Von Laurin Schlereth · · 8 Min. Lesezeit
Energieberater & iSFP — Pflicht, Kosten, BAFA-Zuschuss
Energieberater und iSFP: keine allgemeine Pflicht, oft nötig für BEG/KfW. BAFA 50 %, max. 650 €. iSFP-Bonus 5 % nur über 30.000 €.
Auf einen Blick
Einen Energieberater braucht man nicht, weil man ein Haus besitzt. Pflicht wird ein Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Liste, sobald ein BEG- oder KfW-Antrag das so verlangt. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt 50 Prozent der Kosten, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Ergebnis ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf BEG-Einzelmaßnahmen greift seit dem 21.07.2026 nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 € — und nicht auf den Heizungstausch (KfW 458).
Instagram-Accounts wiederholen den Satz „ohne Energieberater keine Förderung“. Für viele BEG-Anträge stimmt das. Als allgemeine Eigentümerpflicht steht er nicht im Gebäudemodernisierungsgesetz. Dieser Artikel trennt die Rollen, die Kosten und den iSFP-Bonus nach dem Förderzuschnitt vom 21. Juli 2026 — nicht die Nachrüstung nach §§ 35 und 69 GModG und nicht die Energieausweis-Vorlage.
Nachrüstung nach dem Kauf: Sanierungspflichten für Eigentümer. Steuerbonus § 35c EStG: Energetische Sanierung steuerlich absetzen.
Drei Rollen, die oft in eins fallen
| Rolle | Was sie ausstellt | Für BEG/KfW? |
|---|---|---|
| Energieeffizienz-Experte (EEE) | iSFP, Technische Projektbeschreibung, Bestätigung nach Ausführung | Ja — nur Liste energie-effizienz-experten.de |
| Ausstellungsberechtigter nach § 88 GModG | Energieausweis (Bedarf oder Verbrauch) | Nein — Ausweis ≠ iSFP |
| Verbraucherzentrale Energieberatung | Kurzberatung, oft vor Ort oder telefonisch, geringe Eigenbeteiligung | Nein — kein förderfähiger iSFP |
Stand: 21.08.2026 · Quelle: BMWE/energiewechsel.de (EBW); GModG § 88; dena-Expertenliste
Dieselbe Person kann mehrere Rollen haben. Ein 29-Euro-Online-Ausweis ist trotzdem kein iSFP, und eine 30-Euro-Beratung der Verbraucherzentrale ersetzt die EBW-Förderung nicht.
Wann ein EEE vorgeschrieben ist — und wann nicht
Was der iSFP ist — und was nicht
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das standardisierte Ergebnis der geförderten Vor-Ort-Beratung: Ist-Zustand, Einsparpotenzial und aufeinander abgestimmte Schritte, oft über bis zu 15 Jahre. Er ist kein Energieausweis, keine Baugenehmigung und keine Sanierungspflicht. Wer die empfohlenen Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung) innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umsetzt, kann den iSFP-Bonus der BEG EM auslösen — sofern die Kostenschwelle greift.
Was die EBW-Förderung trägt
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude übernimmt 50 Prozent der Beratungskosten. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen; das Gebäude muss in Deutschland stehen. Den Antrag stellt man beim BAFA, häufig bevollmächtigt man den Berater. Die geltende EBW-Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet (BAnz AT 21.06.2023 B1). Ob und in welcher Form eine Nachfolgeregelung kommt, war am 21.08.2026 nicht veröffentlicht.
| Gebäude | Fördersatz | Deckel |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus | 50 % | max. 650 € |
| Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | 50 % | max. 850 € |
| Zusatz: iSFP-Vorstellung in der WEG-Versammlung | zusätzlich | bis 250 € extra |
Stand: 21.08.2026 · Quelle: Richtlinie EBW (BAnz AT 21.06.2023 B1; Förderdatenbank: 50 %, max. 650 € / ab drei WE 850 €). Die BMWE-Programmseite paraphrasiert den 850-€-Deckel als „mehr als drei“ Wohneinheiten.
Marktübliche Honorare für eine Vor-Ort-Beratung mit iSFP liegen oft zwischen 1.300 und 2.500 €. Bei 1.300 € Eigenanteil nach 50 Prozent und Deckel 650 € bleiben 650 € beim Eigentümer; bei 2.500 € bleiben 1.850 €. Die Verbraucherzentrale arbeitet mit einer deutlich niedrigeren Eigenbeteiligung — liefert aber keinen iSFP im Sinne der BEG.
iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026
Wer eine im iSFP empfohlene Einzelmaßnahme (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung) innerhalb von 15 Jahren umsetzt, kann 5 Prozentpunkte zusätzlich zur 15-Prozent-Grundförderung erhalten. Seit dem 21.07.2026 gilt das nur, wenn das förderfähige Investitionsvolumen der Antragstellung mindestens 30.000 € erreicht — und der Bonus sitzt nur auf dem Anteil oberhalb dieser Schwelle. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten kann sich mit iSFP auf 60.000 € je Wohneinheit erhöhen. Jeder Antrag muss die Schwelle neu schaffen.
Beispiel Gebäudehülle, erste Wohneinheit
Stand: 21.08.2026 · Quelle: BEG-EM-Zuschnitt ab 21.07.2026 (BAFA/BMWE-Darstellungen)
Liegen die förderfähigen Kosten bei 25.000 €, bleibt es bei 15 Prozent, der iSFP-Bonus ist null. Ein Reels-Satz „iSFP bringt immer 5 Prozent mehr auf die ganze Maßnahme“ ist seit dem 21. Juli falsch. Heizungstausch läuft über KfW 458 und diesen Bonus nicht.
Red Flags — woran seriöse Beratung zu erkennen ist
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Brauche ich einen Energieberater — ist das Pflicht?
Als Eigentümerpflicht nein. Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte ist vorgeschrieben, sobald ein BEG- oder KfW-Programm die Einbindung verlangt — etwa für die Technische Projektbeschreibung bei Einzelmaßnahmen oder für KfW 261. Für den Energieausweis reicht eine ausstellungsberechtigte Person nach § 88 GModG; das muss kein EEE sein.
Was kostet der Energieberater, und was zahlt das BAFA?
Vor-Ort-Beratung mit iSFP liegt typisch bei 1.300 bis 2.500 €. Die EBW übernimmt 50 Prozent, gedeckelt auf 650 € (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten); für die Vorstellung in der WEG-Versammlung gibt es bis 250 € extra. Der Bauantrag muss mindestens zehn Jahre zurückliegen. Die EBW-Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet.
Wie wirkt der iSFP-Bonus nach dem 21. Juli 2026?
5 Prozentpunkte zusätzlich zur 15-Prozent-Grundförderung, aber nur auf den förderfähigen Anteil über 30.000 € und nur wenn dieser Schwellenwert im Antrag erreicht wird. Beispiel: 40.000 € Kosten ergeben 500 € Bonus, nicht 2.000 €. Unter 30.000 € entfällt der Bonus. Heizungstausch ist ausgenommen.
Reicht die Energieberatung der Verbraucherzentrale als iSFP?
Nein. Die Verbraucherzentrale berät mit geringer Eigenbeteiligung, stellt aber keinen förderfähigen iSFP im Sinne der BEG aus. Für den Bonus und für KfW/BAFA-Anträge zählt nur ein Energieeffizienz-Experte der Bundesliste.
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