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Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 7 Min. Lesezeit

Mieterselbstauskunft: welche Fragen zulässig sind + Muster

Schwangerschaft, Religion, Vorstrafen: Diese Fragen sind in der Mieterselbstauskunft unzulässig — mit Recht zur Lüge. Plus Muster mit zulässigem Umfang.

Wer sich auf eine Wohnung bewirbt, bekommt fast immer einen Fragebogen vorgelegt — die Mieterselbstauskunft. In vielen Formularen stehen Fragen, die der Vermieter gar nicht stellen darf: nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion oder Vorstrafen. Der verbreitete Rat „einfach vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen“ ist deshalb zu kurz gegriffen. Er stimmt für zulässige Fragen — und führt bei unzulässigen in die Irre.

Kurzantwort: Zulässig sind nur Fragen mit direktem Bezug zum Mietverhältnis — vor allem Einkommen, Beruf, Zahl der einziehenden Personen, Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen, laufende Insolvenz. Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Herkunft, Gesundheit, sexueller Orientierung, Parteien- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und in der Regel nach Vorstrafen. Bei unzulässigen Fragen besteht ein Recht zur Lüge: Eine falsche Antwort bleibt folgenlos. Bei zulässigen Fragen kann eine Lüge dagegen die Anfechtung des Mietvertrags oder eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Wann welche Daten überhaupt abgefragt werden dürfen

Die Frage ist nicht nur, was gefragt werden darf, sondern auch wann. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat dazu ein Stufenmodell entwickelt, das die Zulässigkeit an den Stand des Bewerbungsprozesses knüpft. Wer als Bewerber weiß, auf welcher Stufe er steht, erkennt sofort, ob ein Formular zu viel verlangt.

Stufenmodell der Datenschutzkonferenz zur Datenerhebung bei Mietinteressenten
PhaseZulässigNoch nicht zulässig
Vor der BesichtigungName, Anschrift, Kontaktdaten — mehr braucht es für einen Termin nichtEinkommen, Arbeitgeber (Familienstand und Staatsangehörigkeit sind in keiner Phase zulässig)
Bei konkretem AnmietinteresseAngaben zur Zahlungsfähigkeit: Beruf, Einkommen des künftigen Mieters, PersonenzahlEinkommen weiterer Haushaltsmitglieder und Kontaktdaten des Vorvermieters — beides hält die Datenschutzkonferenz in keiner Phase für zulässig
Nach der AuswahlentscheidungNachweise: Einkommensbelege, Bonitätsnachweis (SCHUFA-BonitätsAuskunft)

Stand: August 2026 · Quelle: Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen (Version 2.0, Stand Januar 2026; zuvor Fassung vom 24.01.2024).

Praktisch heißt das: Ein Formular, das schon vor der Besichtigung Gehaltsnachweise und Schufa-Auskunft verlangt, verlangt zu früh. Die Nachweise dürfen erst kommen, wenn die Entscheidung im Grundsatz gefallen ist — nicht von zwanzig Bewerbern gleichzeitig. Beim Ausweis gilt eine Zwischenlösung: Ihn zur Identitätsprüfung bei der Besichtigung vorzuzeigen ist zulässig, eine Kopie davon zu verlangen dagegen nicht.

Zulässige und unzulässige Fragen im Überblick

Der Maßstab ist einfach zu merken: Zulässig ist, was für die Entscheidung über das Mietverhältnis wirklich gebraucht wird — im Kern die Zahlungsfähigkeit und die Nutzung der Wohnung. Alles, was darüber hinaus in die Privatsphäre zielt, ist es nicht.

Zulässige und unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft
FrageZulässig?Warum
Name, Vorname, AnschriftJaIdentifikation des Vertragspartners — das Geburtsdatum sieht die Datenschutzkonferenz dafür nicht als erforderlich an
Beruf und ArbeitgeberJaIndiz für die Dauerhaftigkeit des Einkommens
NettoeinkommenJaKernfrage der Zahlungsfähigkeit
Zahl der einziehenden PersonenJaBestimmt die Nutzung der Wohnung
Mietschulden beim bisherigen VermieterJaUnmittelbarer Bezug zum Zahlungsverhalten — eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf dafür aber nicht verlangt werden
Laufendes Insolvenzverfahren, eidesstattliche VersicherungEingeschränktNur in begründeten Fällen und zeitlich begrenzt — die Datenschutzkonferenz nennt regelmäßig zwei Jahre
HaustiereEingeschränktNur soweit es um genehmigungspflichtige Tiere geht — Kleintiere sind ohnehin erlaubt
Schwangerschaft, Familienplanung, KinderwunschNeinKein berechtigtes Interesse; die Frage zielt auf die Lebensplanung, nicht auf den Vertrag
Religion, WeltanschauungNeinBesondere Datenkategorie, Art. 9 DSGVO
Ethnische HerkunftNeinBenachteiligungsverbot des AGG — gilt hier unabhängig davon, ob ein Massengeschäft vorliegt
StaatsangehörigkeitNeinFür die Vermietung schlicht nicht erforderlich
Krankheiten, BehinderungNeinGesundheitsdaten, Art. 9 DSGVO
Sexuelle OrientierungNeinBesondere Datenkategorie, Art. 9 DSGVO
Partei- oder GewerkschaftszugehörigkeitNeinBesondere Datenkategorie, Art. 9 DSGVO
Mitgliedschaft im MietervereinNeinKein Bezug zur Zahlungsfähigkeit; zielt auf Rechtsausübung
VorstrafenIn der Regel neinNur ausnahmsweise, wenn ein konkreter Bezug zum Mietverhältnis besteht
Heiratsabsichten, FamilienstandNeinPrivatsphäre ohne Mietbezug
Musikinstrumente, Hobbys, RauchverhaltenNeinBetrifft die Lebensführung, nicht den Vertrag

