Von Laurin Schlereth · · 8 Min. Lesezeit
Sachsen Familienwohnen: SAB-Darlehen 80.000 Euro
Sachsen fördert Familienwohnen mit SAB-Darlehen 80.000 Euro. Ab 19.8.2026 Zins 0,1–2,65 %. Grenzen 60.000/100.000 Euro plus 10.000 je Kind, Eigenanteil 10 %.
Auf einen Blick
Sachsen fördert selbst genutztes Wohneigentum von Familien mit mindestens einem Kind unter 18 über die FRL Familienwohnen mit einem SAB-Darlehen von in der Regel 80.000 Euro (plus 10.000 Euro bei Merkzeichen G, aG oder H). Für Förderzusagen ab dem 19. August 2026 sinkt der Zins um 0,5 Prozentpunkte auf 0,10 bis 2,65 Prozent p. a. Die Einkommensgrenzen liegen bei 60.000 Euro (Alleinstehende) und 100.000 Euro (Paare) plus 10.000 Euro je Kind. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Gesamtausgaben, die Laufzeit höchstens 25 Jahre. Vorbereitete Anträge in der alten Antragsstrecke müssen bis zum 8. November 2026 abgeschlossen sein.
Wenn Sie in Sachsen ein Eigenheim bauen, eine Bestandsimmobilie kaufen oder an einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt teilnehmen, läuft die Eigentumsförderung des Freistaats über die Sächsische Aufbaubank. Die Richtlinie vom 23. September 2025 (SächsABl. S. 989) gilt seit 10. Oktober 2025 und mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht (Ziffer I Nr. 4): Die SAB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das SMIL beziffert das Programmbudget 2026 mit 55 Millionen Euro und bis zu 650 Familien (Medieninformation 14.08.2026). Bestandteil der Gesamtfinanzierung soll nach der Richtlinie ein KfW-Wohnraumförderkredit sein; die Bundesprogramme stehen in KfW-Förderung. Bayern fasst Eigenwohnraum zum 1. Januar 2027 neu; die Konditionen stehen in Wohnraumförderung Bayern 2027.
Darlehen: 80.000 Euro plus 10.000 bei Mobilität
Gefördert wird die Schaffung selbst genutzten Wohneigentums: Erwerb im Bestand (gegebenenfalls mit Sanierung), Neubau oder Ersterwerb innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung, Umbau von Nichtwohnraum zu Wohnraum — auch in gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten (Ziffer II Nr. 1 und 2). Antragsberechtigt sind natürliche Personen, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, das bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das Kindergeld fließt. Gleichgestellt sind volljährige Kinder mit Behinderung, für die Kindergeld nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 BKGG gezahlt wird (Ziffer III Nr. 1). Wer bereits aus einem Eigentumsprogramm des Freistaats gefördert wurde, ist ausgeschlossen (Ziffer IV Nr. 4).
