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Von Laurin Schlereth · · 4 Min. Lesezeit

Berlin plant Mietenaufsicht gegen Mietpreisüberhöhung

Laut Berliner Sondierungspapier soll 2027 eine Mietenaufsicht entstehen, dazu eine Schwerpunktabteilung Mietwucher bei der Staatsanwaltschaft.

Auf einen Blick

Linke, Grüne und SPD wollen in Berlin 2027 eine Mietenaufsicht in der Senatsverwaltung aufbauen. Sie soll Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStG verfolgen, das Mieten- und Wohnungskataster ab 2028 nutzbar machen und die Mietpreisprüfstelle übernehmen. Bei der Staatsanwaltschaft ist eine Schwerpunktabteilung Mietwucher geplant. Stand: Sondierungspapier vom 17. Oktober 2026.

Das Papier spricht von einem „Paradigmenwechsel“: Der Schutz vor rechtswidrigen Vermietungspraktiken soll eine aktive öffentliche Aufgabe werden. Bisher ist die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen Aufgabe der Bezirke.

Was geplant ist

Geplante Maßnahmen gegen rechtswidrige Vermietungspraktiken in Berlin
MaßnahmeInhalt laut Papier
MietenaufsichtAufbau 2027 in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landesamt wird geprüft
ZuständigkeitVerfolgung von Mietpreisüberhöhungen (§ 5 WiStG)
KatasterMieten- und Wohnungskataster ab 2028 nutzbar machen
Unterstützung der Bezirkemöblierte Wohnungen auf Zeit, illegale Ferienwohnungen, Einsetzung von Treuhändern
Mietpreisprüfstellewird in die Mietenaufsicht integriert
StaatsanwaltschaftSchwerpunktabteilung Mietwucher, Ermittlungsgruppe mit der Mietenaufsicht
Mieterberatungkostenfreie Beratung unter dem Dach der Mietenaufsicht in allen Bezirken, im Rahmen der Mittel

Stand: 17.10.2026 · Quelle: Sondierungspapier „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ vom 17.10.2026; § 5 WiStG (gesetze-im-internet.de)

Die Rechtsgrundlage bleibt gleich

§ 5 WiStG ist Bundesrecht. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig unangemessen hohe Entgelte für Wohnraum fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Berlin kann diese Schwelle nicht ändern, nur die Verfolgung organisieren.

Abgrenzung zu anderen Artikeln

Wie Mietpreisüberhöhung und Mietwucher rechtlich funktionieren und was Mieter selbst tun können, erklärt Mietwucher und Mietpreisüberhöhung. Zur Rüge nach der Mietpreisbremse siehe Mietpreisbremse-Rüge. Die übrigen Wohnpunkte der Sondierung stehen in Vergesellschaftung ab 10.000 Wohnungen und WBS-Quote und 2-%-Deckel.

Häufige Fragen

Was ist die geplante Berliner Mietenaufsicht?

Eine neue Verwaltungseinheit in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die laut Sondierungspapier 2027 aufgebaut werden soll. Geprüft wird, sie später zu einem Landesamt weiterzuentwickeln. Die bestehende Mietpreisprüfstelle soll darin aufgehen.

Was soll die Mietenaufsicht tun?

Sie soll für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStG zuständig sein, das Mieten- und Wohnungskataster ab 2028 nutzbar machen und die Bezirke bei möblierten Wohnungen auf Zeit, illegalen Ferienwohnungen und der Einsetzung von Treuhändern unterstützen.

Was ist bei der Staatsanwaltschaft geplant?

Eine neue Schwerpunktabteilung gegen Mietwucher, die in einer Ermittlungsgruppe mit der Mietenaufsicht zusammenarbeitet.

Ändert sich dadurch die Rechtslage für Vermieter?

Nein. § 5 WiStG bleibt Bundesrecht: Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen, sind ordnungswidrig, Geldbuße bis 50.000 Euro. Geplant ist eine andere Zuständigkeit und mehr Personal für die Verfolgung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.