Von Laurin Schlereth · · 6 Min. Lesezeit
Dübellöcher beim Auszug — keine Ersatzpflicht
Kleine Bohrlöcher vom vertragsgemäßen Wohnen muss der Mieter nicht ersetzen (§ 538 BGB). Sie sind keine Kleinreparatur und keine Schönheitsreparatur.
Auf einen Blick
Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Bilder aufhängen gehört zum Wohnen. Eine Zahl „so viele Löcher sind erlaubt“ steht im Gesetz nicht. Kleinreparatur und Schönheitsreparatur sind andere Regeln.
Beim Auszug steht in Übergabeprotokollen oft „Dübellöcher schließen“. Ob daraus eine Zahlung wird, entscheidet nicht die Zeile im Protokoll, sondern ob die Löcher noch vertragsgemäßer Gebrauch sind.
Drei Regeln, die nicht dasselbe sind
| Regel | Trifft Bohrlöcher? |
|---|---|
| § 538 BGB, vertragsgemäßer Gebrauch | Ja, das ist der Maßstab. Was das Wohnen herbeiführt, vertritt der Mieter nicht. |
| Kleinreparaturklausel | Nein. Sie betrifft Installationen, die dem Mieter zugänglich sind, nicht die Wand hinter einem Bild. |
| Schönheitsreparatur (Streichen) | Nein. Streichen beseitigt Abnutzung der Oberfläche. Löcher schließen ist kein Anstrich. |
Stand: 23. September 2026 · Quelle: § 538 BGB, gesetze-im-internet.de.
Wo die Grenze liegt
§ 538 BGB zieht die Grenze beim vertragsgemäßen Gebrauch, nicht bei einer Stückzahl. Ein Dübel für ein Bild ist Wohnen. Eine ausgebrochene Fliese, ein Loch durch die Tür oder eine Reihe von Ausbrüchen, die nicht mehr vom Aufhängen kommt, kann darüber liegen. Dann ist es nicht mehr die Veränderung, die der vertragsgemäße Gebrauch herbeiführt — und § 538 trägt sie nicht.
Die Kleinreparaturklausel ändert das nicht. Was sie erfasst und was nicht, steht im Artikel Kleinreparaturklausel. Ob eine Streichklausel beim Auszug trägt, ist Streichen beim Auszug.
Häufige Fragen
Muss ich Dübellöcher beim Auszug zuspachteln?
Nicht schon deshalb, weil Löcher da sind. § 538 BGB: Veränderungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten. Bilder aufhängen gehört zum Wohnen. Das Gesetz nennt keine zulässige Anzahl.
Sind Dübellöcher eine Kleinreparatur?
Nein. Eine Kleinreparaturklausel betrifft dem Mieter zugängliche Installationen, nicht Spuren des Wohnens an Wand oder Decke. Die Klausel erzeugt hier keine Pflicht.
Sind Dübellöcher Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind das Streichen und Tapezieren zur Beseitigung von Abnutzungserscheinungen, nicht das Schließen von Bohrlöchern. Ob eine Streichklausel trägt, steht auf der Auszug-Seite.
Wann kann ein Loch doch Ersatz auslösen?
Wenn die Veränderung nicht mehr durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt ist (§ 538 BGB) — etwa eine beschädigte Fliese oder ein Ausbruch, der über das Aufhängen hinausgeht. Eine Zahl steht im Gesetz nicht.
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