Von Laurin Schlereth · · 5 Min. Lesezeit
Bleirohre in der Mietwohnung: Frist und Mieterrechte
Bleileitungen mussten bis 12.01.2026 raus (§ 17 TrinkwV). Welche Nachweise Vermieter schulden, wann die Frist verlängert wird, welche Rechte Mieter haben.
Auf einen Blick
Trinkwasserleitungen aus Blei mussten nach § 17 Abs. 1 TrinkwV bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Seit dem 13. Januar 2026 muss der Betreiber den betroffenen Verbrauchern in Textform erklären und nachweisen, dass er das getan hat oder die Frist verlängert wurde. Mietrechtlich gelten §§ 536, 536a BGB.
Die Trinkwasserverordnung richtet sich an den Betreiber der Wasserversorgungsanlage. Die Frist ist abgelaufen. Wer heute noch Bleileitungen im Haus hat, braucht eine vom Gesundheitsamt verlängerte Frist.
Was § 17 TrinkwV verlangt
| Absatz | Pflicht |
|---|---|
| Abs. 1 | Bleileitungen bis Ablauf des 12.01.2026 entfernen oder stilllegen, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik |
| Abs. 2 | Verlängerung auf Antrag, wenn vor dem 12.01.2026 ein eingetragener Installateur beauftragt war und Kapazitätsgründe bescheinigt |
| Abs. 3 | Verlängerung bis längstens 12.01.2036 nur bei Nutzung allein für den eigenen Haushalt des Betreibers |
| Abs. 4 | nach Fristablauf unaufgeforderter Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt |
| Abs. 5 | Information der Verbraucher; seit 13.01.2026 Erklärung und Nachweis in Textform |
| Abs. 6 | Installateure und Wasserversorger zeigen gefundene Bleileitungen dem Gesundheitsamt an |
Stand: Oktober 2026 · Quelle: § 17 TrinkwV (gesetze-im-internet.de)
Die Informationspflicht nach Abs. 5 trifft bei einer Gebäudewasserversorgungsanlage den Betreiber, sofern die Anlage im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben wird. Der Betreiber muss die Verbraucher unverzüglich informieren, sobald er weiß oder annehmen muss, dass Bleileitungen vorhanden sind, etwa aufgrund von Trinkwasseruntersuchungen einer zugelassenen Stelle.
So klären Mieter die Lage
- Nachweis anfordern: Seit dem 13. Januar 2026 muss der Betreiber den betroffenen Verbrauchern in Textform erklären und nachweisen, dass Bleileitungen entfernt oder stillgelegt sind oder die Frist verlängert wurde (§ 17 Abs. 5 Satz 3 TrinkwV).
- Information prüfen: Weiß der Betreiber von Bleileitungen oder sind sie anzunehmen, muss er die Verbraucher unverzüglich informieren und später mitteilen, wann sie voraussichtlich entfernt werden (§ 17 Abs. 5 Satz 1 und 2 TrinkwV).
- Gesundheitsamt einbeziehen: Das Gesundheitsamt entscheidet über Fristverlängerungen und erhält den Nachweis des Betreibers (§ 17 Abs. 2 bis 4 TrinkwV).
- Mangel anzeigen: Mietrechtliche Ansprüche knüpfen an einen Mangel der Mietsache an (§§ 536, 536a BGB).
Mietrechtliche Folgen
Hat die Wohnung einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert, schuldet der Mieter für diese Zeit nur eine angemessen herabgesetzte Miete (§ 536 Abs. 1 BGB). Ob und in welcher Höhe das bei Bleileitungen greift, regelt § 17 TrinkwV nicht; maßgeblich ist der Einzelfall.
Kommt der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug, kann der Mieter Schadensersatz verlangen (§ 536a Abs. 1 BGB) oder den Mangel selbst beseitigen und die erforderlichen Aufwendungen ersetzt verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB). Wie eine Anzeige aussieht, zeigt das Muster für die Mängelanzeige; Hintergründe zur Selbstbeseitigung stehen unter Mangel selbst beseitigen.
Häufige Fragen
Bis wann mussten Bleirohre in der Trinkwasserinstallation raus?
Bis zum Ablauf des 12. Januar 2026. Nach § 17 Abs. 1 TrinkwV musste der Betreiber Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei bis dahin nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entfernen oder stilllegen.
Gibt es eine Fristverlängerung für Vermieter?
Nur auf Antrag beim Gesundheitsamt. Voraussetzung ist nach § 17 Abs. 2 TrinkwV, dass der Betreiber vor dem 12. Januar 2026 einen eingetragenen Installateur beauftragt hat und dieser bescheinigt, dass der Auftrag aus Kapazitätsgründen erst später abgeschlossen werden kann. Die Verlängerung bis 2036 nach Abs. 3 gilt nur, wenn das Wasser allein für den eigenen Haushalt des Betreibers genutzt wird.
Muss der Vermieter nachweisen, dass keine Bleirohre mehr vorhanden sind?
Ja, gegenüber den betroffenen Verbrauchern. Seit dem 13. Januar 2026 hat der Betreiber in Textform zu erklären und in geeigneter Form nachzuweisen, dass er die Bleileitungen entfernt oder stillgelegt hat oder die Frist verlängert wurde (§ 17 Abs. 5 Satz 3 TrinkwV). Dem Gesundheitsamt muss er die Erfüllung unaufgefordert nachweisen (§ 17 Abs. 4).
Welche Rechte haben Mieter bei Bleileitungen?
Die Trinkwasserverordnung gibt Informations- und Nachweispflichten des Betreibers vor. Mietrechtlich kommt eine Minderung nach § 536 BGB in Betracht, wenn ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung mindert. Ist der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, kann der Mieter Schadensersatz verlangen oder den Mangel selbst beseitigen lassen und Aufwendungsersatz fordern (§ 536a BGB).
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