Von Laurin Schlereth · · 4 Min. Lesezeit
Giffey warnt vor Vergesellschaftung in Berlin
Franziska Giffey (SPD) lehnt die Berliner Vergesellschaftungspläne auf Instagram ab und warnt vor Klagen. Ihre Aussagen, das Sondierungspapier, Gegenpositionen.
Auf einen Blick
Berlins noch amtierende Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) hat sich am 18. Oktober 2026 auf Instagram gegen die Vergesellschaftungspläne aus dem Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD gestellt. Sie erwartet jahrelange Klagen wegen der Entschädigung und weniger Neubau. Ihre eigene Partei hat das Papier mitverhandelt. Linke und Initiative sehen die Pläne anders.
Den Instagram-Beitrag selbst konnten wir nicht öffnen, weil Instagram ohne Anmeldung keine Inhalte anzeigt. Die Zitate unten stammen aus der Wiedergabe durch die Deutsche Presse-Agentur (dpa, veröffentlicht unter anderem bei SZ.de) und den Tagesspiegel vom 18. Oktober 2026. Beide geben den Beitrag übereinstimmend wieder.
Was Giffey schreibt
| Thema | Aussage |
|---|---|
| Grundhaltung | „Ich halte Vergesellschaftungen nicht für den richtigen Weg“ |
| Entschädigung | 16 Mrd. Euro für 160.000 Wohnungen: „Das sind pro Wohnung im Schnitt: 100.000 Euro“ |
| Klagen | „Es werden Klageverfahren folgen, die sich über Jahre hinziehen.“ |
| Neubau | Wohnungsunternehmen würden Bauvorhaben „stoppen oder zumindest keine neuen beginnen“ |
| Übrige Mieter | 1,8 Millionen Wohnungen wären nicht betroffen, deren Mieter könnten nicht mit Mietsenkungen rechnen (Tagesspiegel) |
| Wirtschaft und Haushalt | „gravierende Auswirkungen auf die Berliner Wirtschaft und unseren Landeshaushalt“ |
Stand: 18.10.2026 · Quellen: dpa via SZ.de; Tagesspiegel-Liveblog vom 18.10.2026; jeweils Wiedergabe des Instagram-Beitrags
Giffey verweist zudem auf mehr als 80.000 neue Wohnungen in den vergangenen fünf Jahren, „auch weil wir eng mit den Wohnungsbauunternehmen zusammengearbeitet haben“. Diese Zahl ist ihre Angabe; wir haben sie nicht gesondert geprüft.
Was im Sondierungspapier steht
Das Papier vom 17. Oktober 2026 sieht ein Vergesellschaftungsgesetz für private Unternehmen ab 10.000 Wohnungen vor, mit Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen. Die Entschädigung wird bei 16 Mrd. Euro gedeckelt, unter der Maßgabe fiskalischer Tragfähigkeit. Fiskalische und rechtliche Risiken sollen bei der Gesetzesformulierung minimiert oder ausgeschlossen werden. Das Gesetz soll Mitte 2028 kommen und ein Jahr nach Verkündung greifen.
Die Zahl von 160.000 Wohnungen, auf die sich Giffeys Rechnung stützt, steht nicht im Papier. Sie geht auf Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp zurück. Eralp rechnet laut Tagesspiegel selbst mit Klagen bis zum Bundesverfassungsgericht; deshalb soll die Umsetzung erst ein Jahr nach Beschluss möglich sein.