Zulässig ist die Frage nach Mietschulden — nicht aber die Forderung nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Auf deren Ausstellung hat der Bewerber selbst keinen Anspruch (BGH VIII ZR 238/08).

Das Recht zur Lüge — und wo es endet

Bei unzulässigen Fragen dürfen Sie die Unwahrheit sagen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Der Grund liegt in § 123 BGB: Ein Vertrag kann nur wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, und arglistig ist eine Täuschung nur, wenn der Getäuschte ein berechtigtes Interesse an der wahrheitsgemäßen Antwort hatte. Genau dieses Interesse fehlt bei einer Frage, die der Vermieter gar nicht stellen durfte. Wer also auf die Frage nach einer Schwangerschaft verneinend antwortet, muss weder Anfechtung noch Kündigung fürchten.

Das Recht zur Lüge ist allerdings kein Freibrief. Es gilt nur für die unzulässigen Fragen. Sobald es um Einkommen, Personenzahl, Mietschulden oder ein laufendes Insolvenzverfahren geht, sind falsche Angaben riskant — und zwar über den Vertragsschluss hinaus.

Was bei falschen Angaben zu zulässigen Fragen passieren kann

Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass bewusst falsche Angaben über ein früheres Mietverhältnis eine fristlose Kündigung rechtfertigen können (Urteil vom 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13). Im entschiedenen Fall hatte der Bewerber eine Vorvermieterbescheinigung gefälscht, die ihm pünktliche Zahlungen bescheinigte. Zwei Einschränkungen aus demselben Urteil werden selten mitzitiert: Langes Zuwarten kann der Kündigung entgegenstehen — im Fall hatte der Vermieter rund drei Jahre zugewartet, was die Vorinstanz prüfen musste. Eine starre Frist gibt es dafür allerdings nicht: Der BGH hat 2016 entschieden, dass § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht nicht gilt (VIII ZR 296/15); der Zeitablauf wirkt nur über die Gesamtwürdigung und die Verwirkung. Und ist über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet, muss die Kündigung dem Treuhänder gegenüber erklärt werden — erst mit dessen Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO erhält der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurück und ist wieder der richtige Empfänger. Eine an die falsche Person gerichtete Kündigung geht ins Leere.

Neben der Kündigung steht dem Vermieter die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung offen. Sie wirkt auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurück — der Mietvertrag gilt dann als von Anfang an nichtig.

Nachweise: was Sie schwärzen dürfen

Verlangt werden dürfen Nachweise erst nach der Auswahlentscheidung — und auch dann nur die, die zur Prüfung nötig sind. Wichtig für Bewerber: Sie dürfen Unterlagen vor der Weitergabe schwärzen, soweit die geschwärzten Angaben für die Vermietung keine Rolle spielen. Auf einer Gehaltsabrechnung betrifft das etwa die Konfession, die Sozialversicherungsnummer, die Kontonummer oder Angaben zu Kindern.

Ein häufiger Fehler bei der Schufa: Für die Bewerbung gedacht ist die kostenpflichtige BonitätsAuskunft, die nur das Ergebnis ausweist. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO enthält dagegen sämtliche Einzeldaten — weit mehr, als ein Vermieter sehen darf. Wer sie ungeschwärzt einreicht, gibt unnötig viel preis. Details zum Ablauf stehen im Ratgeber Wohnungssuche — Tipps für die Bewerbung.

Nach der Vergabe gilt: Die Daten abgelehnter Bewerber sind zu löschen, sobald sie nicht mehr gebraucht werden. Ein dauerhaftes Archiv „für die nächste freie Wohnung“ ist ohne Einwilligung nicht zulässig.

