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Von Laurin Schlereth · · 4 Min. Lesezeit

Berlin: Vergesellschaftung ab 10.000 Wohnungen geplant

Linke, Grüne und SPD wollen laut Sondierungspapier Konzernbestände über 10.000 Wohnungen vergesellschaften. Deckel 16 Mrd. Euro, Gesetz Mitte 2028.

Auf einen Blick

Linke, Grüne und SPD in Berlin haben sich am 17. Oktober 2026 im Sondierungspapier auf ein Vergesellschaftungsgesetz geeinigt: Es soll für private Unternehmen ab 10.000 Wohnungen gelten, mit Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen. Die Entschädigung wird bei 16 Mrd. Euro gedeckelt. Der Entwurf soll Mitte 2028 kommen. Beschlossen ist nichts, eine Koalition gibt es noch nicht.

Ein Sondierungspapier ist eine Grundlage für Koalitionsverhandlungen, kein Gesetz und kein Koalitionsvertrag. Alle Angaben unten stammen aus dem Papier selbst, soweit nicht anders gekennzeichnet.

Die Eckpunkte im Papier

Eckpunkte zur Vergesellschaftung im Berliner Sondierungspapier
PunktInhalt laut Papier
RechtsgrundlageArtikel 15 GG; Enteignung nach Artikel 14 GG ausgeschlossen
Anwendungsbereichprivate Unternehmen ab 10.000 Wohnungen
Selbstbehalt10.000 Wohnungen
AusnahmenGenossenschaften, gemeinwohlorientierte Akteure, Wohnungen errichtet ab 1.1.2021
Entschädigungbei 16 Mrd. Euro gedeckelt, unter der Maßgabe fiskalischer Tragfähigkeit
ZeitplanFinanzierungskonzept 2027, Gesetz Mitte 2028, Überführung ein Jahr nach Verkündung
Mieten danachdurchschnittliche Eingangsmiete nicht höher als zuvor; danach Vorgaben der Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Unternehmen

Stand: 17.10.2026 · Quelle: Sondierungspapier „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ vom 17.10.2026 (gruene.berlin)

Der Volksentscheid von 2021 zielte auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Die neue Schwelle liegt also deutlich höher. Der Träger der Vergesellschaftung soll laut Papier eine gemeinwirtschaftliche Bewirtschaftung und umfassende Mitbestimmung der Mieter sicherstellen.

Wer betroffen wäre

Eine Liste betroffener Unternehmen enthält das Papier nicht. Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp nannte laut Tagesspiegel rund 160.000 Wohnungen bei fünf Unternehmen: Vonovia, Adler, Heimstaden, Covivio und die DVI-Gruppe. Diese Zahl ist ihre Angabe und nicht amtlich geprüft.

Was das für Mieter heißt

Bis zu einer Überführung bleiben Mietverträge, Mietspiegel und Betriebskostenrecht unverändert. Nach dem Papier soll die durchschnittliche Eingangsmiete der überführten Wohnungen nicht höher liegen als bei der bisherigen Eigentümergesellschaft.

Abgrenzung zu anderen Artikeln

Was Artikel 15 GG erlaubt und was der Volksentscheid 2021 bedeutete, erklärt Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin. Die Gegenposition des Bundes steht in Hubertz kündigt Gesetz gegen Vergesellschaftung an. Die weiteren Wohnpunkte des Sondierungspapiers behandeln Mietenaufsicht und Mietwucher und WBS-Quote und 2-%-Deckel.

Häufige Fragen

Was haben Linke, Grüne und SPD in Berlin zur Vergesellschaftung vereinbart?

Laut Sondierungspapier vom 17. Oktober 2026 soll Mitte 2028 ein Gesetz zur Überführung von Wohnimmobilien in Gemeineigentum vorgelegt werden. Es soll für private Unternehmen ab 10.000 Wohnungen gelten, mit einem Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen.

Welche Wohnungen sind ausgenommen?

Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure sowie Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 errichtet worden sind oder errichtet werden. Eine Enteignung nach Artikel 14 GG schließt das Papier aus.

Wie viele Wohnungen wären betroffen?

Das Papier nennt keine Zahl. Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp sprach laut Tagesspiegel von rund 160.000 Wohnungen bei fünf Unternehmen: Vonovia, Adler, Heimstaden, Covivio und der DVI-Gruppe. Das ist ihre Aussage, keine amtliche Zahl.

Ab wann könnte das gelten?

Das Gesetz soll Mitte 2028 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden und in Bezug auf die Überführung der Bestände erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft treten. Vorher müssen eine Koalition gebildet und das Gesetz beschlossen werden.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.