Gegenpositionen
| Wer | Position laut Tagesspiegel |
|---|---|
| Elif Eralp (Linke) | Berlin werde mit Vergesellschaftung, Landeseigenen und Genossenschaften mehr als 50 % des Mietmarktes beeinflussen, deshalb würden die Mieten sinken |
| Steffen Krach (SPD-Landeschef) | Der Landeshaushalt dürfe durch die Vergesellschaftung nicht belastet werden |
| „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ | begrüßt die Einigung, die Parteien wichen aber deutlich vom Volksentscheid 2021 ab |
| Stefan Evers (CDU) | Milliarden würden ausgegeben, „ohne dass dadurch eine einzige neue Wohnung entsteht“ |
Stand: 18.10.2026 · Quelle: Tagesspiegel-Liveblog vom 17./18.10.2026; Sondierungspapier vom 17.10.2026
Am 19. Oktober beraten laut Tagesspiegel SPD-Landesvorstand, Grünen-Landesausschuss und Linken-Landesvorstand über das Papier; bei der Linken entscheidet ein Parteitag voraussichtlich am 31. Oktober über Koalitionsverhandlungen.
Einordnung
Giffeys Beitrag ist eine Position in einer laufenden Debatte, keine Entscheidung. Ob die Entschädigung ausreicht, müssten am Ende Gerichte klären. Die Eckpunkte des Papiers erklärt Berlin: Vergesellschaftung ab 10.000 Wohnungen, die Gegenpläne des Bundes Hubertz kündigt Gesetz gegen Vergesellschaftung an, den rechtlichen Rahmen nach Artikel 15 GG Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin.
Häufige Fragen
Was hat Franziska Giffey zur Vergesellschaftung gesagt?
Laut dpa und Tagesspiegel schrieb die SPD-Politikerin am 18. Oktober 2026 auf Instagram: „Ich halte Vergesellschaftungen nicht für den richtigen Weg, um unsere Stadt nach vorne zu bringen, ein weiter überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum zu erreichen und ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“
Warum hält Giffey die Entschädigung für problematisch?
Sie rechnet 16 Milliarden Euro auf 160.000 Wohnungen um, im Schnitt 100.000 Euro pro Wohnung, und schreibt laut dpa: „Diese Entschädigung unter Wert wird nicht widerspruchsfrei bleiben. Es werden Klageverfahren folgen, die sich über Jahre hinziehen.“
Was steht dazu im Sondierungspapier?
Das Papier deckelt die Entschädigung bei 16 Milliarden Euro unter der Maßgabe, dass die fiskalische Tragfähigkeit gewährleistet wird. Fiskalische und rechtliche Risiken sollen bei der Gesetzesformulierung minimiert oder ausgeschlossen werden. Eine Zahl betroffener Wohnungen nennt das Papier nicht.
Wer vertritt andere Positionen?
Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp erwartet laut Tagesspiegel sinkende Mieten, weil Berlin mehr als 50 Prozent des Mietmarktes beeinflussen werde. Der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ geht der Kompromiss nicht weit genug. CDU-Landeschef Stefan Evers lehnt die Pläne ab.
Weiterlesen
Berlin: Vergesellschaftung ab 10.000 Wohnungen geplant
Linke, Grüne und SPD wollen laut Sondierungspapier Konzernbestände über 10.000 Wohnungen vergesellschaften. Deckel 16 Mrd. Euro, Gesetz Mitte 2028.
LesenHubertz kündigt Gesetz gegen Vergesellschaftung an
Bauministerin Hubertz kündigt im Interview ein Investitionsschutzgesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen an. Was bekannt ist und was offen bleibt.
LesenBalkonkraftwerk in der WEG — Anspruch & Beschluss
Balkonkraftwerk in der WEG: Anspruch auf Gestattung seit 17.10.2024 (§ 20 Abs. 2 Nr. 5), Beschluss über das Wie, Kosten beim Eigentümer. BGH V ZR 29/24.
LesenSondereigentum oder Gemeinschaftseigentum — wer zahlt?
Fenster, Türen, Heizung: Was Sondereigentum ist und was Gemeinschaftseigentum. § 5 WEG, BGH-Urteile — und wer die Reparatur zahlt.
LesenTeilungserklärung prüfen — was vor dem Kauf zählt
Teilungserklärung und Aufteilungsplan: was drinsteht, was das Grundbuch bindet, wie sich die Gemeinschaftsordnung ändert. § 8, § 7, § 10 WEG.
Lesen