Von Laurin Schlereth · · 6 Min. Lesezeit
Makler bei der Miete — wer zahlt, Bestellerprinzip
Vom Suchenden kein Maklerentgelt, außer der Suchauftrag-Ausnahme (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Textform. Deckel: zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer.
Auf einen Blick
Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für Vermittlung oder Nachweis kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen — es sei denn, er holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Suchenden vom Vermieter den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Der Vermittlungsvertrag braucht Textform (§ 2 Abs. 1 Satz 2). Seit 1. Juni 2015.
Das ist das Bestellerprinzip bei der Miete von Wohnraum. Der Kauf einer Wohnung folgt anderen Paragraphen. Dafür ist die Maklercourtage beim Immobilienkauf.
Wann der Suchende doch zahlt
Ein Entgelt setzt voraus, dass infolge der Vermittlung oder des Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 WoVermRG). Vorschüsse darf der Vermittler nicht fordern, vereinbaren oder annehmen (Abs. 4).
Die Ausnahme des Absatzes 1a ist eng: Der Vermittler holt den Auftrag, die Wohnung anzubieten, ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden ein. § 6 Abs. 1 WoVermRG sagt nur, dass er Wohnraum überhaupt nur anbieten darf, wenn ein Auftrag des Vermieters oder eines anderen Berechtigten vorliegt. Hatte er die Wohnung schon im Auftrag des Vermieters, trägt nicht der Suchende die Provision. Eine Vereinbarung, die von den Absätzen 1 bis 4 abweicht oder den Suchenden verpflichtet, ein vom Vermieter geschuldetes Entgelt zu zahlen, ist unwirksam (§ 2 Abs. 5).
Deckel und Fälle ohne Anspruch
Soweit der Suchende ein Entgelt schuldet, darf es zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 WoVermRG). Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben bei der Monatsmiete außen vor (Satz 2). Einschreibgebühren, Schreibgebühren und Auslagenerstattungen neben dem Entgelt sind grundsätzlich unzulässig (§ 3 Abs. 3).
Kein Anspruch besteht unter anderem, wenn der Vertrag nur fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird, oder wenn der Vermittler selbst Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Räume ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2). Die Provision der Hausverwaltung bei der Neuvermietung ist ein eigener Tatbestand und steht im Artikel Provision der Hausverwaltung.
| Satz | Folge |
|---|---|
| § 2 Abs. 1a | Vom Suchenden kein Entgelt, außer der engen Suchauftrag-Ausnahme |
| § 2 Abs. 1 Satz 2 | Vermittlungsvertrag in Textform |
| § 2 Abs. 4 | Keine Vorschüsse |
| § 3 Abs. 2 | Höchstens zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer, ohne gesondert abgerechnete Nebenkosten |
| § 2 Abs. 5 | Abweichung unwirksam |
Stand: 23. September 2026 · Quelle: §§ 2, 3 WoVermRG, gesetze-im-internet.de. Bestellerprinzip in Kraft seit 1. Juni 2015 (Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015, BGBl. I S. 610).
Häufige Fragen
Muss der Mieter die Maklerprovision zahlen?
In der Regel nein. § 2 Abs. 1a WoVermRG verbietet dem Wohnungsvermittler, vom Wohnungssuchenden ein Entgelt zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen — es sei denn, er holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Suchenden vom Vermieter den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten.
Seit wann gilt das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen?
Seit dem 1. Juni 2015. Eingefügt durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 (BGBl. I S. 610). Für den Kauf von Wohnimmobilien gelten andere Regeln (§§ 656c ff. BGB), nicht § 2 WoVermRG.
Wie hoch darf die Provision sein, wenn der Mieter sie schuldet?
Höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 Satz 1 WoVermRG). Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, zählen bei der Monatsmiete nicht mit (Satz 2). Vorschüsse sind unzulässig (§ 2 Abs. 4).
Was gilt, wenn der Verwalter die eigene Wohnung vermittelt?
Kein Anspruch, wenn der Mietvertrag Wohnräume betrifft, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermRG). Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam (§ 2 Abs. 5).
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