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Von Laurin Schlereth · · 5 Min. Lesezeit

Handwerkerbonus: 15 % statt 20 %, maximal 900 € geplant

Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG soll von 20 % auf 15 % und von 1.200 € auf 900 € sinken.

Auf einen Blick

Nach dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % und der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 € sinken. Der Bundesrat hat am 16.10.2026 Stellung genommen. Geltendes Recht ist weiter § 35a Abs. 3 EStG: 20 %, höchstens 1.200 €.

Geltendes Recht: § 35a Abs. 3 EStG

Für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro. Das gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Nur Arbeitskosten: Der Abzug gilt nach § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG nur für Arbeitskosten, nicht für Material.
Rechnung und Überweisung: Voraussetzung ist nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistenden.
Haushalt: Die Leistung muss in einem in der EU oder im EWR liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden (§ 35a Abs. 4 EStG).
Kein Doppelabzug: Keine Ermäßigung, soweit die Aufwendungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG).

Was der Entwurf ändern will

Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG: geltendes Recht und Entwurf
GeltendEntwurf ESt-Reformgesetz 2027
Satz der Ermäßigung20 %15 %
Höchstbetrag1.200 €900 €
Rechtsstandin KraftRegierungsentwurf, Stellungnahme Bundesrat 16.10.2026

Stand: 16.10.2026 · Quellen: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de; BundesratKOMPAKT, 1069. Sitzung, TOP 22

Rechenbeispiel: Bei 6.000 Euro Arbeitskosten ergeben sich nach geltendem Recht 1.200 Euro (20 %), nach dem Entwurf 900 Euro (15 %). In beiden Fällen ist der Höchstbetrag genau bei 6.000 Euro Arbeitskosten erreicht.

Die Bundesregierung begründet den Schritt laut Bundesrat damit, Subventionen mit Augenmaß abzubauen. Der Bundesrat äußerte sich in seiner Stellungnahme unter anderem zu Sonn- und Feiertagszuschlägen und zur Gewerbesteuer für Rechenzentren. Nach einer möglichen Gegenäußerung der Bundesregierung berät der Bundestag; danach befasst sich der Bundesrat abschließend.

Bezug zur Nebenkostenabrechnung

Welche Angaben eine Bescheinigung des Vermieters nach § 35a EStG zur Nebenkostenabrechnung enthält, zeigt 35a-Bescheinigung für Mieter; einen Überblick gibt Nebenkosten steuerlich absetzen.

Häufige Fragen

Gilt der Handwerkerbonus von 15 Prozent schon?

Nein. Die Senkung auf 15 Prozent und höchstens 900 Euro steht im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Geltendes Recht ist § 35a Abs. 3 EStG mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen derzeit?

20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und die Zahlung muss auf das Konto des Leistenden erfolgen.

Was hat der Bundesrat zum Entwurf beschlossen?

Am 16. Oktober 2026 eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen, unter anderem zu Sonn- und Feiertagszuschlägen und zur Gewerbesteuer für Rechenzentren. Danach folgen Gegenäußerung der Bundesregierung, Beratung im Bundestag und abschließende Befassung des Bundesrates.

Ab welchen Arbeitskosten wäre der neue Höchstbetrag erreicht?

Ab 6.000 Euro Arbeitskosten: 15 Prozent von 6.000 Euro ergeben 900 Euro. Auch nach geltendem Recht wird der Höchstbetrag von 1.200 Euro bei 6.000 Euro erreicht.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.