Von Laurin Schlereth · · 5 Min. Lesezeit
BFH verhandelt Grundsteuer Hamburg und Hessen
Am 11. November 2026 verhandelt der BFH über die Grundsteuer-Modelle in Hessen (II R 12/25) und Hamburg (II R 15/25). Ein Urteil fällt an dem Tag nicht.
Auf einen Blick
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs verhandelt am 11. November 2026 über zwei Landesmodelle der Grundsteuer: um 9:30 Uhr II R 12/25 (Hessisches Grundsteuergesetz), um 11:30 Uhr II R 15/25 (Hamburger Grundsteuergesetz). Entscheidungen werden an diesem Tag nicht verkündet. Für Mieter zählt die Grundsteuer zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 BetrKV).
Seit 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. Mehrere Länder nutzen eigene Modelle statt des Bundesmodells. Über zwei davon verhandelt nun der Bundesfinanzhof. Einen Überblick über die Reform gibt Grundsteuerreform 2025.
Die beiden Verfahren
| Uhrzeit | Rechtssache | Landesgesetz und Modell | Vorinstanz |
|---|---|---|---|
| 9:30 Uhr | II R 12/25 | Hessisches Grundsteuergesetz, Grundsteuer B: Flächen-Faktor-Modell | Hessisches FG, Urteil vom 23.01.2025, 3 K 663/24 |
| 11:30 Uhr | II R 15/25 | Hamburger Grundsteuergesetz, Grundsteuer B: Flächen-/Wohnlagenmodell | FG Hamburg, Urteil vom 13.11.2024, 3 K 176/23 |
Stand: 21.10.2026 · Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 058/26 vom 15.10.2026; BFH, „Im Fokus: Grundsteuer“
Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag eines Beteiligten, der nicht Finanzbehörde ist, kann der BFH die Öffentlichkeit ausschließen (§ 52 Abs. 2 FGO). Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Abschließende Entscheidungen werden am 11. November noch nicht verkündet; den Termin will der BFH in einer Pressemitteilung nennen.
Weitere Grundsteuer-Verfahren
Laut BFH sind neben Hamburg und Hessen auch Verfahren zum Bayerischen Grundsteuergesetz (II R 33/25, II R 40/25) und zum Niedersächsischen Grundsteuergesetz (II R 21/26) anhängig, außerdem mehrere Verfahren zum Bundesmodell. Zum Bundesmodell und zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg hat der BFH bereits entschieden; gegen diese Urteile sind nach Angaben des BFH Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Was das für Eigentümer und Mieter bedeutet
Bis zu einer Entscheidung gelten die Landesgesetze und die erlassenen Bescheide weiter. Ein Urteil des BFH wirkt unmittelbar nur im entschiedenen Fall. Wie andere Bescheide betroffen sind, hängt vom Inhalt des Urteils und davon ab, ob ein Bescheid noch offen ist. Wer in Hamburg oder Hessen zur Miete wohnt, zahlt die Grundsteuer anteilig über die Betriebskosten, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist (§ 2 Nr. 1 BetrKV, § 556 Abs. 1 BGB); Einzelheiten in Grundsteuer als Nebenkosten.
Häufige Fragen
Wann verhandelt der BFH über die Grundsteuer in Hamburg und Hessen?
Am Mittwoch, 11. November 2026. Um 9:30 Uhr verhandelt der II. Senat die Rechtssache II R 12/25 zum Hessischen Grundsteuergesetz, um 11:30 Uhr die Rechtssache II R 15/25 zum Hamburger Grundsteuergesetz.
Fällt am 11. November schon ein Urteil?
Nein. Laut Bundesfinanzhof werden abschließende Entscheidungen am 11. November 2026 noch nicht verkündet. Den Verkündungstermin will das Gericht per Pressemitteilung bekannt geben.
Muss ich meine Grundsteuer bis zur Entscheidung weiter zahlen?
Ja. Ein anhängiges Verfahren beim BFH ändert nichts an der Zahlungspflicht aus einem bekanntgegebenen Bescheid. Ob und wie sich die Entscheidung auf andere Bescheide auswirkt, hängt vom Urteil und vom Verfahrensstand des eigenen Bescheids ab.
Betrifft die Grundsteuer auch Mieter?
Ja, wenn sie als Betriebskosten vereinbart ist. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nr. 1 BetrKV zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks und kann nach § 556 Abs. 1 BGB auf Mieter umgelegt werden.
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