Zum Inhalt springen
NebenkostenRechnerOnline.de
← Immobilien-Ratgeber

Von Laurin Schlereth · · 6 Min. Lesezeit

Vergesellschaftung: Bund greift vorerst nicht ein

Kornelius: kein aktiver Anlass zum Eingreifen, am Juli-Beschluss für ein Verbotsgesetz hält der Bund fest. Vonovia nennt die Berliner Pläne verfassungswidrig.

Auf einen Blick

Die Bundesregierung sieht laut Regierungssprecher Stefan Kornelius derzeit keinen aktiven Anlass, gegen die Berliner Vergesellschaftungspläne einzugreifen (Regierungspressekonferenz vom 19. Oktober 2026). Am Koalitionsbeschluss vom Juli für ein Bundesgesetz gegen Landes-Vergesellschaftungen hält sie fest: „Nein, das gilt.“ Ein Entwurf liegt nicht vor. Vonovia hält die Berliner Pläne für verfassungswidrig.

In Berlin wollen Linke, Grüne und SPD über eine Koalition verhandeln, die Bestände großer Wohnungskonzerne vergesellschaften will, siehe Berlin: Grüne und SPD für Koalitionsverhandlungen. In der Regierungspressekonferenz am 19. Oktober wurde der Regierungssprecher gefragt, wie der Bund darauf reagiert. Die Antworten stammen aus der Mitschrift auf bundesregierung.de.

Was der Regierungssprecher gesagt hat

Aussagen in der Regierungspressekonferenz vom 19. Oktober 2026
FrageAntwort laut Mitschrift
Stand des geplanten Gesetzes„Die Bundesregierung beobachtet diese Debatte in Berlin. Sie hat momentan keinen aktiven Anlass einzugreifen und wird darüber zur gegebenen Zeit entscheiden.“
Kommt das Gesetz noch?„Es ist eine mögliche Maßnahme.“ Der Entscheidungsprozess werde sich noch einige Wochen hinziehen.
Zeitpunkt eines EingreifensKeine Spekulationen über potenzielle Zeitpunkte oder Inhalte; „Es gibt momentan keinen Anlass, heute zu handeln.“
Gilt der Koalitionsbeschluss vom Juli?„Nein, das gilt.“ (auf die Frage, ob er vom Tisch sei)
Zuständigkeitgemeinsame Federführung von BMI, BMJV und BMWSB, technische Federführung beim BMI (Sprecher BMI)

Stand: 20.10.2026 · Quelle: Mitschrift der Regierungspressekonferenz vom 19.10.2026, bundesregierung.de

Zum Investitionsstandort betonte Kornelius, Eigentumsrechte blieben gewahrt, verlässliche Rahmenbedingungen seien essenziell für den Investitionsstandort. Deutschland sei ein sehr attraktiver Platz für Investoren, die über das Tagesgetümmel einer Stadt hinausschauen. Eine Bewertung von Artikel 15 des Grundgesetzes lehnte er ab: Er mache keine Grundgesetzkommentierung.

Der Beschluss vom Juli

Ein Journalist zitierte in der Pressekonferenz den Koalitionsbeschluss vom Juli: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Bauministerin Hubertz hatte bereits ein Gesetz angekündigt, siehe Hubertz kündigt Gesetz gegen Vergesellschaftung an. Einen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung bis zum 20. Oktober nicht veröffentlicht.

Warum ein Verbotsgesetz umstritten ist

Nach Art. 15 GG können Grund und Boden durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden. Diese Überführung fällt nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG in die konkurrierende Gesetzgebung. Dort dürfen die Länder Gesetze erlassen, solange und soweit der Bund von seiner Zuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG).

Strittig ist, ob ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungen lediglich ausschließt, diese Zuständigkeit überhaupt ausübt. Die Rechtsanwälte Remo Klinger und David Krebs kamen in einem Beitrag auf LTO zu dem Ergebnis, ein solches Gesetz wäre verfassungswidrig. Sie haben die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ beraten. Das ist eine Rechtsauffassung, keine Entscheidung; im Streitfall läge sie beim Bundesverfassungsgericht.

Position von Vonovia

Auch der Wohnungskonzern Vonovia wendet sich gegen die Pläne. Laut n-tv (dpa/AFP) teilte das Unternehmen auf Anfrage mit: „Wir sind überzeugt, dass eine Vergesellschaftung in der vorgelegten und geplanten Art und Weise verfassungswidrig ist und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.“ Um den Wohnungsmangel zu überwinden, brauche es erhebliche private Investitionen. Das ist die Position eines betroffenen Unternehmens.

Häufige Fragen

Will die Bundesregierung die Berliner Vergesellschaftung stoppen?

Derzeit nicht aktiv. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am 19. Oktober 2026 in der Regierungspressekonferenz, die Bundesregierung habe momentan keinen aktiven Anlass einzugreifen und werde zur gegebenen Zeit entscheiden. Am Koalitionsbeschluss vom Juli für ein Bundesgesetz hält sie fest: „Nein, das gilt.“

Was steht im Koalitionsbeschluss vom Juli?

Laut der in der Pressekonferenz zitierten Formulierung: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Einen Gesetzentwurf gibt es bisher nicht.

Welche Ministerien sind für das geplante Gesetz zuständig?

Laut dem Sprecher des Innenministeriums liegt die gemeinsame Federführung beim Innen-, Justiz- und Bauministerium. Das Innenministerium hat die technische, nicht die inhaltliche Federführung.

Darf der Bund Vergesellschaftungen der Länder verbieten?

Das ist umstritten. Die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum gehört nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung. Die Anwälte Remo Klinger und David Krebs halten ein Verbotsgesetz auf LTO für verfassungswidrig; letztlich würde das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Mietrendite berechnen

Brutto, Netto & Kaufpreisfaktor — kostenlos & mit PDF.

Zum Rechner →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.