| Position | Wert in der Richtlinie |
|---|---|
| Darlehen | 30.000 bis 80.000 Euro je Haushalt; plus 10.000 Euro bei Merkzeichen G, aG oder H |
| Eigenanteil | 10 Prozent der Gesamtausgaben |
| Gesamtkostengrenze | 550.000 Euro bei bis zu 4 Personen, plus 50.000 Euro je weitere Person |
| Laufzeit / Zinsbindung | höchstens 25 Jahre, Zins fest über die Laufzeit |
| Tilgung | zwei tilgungsfreie Jahre, danach gleichmäßige Raten; SAB nennt ca. 4,35 % p. a. |
| Zweckbindung | Selbstnutzung während der Darlehenslaufzeit, in der Regel als Hauptwohnsitz |
| Sicherheit | Grundschuld ab 50.000 Euro |
| Energieeffizienz | mindestens Klasse E, oder Denkmal / erhaltenswerte Bausubstanz |
Stand: 29.10.2026 · Quelle: FRL Familienwohnen vom 23.09.2025 (SächsABl. S. 989), Ziffern IV und V; SAB Familienwohnen; SAB-Einkommens- und Gesamtkostengrenzen PDF 06.10.2025
Neubau und Ersterwerb werden nur im Innenbereich der Gemeinde gefördert (Ziffer IV Nr. 1 Buchstabe a). Das Vorhaben darf nach der SAB erst nach Zusage der Förderdarlehen beginnen; ein Kauf- oder Bauvertrag ohne Rücktrittsrecht gilt als Beginn. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags, in bis zu drei Teilbeträgen nach Abschluss oder Baufortschritt, die nicht unter 10.000 Euro liegen sollen (Ziffer V Nr. 6, Ziffer VII Nr. 3). Kredite bis 30.000 Euro zahlt die SAB nach Abschluss der Maßnahme in einem Betrag. Die Abruffrist beträgt 36 Monate; ab dem 13. Monat fallen Bereitstellungszinsen in Höhe des Darlehenszinses an. Bei Nichtabnahme wird ein Entgelt von einem Prozent des gesamten Darlehens fällig, höchstens 500 Euro (Ziffer V Nr. 8).
Für in Gründung befindliche Baugemeinschaften kann der Grundstückserwerb zusätzlich mit bis zu 500.000 Euro über 2,5 Jahre zwischenfinanziert werden (Ziffer V Nr. 3 Buchstabe c, Nr. 4 Buchstabe c). Das Darlehen ist in dieser Zeit tilgungsfrei und endfällig.
Zins ab 19. August 2026: 0,10 bis 2,65 Prozent
Das SMIL senkt die Zinssätze für Förderzusagen ab dem 19. August 2026 um 0,5 Prozentpunkte. Die Obergrenze fällt von 3,15 auf 2,65 Prozent; die Untergrenze bleibt 0,10 Prozent (Medieninformation 14.08.2026; Ziffer V Nr. 5). Grundlage sind der unverbilligte Referenzzins, ein initialer Basisabschlag für die Selbstnutzung und weitere Standardabschläge je erfüllter Voraussetzung.
Stand: 19.08.2026 · Quelle: SMIL, bauen-wohnen.sachsen.de (Ziff. V Nr. 5 FRL); SAB Beispielzinssätze PDF 10.08.2026
Standardabschläge gibt es für jedes anrechenbare Kind, für energetische Verbesserung („Jung kauft Alt“) und für Haushalte mit geringen Einkünften nach § 20 WoFG in Verbindung mit § 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung. Die Verordnung ist ein anderer Maßstab als die 60.000/100.000-Euro-Grenze der FRL; sie steuert hier nur den zusätzlichen Zinsabschlag. „Jung kauft Alt“ setzt voraus, dass das Gebäude älter als 30 Jahre ist, der Endenergiebedarf um mehr als 10 Prozent sinkt und mindestens Klasse D erreicht wird — oder dass sich die Energieeffizienzklasse unabhängig vom Baualter um mindestens zwei Klassen verbessert (Ziffer V Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb).
| Haushalt | Neubau / Bestand ohne Sanierung | Bestand mit energetischer Verbesserung |
|---|---|---|
| 1 Kind | 2,65 % | 2,00 % |
| 2 Kinder bzw. 1 Kind und einkommensschwach | 2,00 % | 1,35 % |
| 3 Kinder bzw. 2 Kinder und einkommensschwach | 1,35 % | 0,70 % |
| 4 Kinder bzw. 3 Kinder und einkommensschwach | 0,70 % | 0,10 % |
| 5 Kinder bzw. 4 Kinder und einkommensschwach | 0,10 % | 0,10 % |
| Gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte | 1,35 % | 0,70 % |
| Zwischenfinanzierung Grundstück (Baugemeinschaft) | 1,35 % | 1,35 % |
Stand: 19.08.2026 · Quelle: SAB-PDF „Konditionen (Stand 19. August 2026)“; SMIL Eigentumsförderung. Die genaue Kondition setzt die SAB nach Prüfung der Antragsunterlagen fest.