Muster: Selbstauskunft mit zulässigem Umfang

Vermieter können diesen Rahmen als Formular übernehmen, Bewerber ihn als Maßstab nutzen: Alles, was darüber hinausgeht, ist begründungsbedürftig.

Selbstauskunft zur Wohnung: ______________________
Name, Vorname__________________
Aktuelle Anschrift__________________
Telefon / E-Mail__________________
Ausgeübter Beruf__________________
Arbeitgeber__________________
Arbeitsverhältnis unbefristetja / nein
Monatliches Nettoeinkommen__________________
Zahl der einziehenden Personen__________________
Haustiere (genehmigungspflichtige)__________________
Bestehen Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen?ja / nein
Läuft ein Insolvenzverfahren oder wurde in den letzten zwei Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?ja / nein
Gab es in den letzten fünf Jahren einen Räumungstitel wegen Mietrückständen?ja / nein
Ich versichere, die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben.
Ort, Datum, Unterschrift__________________

Hinweis für Vermieter: Ergänzen Sie das Formular um einen kurzen Datenschutzhinweis — Zweck der Erhebung, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Löschung nach abgeschlossener Vergabe.

Fünf Fehler, die immer wieder vorkommen

Alles ausfüllen, was im Formular steht: Ein vorgedrucktes Feld macht die Frage nicht zulässig. Unzulässige Felder dürfen Sie streichen oder freilassen — begründen müssen Sie das nicht.
Die kostenlose Schufa-Datenkopie einreichen: Sie enthält alle Einzeldaten. Für die Bewerbung ist die BonitätsAuskunft gedacht; alles Übrige geht den Vermieter nichts an.
Nachweise zu früh herausgeben: Gehaltsabrechnung und Ausweis gehören erst in die Phase nach der Auswahlentscheidung — nicht in die Besichtigung mit zwanzig Interessenten.
Bei zulässigen Fragen aufrunden: Ein geschöntes Einkommen ist keine Notlüge, sondern der Anknüpfungspunkt für Anfechtung und Kündigung — auch noch Jahre später, solange der Vermieter zeitnah nach Kenntnis reagiert.
Als Vermieter Daten sammeln: Unterlagen abgelehnter Bewerber sind zu löschen. Ein Vorrat für künftige Vermietungen braucht eine Einwilligung — und die muss freiwillig sein.

Häufige Fragen

Muss ich eine Selbstauskunft überhaupt ausfüllen?

Eine Pflicht dazu gibt es nicht — der Vermieter ist umgekehrt aber auch nicht verpflichtet, ohne Auskunft zu vermieten. In der Praxis führt eine vollständig verweigerte Auskunft daher meist zur Absage. Sinnvoller ist, die zulässigen Fragen zu beantworten und die unzulässigen offen zu lassen.

Darf der Vermieter nach Vorstrafen fragen?

In der Regel nicht. Eine Vorstrafe sagt nichts über die Zahlungsfähigkeit oder das Wohnverhalten aus. Nur ausnahmsweise, wenn ein konkreter Bezug zum Mietverhältnis besteht, kann die Frage zulässig sein.

Was passiert, wenn ich bei der Schwangerschaft gelogen habe?

Nichts. Die Frage ist unzulässig, damit fehlt dem Vermieter das berechtigte Interesse an einer wahrheitsgemäßen Antwort — eine Anfechtung nach § 123 BGB scheidet aus, eine Kündigung ebenfalls.

Kann der Vermieter Jahre später noch kündigen, wenn er die Lüge entdeckt?

Grundsätzlich ja, aber langes Zuwarten kann ihm entgegenstehen. In der Entscheidung VIII ZR 107/13 musste die Vorinstanz prüfen, ob die Kündigung unwirksam war, weil der Vermieter rund drei Jahre nach Kenntnis der Fälschung zuwartete. Eine feste Frist gibt es dafür nicht: Der BGH hat 2016 klargestellt, dass § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht nicht anwendbar ist (VIII ZR 296/15) — es kommt auf die Gesamtwürdigung und auf Verwirkung an.

Darf ich meine Gehaltsabrechnung schwärzen?

Ja, soweit die geschwärzten Angaben für die Vermietung ohne Bedeutung sind — etwa Konfession, Sozialversicherungsnummer, Kontonummer oder Angaben zu Kindern. Entscheidend ist, dass das Nettoeinkommen erkennbar bleibt.

Wenn Sie die Wohnung bekommen, geht es weiter mit dem Vertrag und der Übergabe: Worauf dabei zu achten ist, steht im Ratgeber zur Wohnungsübergabe und in den Betriebskosten-Klauseln im Mietvertrag. Wer Bürgergeld oder Wohngeld bezieht, braucht oft zusätzlich eine Mietbescheinigung fürs Jobcenter — das ist ein anderes Behörden-Dokument als die Selbstauskunft, und der Vermieter muss es unter engen Voraussetzungen ausstellen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.