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Von Laurin Schlereth · · 4 Min. Lesezeit

Bundesrat: Länder fordern Entlastung beim Heizöl

Drucksache 598/26: Mecklenburg-Vorpommern und Saarland fordern gezielte Hilfen gegen hohe Heizölpreise. Was im Antrag steht und wie weit das Verfahren ist.

Auf einen Blick

Mit Drucksache 598/26 vom 13. Oktober 2026 fordern Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland eine Ausweitung der Energiepreisentlastung, vor allem beim Heizöl. Der Bundesrat soll die Bundesregierung bitten, gezielte Ausgleichsregelungen für besonders Betroffene vorzulegen. Am 16. Oktober 2026 wurde der Antrag den Ausschüssen zugewiesen, beschlossen ist er nicht.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte beantragt, die Vorlage mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 aufzunehmen. Laut Beratungsvorgang des Bundesrats lautete das Ergebnis unter TOP 51: Ausschusszuweisung.

Was in der Entschließung steht

Inhalt der Entschließung Drucksache 598/26 nach Ziffern
ZifferInhalt
1Energiepreise, besonders für Heizöl, seit Beginn der Auseinandersetzungen im Nahen Osten deutlich gestiegen
2Mit der Heizperiode im Oktober wird ein erheblicher Teil der Heizölmenge beschafft; Heizölkunden zahlen den Marktpreis zum Beschaffungszeitpunkt
3Angekündigte Freigabe von Öl und Ölprodukten aus nationalen Reserven begrüßt, weitergehende Maßnahmen nötig
4Bitte an die Bundesregierung: gezielte Ausgleichsregelungen prüfen und zeitnah vorschlagen
5Geplanter Direktauszahlungsmechanismus für Geringverdienende und einkommensschwache Rentner begrüßt
6Sozialhilfeträger sollen Zugang zu vorhandenen Leistungen durch Information und Beratung erleichtern
7Gegenfinanzierung aus dem Bundeshaushalt, Entlastung muss tatsächlich ankommen

Stand: 16.10.2026 · Quelle: Bundesrat, Drucksache 598/26 und Beratungsvorgang

Die Begründung zieht den Vergleich zur befristeten Absenkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin. Bei leichtem Heizöl hätten sich die Preise im Vergleich zum Vorjahr zum Teil verdoppelt. Das Statistische Bundesamt meldete für September 2026 ein Plus von 74,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

Wen die Länder im Blick haben

Betroffen seien vor allem Haushalte ohne Anschluss an ein Fernwärme- oder Gasnetz, für die ein kurzfristiger Umstieg auf eine andere Heizung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist, in besonderem Maß Haushalte mit niedrigen Einkommen in ländlichen Regionen. Auch kleine und mittlere Unternehmen nennt der Antrag.

Als Instrument nennt die Begründung Direktzahlungen an besonders Betroffene, etwa an Geringverdienende und Rentner im Verlauf des Winters. Voraussetzungen, Höhe, Finanzierung und die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht sollen einem eigenen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben. Einen Anspruch begründet die Entschließung nicht.

Wie Heizöl in der Betriebskostenabrechnung von Mietwohnungen behandelt wird, beschreibt Heizöl in der Nebenkostenabrechnung.

Häufige Fragen

Was fordern die Länder in Drucksache 598/26?

Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland bitten die Bundesregierung, gezielte Ausgleichsregelungen gegen Energiepreissprünge für besonders Betroffene zu prüfen und zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen. Die Gegenfinanzierung soll aus dem Bundeshaushalt kommen.

Hat der Bundesrat die Entschließung schon beschlossen?

Nein. Die Länder hatten eine sofortige Sachentscheidung in der Sitzung am 16. Oktober 2026 beantragt. Laut Beratungsvorgang wurde die Vorlage unter TOP 51 den Ausschüssen zugewiesen.

Warum geht es gerade um Heizöl?

Laut Begründung haben sich die Preise für leichtes Heizöl im Vergleich zum Vorjahr zum Teil verdoppelt. Zu Beginn der Heizperiode im Oktober wird ein erheblicher Teil der jährlichen Heizölmenge beschafft, und Heizölkunden zahlen den Marktpreis zum Zeitpunkt der Beschaffung.

Gibt es schon eine Entlastung, die Haushalte beantragen können?

Nein. Die Entschließung ist eine Bitte an die Bundesregierung. Voraussetzungen, Höhe und Finanzierung möglicher Hilfen bleiben laut Begründung einem eigenen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Länder bitten die Sozialhilfeträger, den Zugang zu bestehenden Leistungen durch Information und Beratung zu erleichtern.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.