Von Laurin Schlereth · · 5 Min. Lesezeit
Einwendungsfrist Betriebskosten: Fristende berechnen
Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB taggenau berechnen: Zugang, §§ 187 und 188 BGB, Monatsende, Wochenende und was nach Fristablauf gilt.
Auf einen Blick
Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen Sie dem Vermieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Der Zugangstag zählt nicht mit, die Frist endet am gleichnamigen Tag ein Jahr später. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.
Was Sie gegen eine Abrechnung einwenden können und wie ein Widerspruch aufgebaut ist, erklärt Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung. Die Unterschiede zwischen Ausschlussfrist und Verjährung stehen in Wann verjährt die Nebenkostenabrechnung?. Dieser Artikel zeigt nur, wie Sie das Fristende taggenau berechnen.
Die Regel in § 556 Abs. 3 BGB
Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB hat der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann er Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (Satz 6). Eine abweichende Vereinbarung zu Ihrem Nachteil ist unwirksam (§ 556 Abs. 5 BGB).
So rechnen Sie
- Zugangstag feststellen: Notieren Sie den Tag, an dem die Abrechnung so in Ihren Bereich gelangt ist, dass Sie unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen konnten, etwa durch Einwurf in den Briefkasten. Das Datum auf der Abrechnung zählt nicht.
- Zwölf Monate addieren: Der Zugangstag wird nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Frist endet mit Ablauf des Tages im zwölften Monat, der dieselbe Zahl trägt wie der Zugangstag (§ 188 Abs. 2 BGB).
- Monatsende prüfen: Gibt es diesen Tag im Endmonat nicht, etwa den 29. Februar, endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
- Wochenende beachten: Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist nicht ausdrücklich geregelt, ob § 193 BGB es verschiebt. Planen Sie den Zugang Ihrer Einwendung so, dass er vor diesem Tag liegt.
- Zugang nachweisbar machen: Maßgeblich ist, dass Ihre Einwendung dem Vermieter vor Fristende mitgeteilt ist. Halten Sie fest, wann und wie Sie sie übermittelt haben.
| Zugang der Abrechnung | Fristende |
|---|---|
| Mittwoch, 14.10.2026 | Ablauf von Donnerstag, 14.10.2027 |
| Freitag, 16.10.2026 | Ablauf von Samstag, 16.10.2027; ob § 193 BGB auf Montag verschiebt, ist nicht ausdrücklich geregelt |
| Dienstag, 29.02.2028 | Ablauf von Mittwoch, 28.02.2029 (§ 188 Abs. 3 BGB) |
Stand: 19.10.2026 · Quelle: §§ 187, 188, 193, 556 BGB (gesetze-im-internet.de)
§ 193 BGB verschiebt ein Fristende auf den nächsten Werktag, wenn innerhalb der Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist. Ob eine Einwendung nach § 556 Abs. 3 BGB darunter fällt, sagt der Wortlaut nicht. Wer das Risiko vermeiden will, lässt die Einwendung vor dem Wochenende zugehen.
Zwei Fristen, nicht verwechseln
Die Frist des Vermieters und Ihre Frist laufen nacheinander. Für das Abrechnungsjahr 2025 musste die Abrechnung bis zum 31. Dezember 2026 bei Ihnen sein (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ihre Einwendungsfrist beginnt erst mit dem Zugang. Kommt die Abrechnung am 30. Dezember 2026, haben Sie bis zum Ablauf des 30. Dezember 2027 Zeit.
Ist die Abrechnung zu spät gekommen, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Was dann gilt, erklärt Nebenkostenabrechnung zu spät.
Was die Frist nicht regelt
Das Gesetz schreibt für die Einwendung keine Form vor; es verlangt nur, dass sie dem Vermieter mitgeteilt wird. Für den Nachweis zählt, dass Sie den Zugang belegen können. Belegeinsicht nach § 556 Abs. 4 BGB können Sie schon vorher verlangen, um Ihre Einwendungen zu begründen, siehe Belegeinsicht in die Nebenkostenabrechnung. Die Einsicht selbst verlängert die Frist nach dem Wortlaut nicht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung?
Bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Ging die Abrechnung am 14. Oktober 2026 zu, endet die Frist mit Ablauf des 14. Oktober 2027.
Was passiert nach Ablauf der Frist?
Dann können Sie Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 6 BGB).
Zählt das Datum auf der Abrechnung?
Nein. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung bei Ihnen. Der Zugangstag selbst wird nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mitgerechnet.
Ist die Einwendungsfrist dasselbe wie die Abrechnungsfrist des Vermieters?
Nein. Der Vermieter muss spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ihre Einwendungsfrist beginnt erst mit dem Zugang der Abrechnung und läuft dann zwölf Monate.
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