Von Laurin Schlereth · · 5 Min. Lesezeit
Wohnberechtigungsschein (WBS): Regeln nach § 27 WoFG
Wann Sie einen Wohnberechtigungsschein brauchen, welche Einkommensgrenzen § 9 WoFG nennt, wie lange er gilt und was die Länder abweichend regeln.
Auf einen Blick
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) weist nach, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze für geförderten Wohnraum einhält (§ 27 WoFG). Er gilt ein Jahr. Die Bundesgrenzen in § 9 Abs. 2 WoFG liegen bei 12.000 Euro (1 Person) und 18.000 Euro (2 Personen) plus Zuschläge. Die Länder dürfen abweichen, maßgeblich ist daher Ihr Land.
Rechtsgrundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes. Viele Einzelheiten, etwa Zuständigkeit, Wohnungsgrößen und abweichende Einkommensgrenzen, regeln die Länder.
Wann ein WBS nötig ist
Ein Vermieter darf eine geförderte Wohnung nur an jemanden überlassen, der vorher einen WBS übergibt (§ 27 Abs. 1 WoFG). Wird eine Wohnung ohne WBS überlassen, kann die zuständige Stelle verlangen, dass der Vermieter kündigt und an einen Berechtigten vermietet (§ 27 Abs. 6 WoFG).
Einkommensgrenzen nach Bundesrecht
| Haushalt | Jährliche Einkommensgrenze |
|---|---|
| 1 Person | 12.000 € |
| 2 Personen | 18.000 € |
| Jede weitere Person | + 4.100 € |
| Je Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG | + 500 € |
Stand: 18.10.2026 · Quelle: § 9, § 27 WoFG (gesetze-im-internet.de)
Das Einkommen wird nach §§ 20 bis 24 WoFG ermittelt. Die Landesregierungen können per Rechtsverordnung abweichende Grenzen festlegen (§ 9 Abs. 3 WoFG). Hat Ihr Land das getan, wird der WBS nach dieser Grenze erteilt, und im Schein steht, welche Grenze eingehalten wird.
Antrag, Gültigkeit und Inhalt
Der WBS wird auf Antrag von der zuständigen Stelle für ein Jahr erteilt. Antragsberechtigt ist, wer sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält und rechtlich und tatsächlich auf längere Dauer einen eigenen Haushalt führen kann (§ 27 Abs. 2 WoFG). Welche Stelle zuständig ist, regelt Ihr Land.
Im WBS steht die maßgebliche Wohnungsgröße nach Raumzahl oder Wohnfläche (§ 27 Abs. 4 WoFG). Bei besonderer Härte oder wenn Sie eine günstigere oder größere geförderte Wohnung freimachen, kann der WBS auch oberhalb der Einkommensgrenze erteilt werden (§ 27 Abs. 3 WoFG).
Aktuell: WBS-Quote in Berlin geplant
Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen laut Sondierungspapier eine verbindliche WBS-Quote für Bestandswohnungen einführen. Was dazu bekannt ist, lesen Sie in Berlin: WBS-Quote im Bestand und 2-%-Mietendeckel. Wenn das Einkommen für die Miete nicht reicht, kommt auch Wohngeld in Betracht, siehe Wohngeldreform 2027.
Häufige Fragen
Wofür braucht man einen Wohnberechtigungsschein?
Nach § 27 Abs. 1 WoFG darf der Verfügungsberechtigte eine geförderte Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist.
Wie lange gilt ein WBS?
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle für die Dauer eines Jahres erteilt (§ 27 Abs. 2 WoFG).
Welche Einkommensgrenzen gelten?
§ 9 Abs. 2 WoFG nennt 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen und 4.100 Euro für jede weitere Person, plus 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen nach § 9 Abs. 3 WoFG abweichende Grenzen festlegen. Maßgeblich ist die Grenze Ihres Landes.
Was steht im WBS?
Welche Einkommensgrenze eingehalten wird und die nach Landesrecht maßgebliche Wohnungsgröße nach Raumzahl oder Wohnfläche. Gehört der Haushalt zu einer Gruppe, der Wohnungen nach der Förderzusage vorbehalten sind, wird auch das vermerkt.
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