Die Einkommensgrenzen des Förderdarlehens stehen in § 2 der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung (aufgrund des § 9 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes); für einen Zweipersonenhaushalt gelten 45.000 Euro.

Wie hoch ist das IB-Förderdarlehen zur Bildung von Wohneigentum?

Das Merkblatt vom 26. Januar 2026 nennt Darlehen bis maximal 100.000 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich der Betrag um 25.000 Euro, höchstens um weitere 75.000 Euro. Volljährige Haushaltsangehörige mit einer Behinderung werden bei der Darlehenshöhe Kindern gleichgestellt. Gefördert werden Haushalte mit mindestens zwei Personen. Nummer 5.2.1 der Wohneigentumsrichtlinien setzt dieselbe Obergrenze und denselben Kinderzuschlag; die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind nach den §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung zu ermitteln. Die Einkommensgrenzen stehen in § 2 der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung.

Welchen Zins und welche Tilgung nennt das Merkblatt?

Der Zinssatz beträgt 0,9 Prozent jährlich bei zehn Jahren Zinsbindung und 1,7 Prozent jährlich bei 20 Jahren Zinsbindung. Die Anfangstilgung beträgt 2,92 Prozent bei zehn Jahren und 2,58 Prozent bei 20 Jahren Zinsbindung. Zins und Tilgung sind monatlich zu leisten. Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Tilgung ausgeschlossen. Nummer 5.2.2 der Wohneigentumsrichtlinien schreibt den Zinssatz für mindestens zehn Jahre fest. § 11 Abs. 3 Nr. 4 des Wohnraumförderungsgesetzes setzt voraus, dass die Belastung auf Dauer tragbar erscheint. Nummer 3 der Richtlinien verlangt die Voraussetzungen dieses Absatzes.

Gilt der Antragstopp auch für das IB-Wohneigentumsprogramm?

Nein. Die Seite des IB-Förderdarlehens verweist auf das IB-Wohneigentumsprogramm, und dessen Programmseite enthält den Hinweis zum Antragstopp nicht. Die dort veröffentlichten Nominalzinsen liegen zwischen 5,19 und 7,25 Prozent, gültig ab 18. September 2026, je nach Ursprungskapital und Laufzeit. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten, davon 5 Prozent Barmittel. Nummer 3 der Wohneigentumsrichtlinien nennt für das Förderdarlehen die Einkommensgrenzen nach § 2 der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung (aufgrund des § 9 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes); für einen Zweipersonenhaushalt liegen sie bei 45.000 Euro.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.