Von Laurin Schlereth · · 4 Min. Lesezeit
Berlin plant Mietenaufsicht gegen Mietpreisüberhöhung
Laut Berliner Sondierungspapier soll 2027 eine Mietenaufsicht entstehen, dazu eine Schwerpunktabteilung Mietwucher bei der Staatsanwaltschaft.
Auf einen Blick
Linke, Grüne und SPD wollen in Berlin 2027 eine Mietenaufsicht in der Senatsverwaltung aufbauen. Sie soll Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStG verfolgen, das Mieten- und Wohnungskataster ab 2028 nutzbar machen und die Mietpreisprüfstelle übernehmen. Bei der Staatsanwaltschaft ist eine Schwerpunktabteilung Mietwucher geplant. Stand: Sondierungspapier vom 17. Oktober 2026.
Das Papier spricht von einem „Paradigmenwechsel“: Der Schutz vor rechtswidrigen Vermietungspraktiken soll eine aktive öffentliche Aufgabe werden. Bisher ist die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen Aufgabe der Bezirke.
Was geplant ist
| Maßnahme | Inhalt laut Papier |
|---|---|
| Mietenaufsicht | Aufbau 2027 in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landesamt wird geprüft |
| Zuständigkeit | Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen (§ 5 WiStG) |
| Kataster | Mieten- und Wohnungskataster ab 2028 nutzbar machen |
| Unterstützung der Bezirke | möblierte Wohnungen auf Zeit, illegale Ferienwohnungen, Einsetzung von Treuhändern |
| Mietpreisprüfstelle | wird in die Mietenaufsicht integriert |
| Staatsanwaltschaft | Schwerpunktabteilung Mietwucher, Ermittlungsgruppe mit der Mietenaufsicht |
| Mieterberatung | kostenfreie Beratung unter dem Dach der Mietenaufsicht in allen Bezirken, im Rahmen der Mittel |
Stand: 17.10.2026 · Quelle: Sondierungspapier „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ vom 17.10.2026; § 5 WiStG (gesetze-im-internet.de)
Die Rechtsgrundlage bleibt gleich
§ 5 WiStG ist Bundesrecht. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig unangemessen hohe Entgelte für Wohnraum fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Berlin kann diese Schwelle nicht ändern, nur die Verfolgung organisieren.
Abgrenzung zu anderen Artikeln
Wie Mietpreisüberhöhung und Mietwucher rechtlich funktionieren und was Mieter selbst tun können, erklärt Mietwucher und Mietpreisüberhöhung. Zur Rüge nach der Mietpreisbremse siehe Mietpreisbremse-Rüge. Die übrigen Wohnpunkte der Sondierung stehen in Vergesellschaftung ab 10.000 Wohnungen und WBS-Quote und 2-%-Deckel.
Häufige Fragen
Was ist die geplante Berliner Mietenaufsicht?
Eine neue Verwaltungseinheit in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die laut Sondierungspapier 2027 aufgebaut werden soll. Geprüft wird, sie später zu einem Landesamt weiterzuentwickeln. Die bestehende Mietpreisprüfstelle soll darin aufgehen.
Was soll die Mietenaufsicht tun?
Sie soll für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStG zuständig sein, das Mieten- und Wohnungskataster ab 2028 nutzbar machen und die Bezirke bei möblierten Wohnungen auf Zeit, illegalen Ferienwohnungen und der Einsetzung von Treuhändern unterstützen.
Was ist bei der Staatsanwaltschaft geplant?
Eine neue Schwerpunktabteilung gegen Mietwucher, die in einer Ermittlungsgruppe mit der Mietenaufsicht zusammenarbeitet.
Ändert sich dadurch die Rechtslage für Vermieter?
Nein. § 5 WiStG bleibt Bundesrecht: Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen, sind ordnungswidrig, Geldbuße bis 50.000 Euro. Geplant ist eine andere Zuständigkeit und mehr Personal für die Verfolgung.
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