Von Laurin Schlereth · · 5 Min. Lesezeit
Handwerkerbonus: 15 % statt 20 %, maximal 900 € geplant
Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG soll von 20 % auf 15 % und von 1.200 € auf 900 € sinken.
Auf einen Blick
Nach dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % und der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 € sinken. Der Bundesrat hat am 16.10.2026 Stellung genommen. Geltendes Recht ist weiter § 35a Abs. 3 EStG: 20 %, höchstens 1.200 €.
Geltendes Recht: § 35a Abs. 3 EStG
Für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro. Das gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Was der Entwurf ändern will
| Geltend | Entwurf ESt-Reformgesetz 2027 | |
|---|---|---|
| Satz der Ermäßigung | 20 % | 15 % |
| Höchstbetrag | 1.200 € | 900 € |
| Rechtsstand | in Kraft | Regierungsentwurf, Stellungnahme Bundesrat 16.10.2026 |
Stand: 16.10.2026 · Quellen: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de; BundesratKOMPAKT, 1069. Sitzung, TOP 22
Rechenbeispiel: Bei 6.000 Euro Arbeitskosten ergeben sich nach geltendem Recht 1.200 Euro (20 %), nach dem Entwurf 900 Euro (15 %). In beiden Fällen ist der Höchstbetrag genau bei 6.000 Euro Arbeitskosten erreicht.
Die Bundesregierung begründet den Schritt laut Bundesrat damit, Subventionen mit Augenmaß abzubauen. Der Bundesrat äußerte sich in seiner Stellungnahme unter anderem zu Sonn- und Feiertagszuschlägen und zur Gewerbesteuer für Rechenzentren. Nach einer möglichen Gegenäußerung der Bundesregierung berät der Bundestag; danach befasst sich der Bundesrat abschließend.
Bezug zur Nebenkostenabrechnung
Welche Angaben eine Bescheinigung des Vermieters nach § 35a EStG zur Nebenkostenabrechnung enthält, zeigt 35a-Bescheinigung für Mieter; einen Überblick gibt Nebenkosten steuerlich absetzen.
Häufige Fragen
Gilt der Handwerkerbonus von 15 Prozent schon?
Nein. Die Senkung auf 15 Prozent und höchstens 900 Euro steht im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Geltendes Recht ist § 35a Abs. 3 EStG mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen derzeit?
20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und die Zahlung muss auf das Konto des Leistenden erfolgen.
Was hat der Bundesrat zum Entwurf beschlossen?
Am 16. Oktober 2026 eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen, unter anderem zu Sonn- und Feiertagszuschlägen und zur Gewerbesteuer für Rechenzentren. Danach folgen Gegenäußerung der Bundesregierung, Beratung im Bundestag und abschließende Befassung des Bundesrates.
Ab welchen Arbeitskosten wäre der neue Höchstbetrag erreicht?
Ab 6.000 Euro Arbeitskosten: 15 Prozent von 6.000 Euro ergeben 900 Euro. Auch nach geltendem Recht wird der Höchstbetrag von 1.200 Euro bei 6.000 Euro erreicht.
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