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Von Laurin Schlereth · · 4 Min. Lesezeit

Münchner Mietenmonitor: Stadt prüft Online-Mietangebote

München führt einen Mietenmonitor ein: Ein Tool gleicht Online-Mietangebote mit dem Mietspiegel ab. Was er kann, was nicht, und wie lange er läuft.

Auf einen Blick

Der Sozialausschuss des Münchner Stadtrats hat am 15. Oktober 2026 einen Mietenmonitor beschlossen. Das Tool scannt Online-Mietangebote, gleicht sie mit dem Mietspiegel ab, und die Stadt weist Vermieter bei deutlichen Überschreitungen auf die Rechtslage hin. Das Projekt läuft vorerst bis 31. Dezember 2028. In bestehende Verträge greift die Stadt nicht ein.

Laut Rathaus Umschau 198/2026 soll der Mietenmonitor Vermieter auf möglicherweise rechtswidrige Mietforderungen aufmerksam machen. Die Stadt begründet das mit einer Beobachtung bei Neuvermietungen: Das ohnehin hohe Münchner Mietniveau werde in einer Vielzahl von Verträgen nochmals deutlich überschritten.

So funktioniert der Mietenmonitor

Eckdaten des Münchner Mietenmonitors laut Rathaus Umschau
PunktInhalt
BeschlussSozialausschuss des Stadtrats, 15.10.2026
Arbeitsweiseautomatischer Scan von Online-Mietangeboten
MaßstabAbgleich der Ausstattungsmerkmale mit dem aktuellen Mietspiegel
FolgeHinweis an Vermieter auf die rechtlichen Vorgaben, Bitte um Überprüfung des Angebots
Laufzeitvorerst bis 31.12.2028, danach Evaluation

Stand: 15.10.2026 · Quelle: Landeshauptstadt München, Rathaus Umschau 198/2026

Oberbürgermeister Dominik Krause geht davon aus, dass Vermietern „nicht immer bewusst ist“, dass ihre Forderung möglicherweise rechtswidrig ist. Sie übernähmen oft die Miete, die das Internetportal vorschlägt, und diese sei „in vielen Fällen zu hoch“.

Warum die Stadt nur Hinweise geben kann

Die Stadt kann nach eigener Darstellung nicht in privatrechtlich geschlossene Mietverträge eingreifen. Bußgelder wegen Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz hält sie für kaum durchsetzbar: Der Nachweis, dass ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausgenutzt wurde, sei selbst in München nur sehr schwer zu erbringen. München fordert deshalb seit Jahren mit anderen Städten eine Änderung auf Bundesebene.

Zivilrechtlich gilt daneben die Mietpreisbremse: In einem per Landesverordnung bestimmten Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB). Wie Mieter einen Verstoß geltend machen, erklärt die Rüge nach der Mietpreisbremse; die Vergleichsmiete selbst ergibt sich aus dem Mietspiegel.

Der Mietenmonitor setzt bei Online-Angeboten an, also vor dem Vertragsschluss. Beratung zu laufenden Mietverhältnissen bietet die Mietberatungsstelle im Amt für Wohnen und Migration, die es seit 1981 gibt und die jährlich rund 25.000 Gespräche führt.

Häufige Fragen

Was ist der Münchner Mietenmonitor?

Ein digitales Werkzeug der Stadt München, das Online-Mietangebote automatisch scannt und deren Ausstattungsmerkmale mit dem aktuellen Mietspiegel abgleicht. Bei signifikanten Überschreitungen bittet die Stadt Vermieter, ihr Angebot zu überprüfen, und weist auf die rechtlichen Vorgaben hin.

Wer hat den Mietenmonitor beschlossen und wie lange läuft er?

Der Sozialausschuss des Münchner Stadtrats hat die Einführung am 15. Oktober 2026 beschlossen. Das Projekt ist vorerst bis zum 31. Dezember 2028 angelegt und wird danach auf seine Wirksamkeit hin evaluiert.

Kann die Stadt eine zu hohe Miete im Vertrag senken?

Nein. Die Stadt kann nach eigener Aussage nicht in privatrechtlich abgeschlossene Mietverträge eingreifen. Der Mietenmonitor beschränkt sich auf Hinweise an Vermieter. Bußgelder wegen Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz scheitern laut Stadt meist am schwer zu führenden Nachweis.

Wo bekommen Münchner Mieter Hilfe bei Fragen zur Miethöhe?

Bei der Mietberatungsstelle im Amt für Wohnen und Migration, die seit 1981 Mieter im freifinanzierten Wohnungsbereich berät. Nach Angaben der Stadt führt sie jährlich rund 25.000 Beratungsgespräche.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.