Von Laurin Schlereth · · 4 Min. Lesezeit
Bundeswohnungsbaugesellschaft soll 2027 starten
Hubertz im t-online-Interview: Bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft soll 2027 starten, Bund 51 %, Externe 49 %. Konzept im Herbst. Was bekannt ist.
Auf einen Blick
Bundesbauministerin Verena Hubertz will eine Wohnungsbaugesellschaft des Bundes 2027 starten. Im Interview mit t-online vom 16. Oktober 2026 nannte sie die Struktur: Bund 51 %, externe Partner 49 %. Das Konzept soll im Herbst kommen. Rechtsform, Kapital und Mietniveau sind offen.
Alle Angaben stammen aus dem Interview. Ein Konzeptpapier oder eine amtliche Mitteilung des Bauministeriums lag bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht vor.
Was Hubertz gesagt hat
| Punkt | Aussage im Interview |
|---|---|
| Start | Ziel: 2027 |
| Konzept | im Herbst, vorher Abstimmung mit dem Koalitionspartner |
| Anteile | Bund 51 %, Externe 49 % |
| Partner | freie Wirtschaft, kommunale und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften |
| Rolle | keine Behörde, keine neue Baufirma; Aufträge an Partner, um Fabriken auszulasten |
| Kostenvorteile | Großaufträge und AAA-Rating des Bundes; Vorteile sollen an Mieter gehen |
Stand: 16.10.2026 · Quelle: Interview mit Verena Hubertz, t-online vom 16.10.2026
Hubertz stellt die Gesellschaft ausdrücklich als Alternative zum Kauf von Beständen dar: „So etwas ist doch viel sinnvoller, als sich bei Vonovia einzukaufen.“
Was noch offen ist
Offen sind Rechtsform, Eigenkapital, Zahl der geplanten Wohnungen, Standorte und das Mietniveau. Ob die Mieten gebunden sein sollen, sagte Hubertz nicht. Im selben Interview kündigte sie an, die Förderung ab dem nächsten Jahr auf zwei Säulen umzubauen, eine für Sanierungen im Bestand und eine für Neubau.
Das Berliner Sondierungspapier vom 17. Oktober 2026 erwähnt ein „geplantes Bundesprogramm mit einer Bundesgarantie und dem Einsatz vorgefertigten Bauens“ für ca. 5.000 Wohneinheiten im Jahr in Berlin. Ob damit die Wohnungsbaugesellschaft gemeint ist, geht aus dem Papier nicht hervor.
Abgrenzung zu anderen Artikeln
Das im selben Interview angekündigte Gesetz gegen Vergesellschaftung behandelt Hubertz kündigt Gesetz gegen Vergesellschaftung an. Die Berliner Gegenposition steht in Berlin: Vergesellschaftung ab 10.000 Wohnungen. Zum Hintergrund siehe Wohnungsmangel in Deutschland.
Häufige Fragen
Was plant der Bund mit einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft?
Bundesbauministerin Verena Hubertz sagte im Interview mit t-online vom 16. Oktober 2026, das Ziel sei, dass die Wohnungsbaugesellschaft 2027 an den Start geht. Sie solle ein schlankes Konstrukt werden, keine Behörde und keine neue Baufirma.
Wem soll die Gesellschaft gehören?
Nach Hubertz soll der Bund 51 Prozent der Anteile halten, 49 Prozent sollen bei Externen liegen. Partner könnten aus der freien Wirtschaft kommen oder kommunale und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sein.
Wie soll die Gesellschaft günstiger bauen?
Hubertz nennt zwei Hebel: Der Bund könne im großen Stil Aufträge vergeben und dadurch einen Preisvorteil erzielen, und er bringe das AAA-Rating für Top-Finanzierungskonditionen mit. Diese Kostenvorteile könne man an die Mieter weitergeben.
Gibt es schon ein Konzept?
Nein. Hubertz kündigte an, das Konzept noch im Herbst vorzustellen, nachdem es mit dem Koalitionspartner abgestimmt ist. Rechtsform, Kapital und Mietniveau sind nicht bekannt.
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