Das SMIL rechnet für eine Familie mit zwei Kindern, die eine Wohnung erwirbt und energetisch saniert, mit 1,35 Prozent statt zuvor 1,85 Prozent — rund 5.000 Euro weniger Zinslast über die Laufzeit (Medieninformation 14.08.2026). Kommt während der Laufzeit ein weiteres anrechenbares Kind hinzu, kann der Förderzins auf Antrag für die Zukunft sinken (Ziffer V Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa). Was eine monatliche Rate bei festem Zins bedeutet, rechnet der Finanzierungsrechner.
Laufzeit, Tilgung und Zweckbindung
Das öffentliche Darlehen läuft höchstens 25 Jahre (Ziffer V Nr. 3 Buchstabe a). Der Förderzins gilt über die gesamte Laufzeit. Nach zwei tilgungsfreien Jahren ab Bewilligung wird in gleichmäßigen Monatsraten getilgt, mindestens so hoch, dass das Darlehen in der vereinbarten Zeit zurückgeführt ist. Die SAB nennt einen Tilgungssatz von etwa 4,35 Prozent p. a. Eine Sondertilgung ist einmal jährlich möglich, mindestens 2.000 Euro, mit Ankündigung von zehn Bankarbeitstagen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Ziffer V Nr. 7 Buchstabe a).
Die Zweckbindungsfrist ist die Darlehenslaufzeit. Das Objekt muss in dieser Zeit vom Zuwendungsempfänger selbst genutzt werden, in der Regel als Hauptwohnsitz, damit der Selbstnutzer-Zinsvorteil bleibt (Ziffer VI Nr. 5 Buchstabe a). Bei Verkauf ist das Darlehen sofort zurückzuzahlen. Bei Vermietung oder Überlassung an Dritte vor Ablauf der Frist entfällt der Zinsvorteil; es wird der unverbilligte Referenzzins fällig — derzeit 5,30 Prozent. Die SAB-Programmseite formuliert die Selbstnutzung als 25 Jahre; die Richtlinie knüpft sie an die vereinbarte Laufzeit.
Einkommensgrenzen und Eigenanteil
Zwei Filter liegen hintereinander. Zuerst darf das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG die FRL-Grenzen nicht übersteigen. Zusätzlich muss das private, frei verfügbare Vermögen nach Selbstauskunft zur Finanzierung nicht ausreichen (Ziffer IV Nr. 1 Buchstabe d).
| Haushalt | Grenze ohne Kind | plus je Kind |
|---|---|---|
| Alleinstehende | 60.000 € | + 10.000 € |
| Ehegatten und Lebenspartnerschaften | 100.000 € | + 10.000 € |
Stand: 29.10.2026 · Quelle: FRL Familienwohnen Ziffer IV Nr. 1 Buchstabe d; SAB-PDF Einkommens- und Gesamtkostengrenzen 06.10.2025. Kindergeldbezug und Haushaltszugehörigkeit sind Voraussetzung für den Zuschlag.
Maßgeblich ist der Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor der Antragstellung. Bei einem Antrag 2026 sind das 2023 und 2024 (SAB; FRL Ziffer IV Nr. 1 Buchstabe d). Fehlen Steuerbescheide, zählen Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder hilfsweise die Selbstauskunft abzüglich Werbungskostenpauschale und Kinderfreibeträge.
Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Gesamtausgaben (Ziffer IV Nr. 1 Buchstabe f). Die Gesamtkosten nach DIN 276 (2018-12) dürfen 550.000 Euro bei einem Haushalt bis zu vier Personen nicht überschreiten; je weitere Person steigen sie um 50.000 Euro. Die SAB-Seite zur sozialen Wohnraumförderung hat die Einkommensgrenzen zum 1. Januar 2026 mit der Neufassung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung angehoben — das erweitert den Kreis für den zusätzlichen Zinsabschlag, ändert die 60.000/100.000-Euro-Schwelle der FRL aber nicht. Wer den Wohnberechtigungsschein selbst braucht, findet die Mechanik unter Wohnberechtigungsschein.
Antrag: Antragsstrecke bis 8. November 2026
Bewilligungsstelle ist die SAB (Ziffer VII Nr. 1). Der Weg führt über die Fördermittelberatung in Chemnitz, Dresden oder Leipzig, den Produktfinder Baufinanzierung und das Förderportal. Anträge sind elektronisch einzureichen, anschließend auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit den Anlagen hochzuladen.
Die Antragsstrecke für Baufinanzierungen wird umgebaut. Alle vorbereiteten Anträge müssen bis zum 8. November 2026 abgeschlossen und eingereicht werden; danach stehen die bisherigen Daten nicht mehr zur Verfügung. Bereits gestellte Anträge sind von der Umstellung nicht betroffen. Ab voraussichtlich 9. November 2026 ist die Antragstellung in der neuen Strecke möglich (SAB, Familienwohnen, abgerufen 29.10.2026). Das ist eine Portalfrist, kein Programmende: Die FRL läuft bis 31. Dezember 2031.
Die Richtlinie Wohneigentum ländlicher Raum, die auch Haushalte ohne Kinder erreichen könnte, nimmt derzeit keine Anträge entgegen; SMIL und SAB verweisen für Familien auf die FRL Familienwohnen. Baden-Württemberg verbilligt selbst genutztes Wohneigentum über das Z15-Darlehen der L-Bank; die Konditionen stehen in Eigentumsfinanzierung BW Z15.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das SAB-Darlehen Familienwohnen?
Bis zu 80.000 Euro je Haushalt, mindestens 30.000 Euro (FRL Familienwohnen Ziffer V Nr. 4 Buchstabe a). Gehört zum Haushalt mindestens eine Person mit mobilitätsbeeinträchtigender Schwerbehinderung (Merkzeichen G, aG oder H), steigt der Betrag um 10.000 Euro. Für gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte addiert sich der Höchstbetrag aus den förderfähigen Haushalten mit Kindern.
Welche Einkommensgrenzen gelten für Familienwohnen in Sachsen?
Die Summe des zu versteuernden Einkommens nach § 2 Abs. 5 EStG darf 60.000 Euro bei Alleinstehenden und 100.000 Euro bei Paaren nicht übersteigen; je Kind, für das Kindergeld fließt und das im Haushalt wohnt, kommen 10.000 Euro hinzu (Ziffer IV Nr. 1 Buchstabe d). Bei Antrag 2026 zählen die Jahre 2023 und 2024. Die niedrigeren Grenzen der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung steuern nur den zusätzlichen Zinsabschlag, nicht die Förderfähigkeit.
Welcher Zinssatz gilt ab 19. August 2026?
Für Förderzusagen ab dem 19. August 2026 liegt der Förderzins zwischen 0,10 und 2,65 Prozent p. a. (SMIL-Medieninfo 14.08.2026; SAB-Beispielzinssätze Stand 19.08.2026). Der unverbilligte Referenzzins beträgt 5,30 Prozent, der initiale Basisabschlag 2,00 Prozentpunkte, jeder Standardabschlag 0,65 Prozentpunkte. Der Zins gilt über die gesamte Laufzeit von höchstens 25 Jahren.
Bis wann müssen vorbereitete SAB-Anträge abgeschlossen sein?
Vorbereitete Anträge in der bisherigen Antragsstrecke Baufinanzierung müssen bis zum 8. November 2026 abgeschlossen und eingereicht werden; danach stehen die bisherigen Daten nicht mehr zur Verfügung. Bereits gestellte Anträge bleiben unberührt. Ab voraussichtlich 9. November 2026 ist die Antragstellung in der neuen Strecke möglich (SAB, Familienwohnen).
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